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AOK Hessen – Die Gesundheitskasse

Beitragssatz 17,58%
davon sind 2,98% kassenindividueller Zusatzbeitrag
: 17,58%

 
Basler Str. 2
61352 Bad Homburg

Tel.: 069 66816-334000
Jetzt für Sie erreichbar!
Servicezeiten:
Montag 00:00-24:00 Uhr
Dienstag 00:00-24:00 Uhr
Mittwoch 00:00-24:00 Uhr
Donnerstag 00:00-24:00 Uhr
Freitag 00:00-24:00 Uhr
Samstag 00:00-24:00 Uhr
Sonntag 00:00-24:00 Uhr
Fax:

Über die AOK Hessen

Die AOK Hessen ist eine regional geöffnete Krankenkasse mit Sitz in Bad Homburg. Sie hat sich allen in Hessen lebenden oder arbeitenden Personen geöffnet. Zum Stichtag 01.07.2025 hatte sie 1.732.991 Versicherte bzw. 1.277.997 Mitglieder.

 

Leistungsdetails der AOK Hessen mit Datenbankstand vom 14.04.2026:

Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der AOK Hessen einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.

  • Beitragssatz

    Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.

    • Beitragssatz der AOK Hessen:

      17,58%
      davon sind 2,98% kassenindividueller Zusatzbeitrag

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  • Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern

    Die AOK Hessen ist nur in den unten genannten Bundesländern geöffnet. Wer bereits Mitglied ist, kann bei einem Umzug aber natürlich trotzdem bei dieser Kasse versichert bleiben.

    Bundesland Geschäftsstellen
    Hessen 49 Geschäftsstellen
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  • Kassengröße

    • Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.07.2025:

      Die AOK Hessen hatte an diesem Stichtag 1.732.991 Versicherte.

      Zum Vergleich: Von den Kassen, die bei uns Angaben gemacht haben, hatte die kleinste 9.462 Versicherte, und die größte hatte 12.150.869 Versicherte.

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  • Anzeige
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    Eigendarstellung der AOK Hessen:

    Starke Leistungen? Gibt‘s bei der AOK Hessen. Das wissen mehr als 1,7 Millionen Menschen in Hessen zu schätzen.

    Wenn auch Ihnen Leistung und Qualität wichtig sind, dann sind Sie bei uns richtig. Egal, ob es um Leistungen für Ihre Zähne oder im Krankheitsfall geht, um Vorsorge, Früherkennung oder Impfungen, um Familienplanung, Bewegungsangebote oder Rehabilitation geht – wir bieten Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot in hoher Qualität. Kostenfrei mitversichert sind selbstverständlich auch Ihre Kinder und Ihre nicht erwerbstätige Ehepartnerin oder Ehepartner.

    „Ihnen liegt Ihre Zahngesundheit am Herzen? Dann können Sie sich ab dem 01.01.2026 über eine Kostenerstattung für die professionelle Zahnreinigung freuen – bis zu zweimal jährlich mit jeweils 60 Euro pro Kalenderjahr.“

    Mit AOK Meine Familie unterstützen wir Sie und Ihre Familie mit starken Leistungen. Ob Schwangerschaftspaket, Baby-Bonus, Osteopathie für Kinder, einer Mutter-/Vater-Kind-Kur oder viele weitere familienfreundliche Angebote – Sie haben die Wahl. Wählen Sie die Leistungen aus, die Sie und Ihre Familie gerade benötigen.

    Über 1.000 Euro zusätzlich für Ihre Gesundheit. Ob Reiseschutzimpfungen, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder Osteopathie – mit Ihrem persönlichen AOK-Gesundheitskonto können Sie viele Extra-Leistungen ganz nach Wunsch nutzen. Wir stellen Ihnen dafür pro Kalenderjahr über 1.000 Euro zur Verfügung. Jeder Familienangehörige, der bei der AOK Hessen versichert ist, erhält ein eigenes Gesundheitskonto in Höhe von über 1.000 Euro.

