R+V Betriebskrankenkasse – Für das Leben. Für die Gesundheit.
Beitragssatz
15,80%
davon sind 1,20% kassenindividueller Zusatzbeitrag
: 15,80%
65205 Wiesbaden
Tel.: |
0611-99909-0 Jetzt für Sie erreichbar! |
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Fax: |
0611-99909-139 |
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Satzung (externe Webseite)
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Geschäftsbericht (externe Webseite)
Zum Mitgliedsantrag
Über die R+V Betriebskrankenkasse
Die bundesweit geöffnete R+V Betriebskrankenkasse mit Sitz in Wiesbaden hat sich allen Personen geöffnet, die in irgendeinem der 16 deutschen Bundesländer leben oder arbeiten. Sie hatte zum Stichtag 01.01.2021 154.779 Versicherte bzw. 117.528 Mitglieder.
Leistungsdetails der R+V Betriebskrankenkasse mit Datenbankstand vom 01.03.2021:
Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der R+V Betriebskrankenkasse einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.
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Beitragssatz
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
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Beitragssatz der R+V Betriebskrankenkasse:
15,80%
davon sind 1,20% kassenindividueller Zusatzbeitrag
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Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern
Die R+V Betriebskrankenkasse ist bundesweit geöffnet.
Bundesland Geschäftsstellen Baden-Württemberg keine Angabe zu Geschäftsstellen Bayern keine Angabe zu Geschäftsstellen Berlin keine Angabe zu Geschäftsstellen Brandenburg keine Angabe zu Geschäftsstellen Bremen keine Angabe zu Geschäftsstellen Hamburg keine Angabe zu Geschäftsstellen Hessen 1 Geschäftsstellen Mecklenburg-Vorp. keine Angabe zu Geschäftsstellen Niedersachsen keine Angabe zu Geschäftsstellen Nordrhein-Westfalen keine Angabe zu Geschäftsstellen Rheinland-Pfalz keine Angabe zu Geschäftsstellen Saarland keine Angabe zu Geschäftsstellen Sachsen keine Angabe zu Geschäftsstellen Sachsen-Anhalt keine Angabe zu Geschäftsstellen Schleswig-Holstein keine Angabe zu Geschäftsstellen Thüringen keine Angabe zu Geschäftsstellen Wo suchen Sie? Geben Sie die PLZ ein:
Wir nutzen Google Maps zum Anzeigen der Geschäftsstellen. Durch Anklicken des folgenden Links erklären Sie sich mit der Einbindung von Google Maps und der damit einhergehenden Datenübertragung an Google einverstanden.
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Kassengröße
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Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.01.2021:
Die R+V Betriebskrankenkasse hatte an diesem Stichtag 154.779 Versicherte.
Zum Vergleich: Von den Kassen, die bei uns Angaben gemacht haben, hatte die kleinste 27.012 Versicherte, und die größte hatte 800.455 Versicherte.
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Ausgewählte Serviceleistungen der R+V Betriebskrankenkasse
Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.
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24 h / 7 Tage-Servicetelefon:
Ja, das Service-Telefon ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche besetzt
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Arzt-Suchportal:
ja
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Digitale Gesundheits-/Patientenakte:
ja
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Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:
ja, die Beratung erfolgt aber nicht beim Versicherten persönlich vor Ort.
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Krankenhaus-Suchportal:
ja
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Medizinische Infohotline für Versicherte:
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Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:
ja
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Online-Filiale:
ja
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Reha-Beratung:
ja
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Vermittlung von Arztterminen:
ja
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Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet.
