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Wechsel der Krankenkasse in 2024

 

Seit dem 1. Januar 2021 ist der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse deutlich einfacher geworden. Zusätzlich verkürzt sich die Bindungsfrist von 18 auf 12 Monate.

Seit 2021 können Sie nach 12 Monaten Mitgliedschaft jederzeit Ihre Krankenkasse wechseln und eine leistungsstärkere oder kostengünstigere Krankenkasse wählen. Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag geht das auch früher. (Ausnahme: Sind Sie im speziellen Wahltarif für Krankengeld eingeschrieben, können Sie erst zum Ablauf der Bindungsfrist des Wahltarifs kündigen und müssen den erhöhten Zusatzbeitrag so lang bezahlen.)

So einfach wechseln Sie die Krankenkasse:

 
 

Kinderleichter Wechsel

  • Neue Kasse anhand der gebotenen Zusatzleistungen oder des Zusatzbeitrags auswählen – am einfachsten über unsere Interaktive Kassensuche,
  • Neuaufnahme beantragen. Bei Verwendung der Interaktiven Krankenkassensuche erhalten Sie den Neuaufnahmeantrag für die neue Kasse und ein Formular für die gesetzlich vorgeschriebene Information an den Arbeitgeber. Die neue Kasse teilt der bisherigen Kasse mit, dass die Mitgliedschaft gekündigt ist. Die bisherige Kasse bestätigt dies ebenfalls.

Kündigungsfrist beachten

In der neuen Krankenkasse sind Sie für mindestens 12 Monate Mitglied. Es gibt aber ein Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Zusatzbeitrags, bei einem nahtlosen Arbeitgeberwechsel sowie in einigen anderen Sonderfällen. Dann muss die 12-monatige Bindungsfrist nicht eingehalten werden.

Das Sonderkündigungsrecht ist zeitlich befristet. Es gilt von der Ankündigung der Erhöhung bis zum Ende des ersten Monats in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erhoben wird. (Ausnahme: Sind Sie im speziellen Wahltarif für Krankengeld eingeschrieben, können Sie erst zum Ablauf der 3-jährigen Bindungsfrist des Wahltarifs kündigen und müssen den erhöhten Zusatzbeitrag so lange bezahlen.)

Jede Kündigung – auch die nach einer Beitragserhöhung – wird erst mit Ablauf des übernächsten vollen Monats wirksam. Beispiel: Bei Kündigung am 15.01. ist der Wechsel erst zum 01.04. möglich.
Wer keine Kasse findet, bleibt automatisch Mitglied der bisherigen Krankenkasse.

 

Sonderfall Arbeitgeberwechsel

Wenn Sie die Krankenkasse wechseln möchten, stellen Sie einfach bis spätestens 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn einen Aufnahmeantrag bei einer anderen Krankenkasse Ihrer Wahl. Um die Kündigung bei der bisherigen Kasse kümmert sich dann die neue Krankenkasse. Sie müssen Ihren Arbeitgeber nur noch über die neue Krankenkasse informieren.

Wichtig: Bei jedem Arbeitgeberwechsel besteht ein sofortiges Kassenwahlrecht. Entscheiden Sie sich aber bei Ihrer bisherigen Krankenkasse zu bleiben, entsteht keine erneute Bindungsfrist.

Kassenwechsel bei Arbeitgeberwechsel 2024 in Kürze

  • Bei Arbeitgeberwechsel sofort.
  • Neuen Mitgliedsantrag stellen – bis spätestens 14 Tage nach Arbeitgeberwechsel.
  • Arbeitgeber informieren (gesetzlich vorgeschrieben).
  • Alle nötigen Unterlagen als PDF beim Leistungsvergleich auf dieser Webseite bequem abrufen – fertig!

Privat krankenversichert? Dann aufgepasst!

Seien Sie bitte bei der Kündigung einer privaten Krankenversicherung sehr vorsichtig. Zum einen ist ein Zurückwechseln in das gesetzliche Krankenkassensystem nur in Ausnahmefällen möglich, zum anderen gelten beim Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung neue Konditionen, die häufig ungünstiger sind, da eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt.

Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

Kassenwechsel in Kürze 2024

  • Nach 12 Monaten jederzeit, bei Beitragserhöhung sofort, (nur im Wahltarif Krankengeld erstmals nach Ablauf der 3-jährigen Bindungsfrist des Wahltarifs)
  • Neuaufnahmeantrag stellen.
  • Arbeitgeber über die neue Krankenkasse informieren (gesetzlich vorgeschrieben).
  • Kündigungsfrist (zwei volle Monate) beachten.
  • Alle nötigen Unterlagen als PDF beim Leistungsvergleich auf dieser Webseite bequem abrufen – fertig!
Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

Kassenwechsel in Kürze 2024

  • Nach 12 Monaten jederzeit, bei Beitragserhöhung sofort, (nur im Wahltarif Krankengeld oder Selbstbehalt erstmals nach 36 Monaten).
  • Neuaufnahmeantrag stellen.
  • Arbeitgeber über die neue Krankenkasse informieren (gesetzlich vorgeschrieben).
  • Kündigungsfrist (zwei volle Monate) beachten.
  • Alle nötigen Unterlagen als PDF beim Leistungsvergleich auf dieser Webseite bequem abrufen – fertig!

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