    Gesund leben lohnt sich – auch finanziell. Daher bietet Ihnen die Gesundheitskasse besondere Tarife und Bonusprogramme. Mit dem AOK-Wahltarif Selbstbehalt können Sie bis zu 360 Euro im Jahr sparen, mit dem AOK-Programm BONUS fit bis zu 200 Euro – und dabei noch etwas für die eigene Gesundheit tun. Mit dem AOK-Kinderbonus können Sie langfristig sogar noch mehr sparen: bis zu 5.000 Euro zum 18. Geburtstag Ihres Kindes.

    Auf www.aok.de/hessen/ihre-vorteile finden Sie viele weitere zusätzliche Vorteile und unser umfassendes Angebot an Gesundheitskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung und Entspannung.

    Wir sind da, wenn es darauf ankommt. Überzeugen Sie sich selbst – persönlich in unseren 49 Beratungscentern, online und telefonisch unter 069 66816-334000 rund um die Uhr. Gerne können Sie sich auch auf Facebook und Instagram mit uns austauschen.

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  • Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar

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    Leistung Angebot
    Kundenservice auch in albanisch ja
    Kundenservice auch in arabisch ja
    Kundenservice auch in bosnisch ja
    Kundenservice auch in bulgarisch ja
    Kundenservice auch in chinesisch ja
    Kundenservice auch in dänisch ja
    Kundenservice auch in englisch ja
    Kundenservice auch in französisch ja
    Kundenservice auch in griechisch ja
    Kundenservice auch in hindi nein
    Kundenservice auch in italienisch ja
    Kundenservice auch in kroatisch ja
    Kundenservice auch in kurdisch nein
    Kundenservice auch in mazedonisch nein
    Kundenservice auch in niederländisch ja
    Kundenservice auch in paschtu nein
    Kundenservice auch in persisch nein
    Kundenservice auch in polnisch ja
    Kundenservice auch in portugiesisch ja
    Kundenservice auch in rumänisch ja
    Kundenservice auch in russisch ja
    Kundenservice auch in serbisch ja
    Kundenservice auch in spanisch ja
    Kundenservice auch in tschechisch ja
    Kundenservice auch in türkisch ja
    Kundenservice auch in ukrainisch ja
    Kundenservice auch in ungarisch ja
    Kundenservice auch in urdu nein
    Kundenservice auch in vietnamesisch nein
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  • Ausgewählte Serviceleistungen der AOK Hessen

    Mehr anzeigen

    Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.

    • 24 h / 7 Tage-Servicetelefon:

      Ja, das Service-Telefon ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche besetzt

    • Arzt-Suchportal:

      ja

    • Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:

      ja, die Beratung erfolgt aber nicht beim Versicherten persönlich vor Ort.

    • Kostenübernahme für erweiterte Video-Sprechstunden mit Ärzten:

      nein

    • Krankenhaus-Suchportal:

      ja, auch mit Patientenbewertungen

    • Medizinische Infohotline für Versicherte:

      Ja, es wird eine medizinische Infohotline angeboten, die 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar ist.

    • Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:

      ja

    • Online-Filiale:

      ja

    • Reha-Beratung:

      ja

    • Vermittlung von Arztterminen:

      ja

    • Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet.

    • Vorsorgeerinnerungsservice:

      ja

     
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  • Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.

    Mehr anzeigen

    Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der AOK Hessen der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Leistungen:

      Für alle Versicherten: ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      ;
      Für einen bestimmten Personenkreis: ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

    • Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:

      ja

    • Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:

      Ja; Bezuschussung für alle Versicherten in Höhe von max. 120,00 EUR, im gesamten Versorgungsgebiet, max. 2-mal pro Kalenderjahr, bei allen Zahnärzten

    • Vergünstigter Zahnersatz:

      nein

    • Zahnersatz "zum Nulltarif":

      nein

    • Zahnmedizinische Beratung:

      ja

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  • Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus

    Mehr anzeigen

    In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der AOK Hessen der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung – Immunologischer Stuhltest (iFOBT) unter 50 Jahren:

      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung unter 50 Jahren:

      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Erweiterte Brustkrebsfrüherkennung:

