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Die Umlagesätze U1 und U2 – Leistungen und Beiträge der deutschen Gesetzlichen Krankenkassen.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Umlagesätze U1 und U2 an die Ihren jeweiligen Mitarbeiter versichernde Gesetzliche Krankenkasse abzuführen.

Die Umlage U1 („Krankheitsumlage“) dient der Finanzierung von Ausgleichszahlungen für krankheitsbedingte Ausfälle von Arbeitnehmern. Dabei wird ein Teil der gesetzlich festgesetzten Lohnfortzahlung von der Krankenkasse übernommen bzw. von dieser an den Arbeitgeber erstattet. Es handelt sich somit um eine Entgeltfortzahlungsversicherung für Arbeitgeber, bei der normalerweise zwischen 40% und 80% der Aufwendungen erstattet werden (wobei jeweils ein Antrag zu stellen ist). Auch für gleiche Erstattungssätze erheben die Krankenkassen teilweise unterschiedlich hohe Beiträge, sie bieten jedoch auch meist mehrere Erstattungssätze an.
An der Umlage U1 müssen Arbeitgeber teilnehmen, die in der Regel - ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten - nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.

Die Umlage U2 („Mutterschaftsumlage“) dient der Finanzierung von Ausgleichszahlungen für Mutterschutzleistungen des Arbeitgebers. Dieser erhält durch von der Krankenkasse alle nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Bezüge von der jeweiligen Krankenkasse erstattet.
Die Teilnahme an der Umlage U2 ist seit dem 1. Januar 2006 für alle Arbeitgeber Pflicht.

Im Folgenden finden Sie Übersichten der Umlagen U1 und U2, die Sie jeweils nach Erstattungshöhe und Beitrag sortieren können. Die Spalte "Effizienz" zeigt das Verhältnis von Erstattungshöhe und Umlagesatz (konkret: "Erstattungshöhe geteilt durch Umlagesatz").

Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.