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Vorsorgeerinnerungsservice:
ja
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Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar
Leistung Angebot Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch nein Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch ja -
Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder
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Bonusprogramm für Erwachsene:
- einfach und transparentes Bonusprogramm mit Geldprämie
- Nachweis der gesetzlichen Vorsorge, Früherkennung und Schutzimpfung ohne Stempel
- ohne Mindest- und ohne Maximal Kriterien
- je erfülltem Kriterium 10€
Bonusprogramm für Kinder bis 14 Jahre:
- einfach und transparentes Bonusprogramm mit Geldprämie
- Nachweis der gesetzlichen Vorsorge, Früherkennung und Schutzimpfung ohne Stempel
- ohne Mindest- und ohne Maximal Kriterien
- je erfülltem Kriterium 5€
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Bonus-/Vorteilsprogramme
Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn bestimmte Maßnahmen wahrgenommen werden.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen befinden sich die Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen seit Januar 2021 in einem massiven Umbruch. Da momentan noch nicht alle daraus resultierenden Änderungen absehbar sind, beachten Sie bitte, dass die Angaben zum Bonusprogramm nur eingeschränkt vergleichbar sind.a) Einzelbonus
Hier gibt es bei Wahrnehmung jeder einzelnen Maßnahme bares GeldLeistung Höhe Geldprämie Professionelle Zahnreinigung (selbstbezahlt vom Versicherten) keine Angabe Schutzimpfungen nach §20i SGB V 10,00 EUR je Impfung,
maximal 80,00 EUR pro JahrTeilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 3 Jahre für Versicherte ab Alter 35 Jahre) gem. §25 Abs. 1 SGB V 10,00 EUR Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Brustkrebs 10,00 EUR Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Darmkrebs 10,00 EUR Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs 10,00 EUR Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Hautkrebs 10,00 EUR Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Prostatakrebs 10,00 EUR Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft (gemäß Mutterpass) 10,00 EUR
für alle Untersuchungen zusammen (vollständiger Mutterpass)Wahrnehmung der Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U1-U6: 5,00 EUR
für alle Untersuchungen zusammen
U7-U9: 5,00 EUR
für alle Untersuchungen zusammen
J1: 5,00 EUR
J2: 10,00 EURZahnvorsorge gem. §22 SGB V 10,00 EUR b) "klassisches" Bonusprogramm
Hier sind i.d.R. mehrere Maßnahmen pro Jahr zu absolvieren, um einen Bonus zu erhalten.Leistung Angebot Bonus für Einhaltung von Normalgewicht (Normbereich gem. anerkannter Verfahren) nein Bonus für Leistungsabzeichen für Sport ja Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio ja Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein ja Bonus für Nachweis Nichtraucherstatus / Raucherentwöhnung nein Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport nein Bonus für Teilnahme an Präventionskursen (Kurse zur individuellen Gesundheitsförderung, z.B. Yoga etc.) ja Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Generika nein Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel nein Maximaler Barbetrag bei der R+V Betriebskrankenkasse aus einem verhaltensbezogenen Bonusprogramm
160,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 16 Maßnahmen zu absolvieren.
Die R+V Betriebskrankenkasse hat zusätzlich ein Dokument mit ausführlichen Informationen zum Bonusprogramm hinterlegt. Dieses finden Sie hier. -
Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.
Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der R+V Betriebskrankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:
Ja; volle Übernahme für alle Versicherten im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, max. 1-mal pro Kalenderjahr, nur bei bestimmten Zahnärzten; Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich -
Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Behandlungen:
Für alle Versicherten: nein;
Für einen bestimmten Personenkreis: nein -
Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:
ja
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Vergünstigter Zahnersatz:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung
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Zahnersatz "zum Nulltarif":
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung
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Zahnmedizinische Beratung:
ja
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Ambulante Naturheilverfahren
Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der R+V Betriebskrankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:
Ja, max. 100,00 % und max. 1.180,00 EUR pro Jahr bei bestimmten Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
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Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:
nein
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Übernahme von Ayurveda:
nein
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Übernahme von Chelattherapie:
nein
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Übernahme von Eigenbluttherapie:
nein
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Übernahme von Feldenkrais:
nein
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Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:
Ja, max. 100,00 % und max. 285,00 EUR pro Jahr bei bestimmten Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
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Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:
nein
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Übernahme von Irisdiagnostik:
nein
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Übernahme von Lichttherapie:
nein
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Übernahme von Osteopathie:
Ja, max. 100,00 % und max. 120,00 EUR pro Jahr bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
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Übernahme von Phytotherapie:
nein
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Übernahme von Reflexzonenmassage:
nein
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Übernahme von Shiatsu:
nein
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Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):
keine Angabe
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Schutz bei Auslandsreisen
Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die R+V Betriebskrankenkasse für Auslandsreisen anbietet.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der R+V Betriebskrankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:
Übernahme des Impfstoffs zu 80,00% aber maximal 80,00 EUR. Übernahme der Impfleistung zu 100,00%, aber maximal 14,00 EUR.