      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Erweiterte Hautkrebsfrüherkennung:

      Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
      Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
      keine Angabe
      Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
      nein
      Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Erweiterte Kinder- und Jugenduntersuchungen:

      für U10: ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
      für U11: ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
      für J2: ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene:

    • Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Schutzimpfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:

      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über bereits genannten hinaus:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Hilfsmittel: Erweiterte Kostenübernahme für Sehhilfen:

      nein

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:

      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:

      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet

    • Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:

      Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
      Ohne Kind: nein

    • Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:

      nein

    • Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Weitere Leistungen: Patientenschulungen:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:

      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet

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  • Ambulante Naturheilverfahren

    Mehr anzeigen

    Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der AOK Hessen der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Übernahme von Anthroposophischer Medizin:

      nein

    • Übernahme von Ayurveda:

      nein

    • Übernahme von Chelattherapie:

      nein

    • Übernahme von Eigenbluttherapie:

      nein

    • Übernahme von Feldenkrais:

      nein

    • Übernahme von Homöopathie:

      Ja, max. 100,00 % und max. 150,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten

    • Übernahme von Irisdiagnostik:

      nein

    • Übernahme von Lichttherapie:

      nein

    • Übernahme von Osteopathie für alle Versicherten:

      für alle Versicherten: Ja, max. 100,00 % und max. 240,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet
      für einen bestimmten Personenkreis: Ja, max. 100,00 % und max. 480,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für Säuglinge

    • Übernahme von Phytotherapie:

      nein

    • Übernahme von Reflexzonenmassage:

      nein

    • Übernahme von Shiatsu:

      nein

    • Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):

      nein

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  • Schutz bei Auslandsreisen

    Mehr anzeigen

    Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die AOK Hessen für Auslandsreisen anbietet.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der AOK Hessen der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Auslandsnotfallservice:

      ja

    • Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:

      Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs zu 100,00%. Übernahme der Impfleistung zu 100,00%.

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  • Besondere Versorgung

    Mehr anzeigen

    Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).

    Bitte beachten Sie:
    Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
    Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.

