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Krankenkassenbeitrag für Studenten im Vergleich in 2025

Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen müssen sich selbst krankenversichern, wenn sie nicht mehr über die Eltern beitragsfrei mitversichert sind, was nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr und bei einem regelmäßigen monatlichen Einkommen von maximal 535,00 Euro (Mini Job 556,00) möglich ist. Die Versicherung in der studentischen Krankenversicherung, deren Beiträge niedriger als die "normalen" Beiträge sind, besteht längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Pflege von Angehörigen, eigene Krankheit oder Behinderung) ist eine Verlängerung möglich. Wer länger studiert, muss sich ansonsten freiwillig gesetzlich oder aber privat versichern.

 

Bemessungsgrundlage für die Beiträge der studentischen Krankenversicherung ist der Betrag, der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studenten festgesetzt ist, die nicht bei ihren Eltern leben (BAföG-Bedarfssatz). Er dient aber als Bemessungsgrundlage für alle Studenten (auch die, die noch bei ihren Eltern leben) und beträgt derzeit 855,00 Euro.
Auf diesen Betrag werden 70% des allgemeinen gesetzlichen Beitragssatzes (derzeit 14,6%) als studentischer Beitrag erhoben, d.h. aktuell 10,2% (=14,6 x 0,7). Dazu kommt dann ggf. noch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der von den Studierenden alleine zu tragen ist.

Pflegeversicherung: Zusätzlich zur eigentlichen Krankenversicherung ist auch ein eigener Beitrag zur Pflegeversicherung zu bezahlen. Dieser beträgt 3,40% (bzw. bei Kinderlosen ab 23 Jahre 4,00%). Hier fallen daher für Studenten monatlich 29,07 Euro bzw. 34,20 Euro an Beiträgen an.

Berechnen Sie Ihren persönlichen Studenten-Beitrag

Bitte beachten Sie, dass hier der reine Krankenkassenbeitrag berechnet wird. Hinzu kommt noch der Beitrag zur Pflegeversicherung!
Ihre BerufsgruppeAbhängig davon errechnet sich Ihr Krankenkassen-Beitrag
Student (ändern)
Beitrag berechnen
 

Studentenbeiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung:

Tabelle durchsuchen:
Krankenkasse Beitrag Der Durchschnitt liegt bei 12,72%, davon sind 2,50% kassenindividueller Zusatzbeitrag
grün: Zusatzbeitrag unter Durchschnitt
rot: Zusatzbeitrag über Durchschnitt
blau: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
Antrags-
formular
109,61 EUR Antragonline
110,38 EUR Antragonline
108,67 EUR AntragPDF
108,67 EUR Antragonline
110,47 EUR AntragPDF
117,31 EUR Antragonline
111,24 EUR Antragonline
113,89 EUR AntragPDF
108,50 EUR Antragonline
112,95 EUR AntragPDF
108,76 EUR Antragonline
107,90 EUR Antragonline
116,45 EUR Antragonline
115,51 EUR Antragonline
112,60 EUR Antragonline
114,74 EUR
116,37 EUR Antragonline
116,37 EUR
119,87 EUR Antragonline
116,37 EUR Antragonline
107,82 EUR
106,02 EUR Antragonline
103,11 EUR Antragonline
108,67 EUR Antragonline
116,45 EUR Antragonline
117,14 EUR Antragonline
108,76 EUR Antragonline
117,31 EUR Antragonline
111,15 EUR
120,73 EUR Antragonline
112,09 EUR Antragonline
107,05 EUR Antragonline
108,24 EUR Antragonline
110,89 EUR AntragPDF
108,67 EUR
114,66 EUR Antragonline
111,75 EUR Antragonline
116,37 EUR
121,50 EUR Antragonline
116,45 EUR Antragonline
115,17 EUR Antragonline
120,56 EUR Antragonline
110,30 EUR Antragonline
115,85 EUR Antragonline
111,32 EUR Antragonline
115,17 EUR
112,86 EUR Antragonline
113,89 EUR Antragonline
108,76 EUR Antragonline
106,11 EUR Antragonline
113,89 EUR Antragonline
113,89 EUR AntragPDF
116,45 EUR Antragonline
116,37 EUR Antragonline
115,17 EUR Antragonline
119,70 EUR Antragonline
125,00 EUR Antragonline
109,27 EUR Antragonline
117,31 EUR Antragonline
120,64 EUR Antragonline
112,86 EUR Antragonline
114,74 EUR
112,69 EUR AntragPDF
112,95 EUR Antragonline
112,18 EUR Antragonline
114,74 EUR Antragonline
108,59 EUR Antragonline
108,33 EUR Antragonline
108,76 EUR
115,34 EUR AntragPDF
119,79 EUR Antragonline
108,33 EUR Antragonline

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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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