    Leistung Angebot
    Atmungssystem: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) Ja
    Atmungssystem: Kehlkopfkrebs
    Atmungssystem: Lungenkrebs Ja (auch digital)
    Atmungssystem: Schlafapnoe Ja (auch digital)
    Atmungssystem: Weaning Ja
    Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen Ja (auch digital)
    Geschlechtssystem: Brust- und Eierstockkrebs Ja (auch digital)
    Geschlechtssystem: Gebärmutterhalskrebs
    Geschlechtssystem: Hodenkrebs
    Geschlechtssystem: Prostatakrebs
    Harnsystem: Blasentumore
    Harnsystem: Erkrankungen des Nierengewebes Ja
    Harnsystem: Niereninsuffizienz Ja
    Harnsystem: Nierenkrebs
    Haut: Geschwür durch Liegen (Dekubitus) Ja (auch digital)
    Haut: Geschwüre Ja (auch digital)
    Haut: Hautkrebs Ja (auch digital)
    Haut: Neurodermitis Ja (auch digital)
    Haut: Offenes Bein Ja (auch digital)
    Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen Ja
    Herz-Kreislauf-System: Arteriosklerose Ja (auch digital)
    Herz-Kreislauf-System: Bluthochdruck Ja (auch digital)
    Herz-Kreislauf-System: Herzinsuffizienz Ja
    Herz-Kreislauf-System: Varikose
    Hormonsystem: Adipositas nur digital
    Hormonsystem: Gicht Ja (auch digital)
    Hormonsystem: Mukoviszidose
    Hormonsystem: Schilddrüsenfehlfunktion Ja (auch digital)
    Hormonsystem: Schilddrüsenkrebs
    Immunsystem: Rheuma Ja (auch digital)
    Nervensystem: ADHS Ja (auch digital)
    Nervensystem: Alkoholabhängigkeit Ja (auch digital)
    Nervensystem: Ambulante Operationen für Augenkrankheiten
    Nervensystem: Angststörungen Ja (auch digital)
    Nervensystem: Bulimie
    Nervensystem: Burn-Out Ja (auch digital)
    Nervensystem: Demenz Ja (auch digital)
    Nervensystem: Depression Ja (auch digital)
    Nervensystem: Drogenabhängigkeit Ja (auch digital)
    Nervensystem: Gehirntumore Ja (auch digital)
    Nervensystem: Grauer Star
    Nervensystem: Hörsturz Ja
    Nervensystem: Magersucht
    Nervensystem: Makula-Degeneration
    Nervensystem: Migräne Ja (auch digital)
    Nervensystem: Schizophrenie Ja (auch digital)
    Nervensystem: Tinnitus Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Alternative Krebstherapie Ja (auch digital)
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Ambulante Operationen für HNO-Krankheiten
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Blutbildende Organe
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Interdisziplinäre Schmerzbehandlung nur digital
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Pflegeheimversorgung Ja (auch digital)
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Praxisnetze Ja (auch digital)
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung Ja (auch digital)
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Zähne Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Erkrankungen bei Neugeborenen Ja (auch digital)
    Spezifische Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung Ja (auch digital)
    Spezifische Versorgungsleistungen: Gynäkologische Indikationen inkl. Risiko-Schwangerschaft Ja (auch digital)
    Spezifische Versorgungsleistungen: Reproduktionsmedizin Ja (auch digital)
    Spezifische Versorgungsleistungen: Spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS) Ja (auch digital)
    Spezifische Versorgungsleistungen: Transition (Überleitung vom Kinderarzt in die Erwachsenenmedizin) Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthritis Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthrose Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bänderrisse
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bandscheibenvorfall Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Osteoporose
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Periarthopathie Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Schultergelenkserkrankungen Ja
    Verdauungssystem: Ambulante Operationen für Magen- und Darmerkrankungen
    Verdauungssystem: Bauchspeicheldrüsenkrebs
    Verdauungssystem: Darmkrebs Ja (auch digital)
    Verdauungssystem: Diabetes Ja (auch digital)
    Verdauungssystem: Fettleber
    Verdauungssystem: Hepatitis Ja
    Verdauungssystem: Leberkrebs
    Verdauungssystem: Leberzirrhose
    Verdauungssystem: Magenkrebs
    Verdauungssystem: Speiseröhrenkrebs
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  • Bonusprogramme und weitere finanzielle Vorteile

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    Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn einzelne oder eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen wahrgenommen werden.

    a) Einzelbonus
    Hier gibt es bei Wahrnehmung jeder einzelnen Maßnahme bares Geld

    Leistung Höhe Geldprämie
    Professionelle Zahnreinigung (selbstbezahlt vom Versicherten) 30,00 EUR
    Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Erwachsene 10,00-15,00 EUR je Impfung,
    maximal 15,00 EUR pro Jahr
    Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Kinder 15,00 EUR je Impfung,
    maximal 15,00 EUR pro Jahr
    Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 3 Jahre für Versicherte ab Alter 35 Jahre) gem. §25 Abs. 1 SGB V 20,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Brustkrebs 20,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Darmkrebs 20,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs 20,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Hautkrebs 20,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Prostatakrebs 20,00 EUR
    Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft (gemäß Mutterpass) 20,00 EUR
    für alle Untersuchungen zusammen (vollständiger Mutterpass)
    Wahrnehmung der Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U1-U6: 15,00 EUR

    U7: 15,00 EUR

    U8: 15,00 EUR

    U9: 15,00 EUR

    U10: 15,00 EUR

    U11: 15,00 EUR

    J1: 15,00 EUR

    J2: 15,00 EUR
    Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Erwachsene 20,00 EUR
    Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Kinder 20,00 EUR

    b) "klassisches" Bonusprogramm
    Hier sind i.d.R. mehrere Maßnahmen pro Jahr zu absolvieren, um einen Bonus zu erhalten.

    Leistung Angebot
    Auszahlbare Geldprämie ja
    Bonuspunkte für Leistungsabzeichen Sport ja
    Bonuspunkte für Mitgliedschaft im Fitnessstudio ja
    Bonuspunkte für Mitgliedschaft im Sportverein ja
    Bonuspunkte für Nichtraucher oder Raucherentwöhnung ja
    Bonuspunkte für Normalgewicht nein
    Bonuspunkte für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport ja
    Bonuspunkte für Teilnahme an oft kostenfreien Präventionskursen wie Yoga, Tai Chi, QiGong etc. ja
    Prämie: Zuschuss für Fitness-Tracker keine Angabe
    Prämie: Zuschuss für Mitgliedschaft im Fitnessstudio keine Angabe
    Prämie: Zuschuss für Mitgliedschaft im Sportverein keine Angabe
    Prämie: Zuschuss für Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) keine Angabe
    Prämie: Zuschuss für Sport- und Fitness-Ausrüstung keine Angabe
    Prämie: Zuschuss zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung keine Angabe
    Reduktion der eigenen Mehrkosten bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel keine Angabe
    Reduktion von Zu- und Aufzahlungen bei Nutzung bestimmter Arzneimittel (z.B. Generika) ja

    Maximaler Barbetrag bei der AOK Hessen aus einem verhaltensbezogenen Bonusprogramm

    155,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
    Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 3 Maßnahmen zu absolvieren.

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  • Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder

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    • Sie sparen jährlich bis zu 360 Euro – und das ganz ohne finanzielles Risiko mit unser Wahltarif AGIDA.

      Das einzigartige AGIDA-Bonusprinzip setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: Direktbonus, Gesundheitsbonus und Kostenbonus.

      So ist der AOK-Wahltarif AGIDA genau das Richtige für all diejenigen, die eine Kommunikation per E-Mail oder Telefon bevorzugen und sich für eine aktive und gesunde Lebensweise, beispielsweise durch regelmäßige Vorsorge oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein, belohnen möchten.

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  • Individuelle Gesundheitsförderung (Prävention)

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    Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
    Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
    Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
    Die AOK Hessen übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.

    • Entspannung:

      ja, Fremdkurse (Online & Präsenz) und zuzahlungsfreie Eigenkurse (Online & Präsenz)

    • Förderung des Nichtrauchens:

      ja, Fremdkurse (Online & Präsenz) und zuzahlungsfreie Eigenkurse (nur Online)

    • Gesundheitssport:

      ja, Fremdkurse (Online & Präsenz) und zuzahlungsfreie Eigenkurse (Online & Präsenz)

    • Reduzierung des Alkoholkonsums:

      ja, Fremdkurse (Online & Präsenz) und zuzahlungsfreie Eigenkurse (nur Online)

    • Stressbewältigungsstärkung:

      ja, Fremdkurse (Online & Präsenz) und zuzahlungsfreie Eigenkurse (Online & Präsenz)

    • Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:

      ja, Fremdkurse (Online & Präsenz) und zuzahlungsfreie Eigenkurse (Online & Präsenz)

    • Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:

      ja, Fremdkurse (Online & Präsenz) und zuzahlungsfreie Eigenkurse (Online & Präsenz)

    • Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:


      a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
      100% pro Kurs (komplett kostenfrei für Teilnehmer)

      b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
      Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100%, max. 200,00 EUR je Kurs
      Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100%, max. 200,00 EUR je Kurs

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  • Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile

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    Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.

    • Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:

      nein

    • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:

      nein

    • Selbstbehaltstarif:

      ja, für alle Mitglieder, maximaler jährlicher Vorteil 360,00 EUR bei maximal 120,00 EUR Risiko

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Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.

Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!

Die AOK Hessen hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 13.04.2026 schriftlich bestätigt.

Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.

Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung: Manche Kassen erbringen eine Leistung im Rahmen von besonderen Verträgen, denen Versicherte zur Inanspruchnahme beitreten müssen. In diesen Verträgen kann es sein, dass weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab direkt bei der jeweiligen Krankenkasse, welche konkreten Rahmenbedingungen eine Teilnahme am Vertrag hat.

Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.

Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.

 

Leistungen und Mitgliedsantrag der AOK Hessen:

 
Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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