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Auslandsnotfallservice:
nein
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Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus
In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der R+V Betriebskrankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Vorsorge: Brustkrebsfrüherkennung:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren:
nein
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Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:
nein
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Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Immunologischer Stuhltest unter 50 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Erweiterte Jugenduntersuchungen:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Hautkrebsfrüherkennung:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional, öfter als nur ein Mal
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Vorsorge: Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:
nein
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Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über die oben genannten hinaus:
nein
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Hilfsmittel: Kostenübernahme für Sehhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
nein
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Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet -
Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
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Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:
Mit Kind: nein
Ohne Kind: nein -
Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:
nein
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Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Weitere Leistungen: Kostenübernahme für erweiterte Online-Video-Sprechstunden:
nein
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Weitere Leistungen: Patientenschulungen:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
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Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:
nein
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Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile
Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.
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Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:
Ja. Der maximale Vorteil ist im ersten Jahr jedoch noch nicht möglich. Ärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolge können die Prämienzahlung gefährden. Der Prämienzahlungstarif ist auch ohne Kostenerstattungsverfahren gemäß §13 SGB V nutzbar.
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Selbstbehaltstarif:
ja, für alle Mitglieder, maximaler jährlicher Vorteil 600,00 EUR bei maximal 300,00 EUR Risiko
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Tarif zur Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:
nein
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Individuelle Gesundheitsförderung
Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
Die R+V Betriebskrankenkasse übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.-
Entspannung:
ja, auch als Online-Angebot
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Förderung des Nichtrauchens:
ja, auch als Online-Angebot
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Gesundheitssport:
ja, auch als Online-Angebot
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Reduzierung des Alkoholkonsums:
ja, auch als Online-Angebot
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Stressbewältigungsstärkung:
ja, auch als Online-Angebot
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Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:
ja, auch als Online-Angebot
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Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:
ja, auch als Online-Angebot
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Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:
a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100% je Kurs
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100% je Kurs
b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 80%, max. 80,00 EUR je Kurs
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 80%, max. 80,00 EUR je Kurs
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Besondere Versorgung
Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).
Bitte beachten Sie:
Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.Leistung Angebot Atmungssystem: Kehlkopfkrebs Ja Atmungssystem: Lungenkrebs Ja Atmungssystem: Schlafapnoe Ja Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen Ja Geschlechtssystem: Gebärmutterhalskrebs Ja Geschlechtssystem: Hodenkrebs Ja Geschlechtssystem: Prostatakrebs Ja Harnsystem: Blasentumore Ja Harnsystem: Erkrankungen des Nierengewebes Ja Harnsystem: Niereninsuffizienz Ja Haut: Geschwür durch Liegen (Dekubitus) Ja Haut: Geschwüre Ja Haut: Hautkrebs Ja Haut: Neurodermitis Ja Haut: Offenes Bein Ja Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen Ja Herz-Kreislauf-System: Arteriosklerose Ja Herz-Kreislauf-System: Bluthochdruck Ja Herz-Kreislauf-System: Varikose Ja Hormonsystem: Adipositas Ja Hormonsystem: Gicht Ja Hormonsystem: Mukoviszidose Ja Hormonsystem: Schilddrüsenfehlfunktion Ja Hormonsystem: Schilddrüsenkrebs Ja Immunsystem: Rheuma Ja Nervensystem: ADHS Ja Nervensystem: Alkoholabhängigkeit Ja Nervensystem: Ambulante Operationen für Augenkrankheiten Ja Nervensystem: Angststörungen Ja Nervensystem: Bulimie Ja Nervensystem: Burn-Out Ja Nervensystem: Demenz Ja Nervensystem: Depression Ja Nervensystem: Drogenabhängigkeit Ja Nervensystem: Gehirntumore Ja Nervensystem: Magersucht Ja Nervensystem: Makula-Degeneration Ja Nervensystem: Migräne Ja Nervensystem: Schizophrenie Ja Nervensystem: Tinnitus Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Ambulante Operationen für HNO-Krankheiten Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Blutbildende Organe Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Interdisziplinäre Schmerzbehandlung Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Pflegeheimversorgung Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Praxisnetze Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Regionale Vollversorgung Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Zähne Ja Spezifische Versorgungsleistungen: Erkrankungen bei Neugeborenen Ja Spezifische Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung Ja Spezifische Versorgungsleistungen: Gynäkologische Indikationen inkl. Risiko-Schwangerschaft Ja Spezifische Versorgungsleistungen: Reproduktionsmedizin Ja Spezifische Versorgungsleistungen: Spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS) Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthritis Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthrose Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bänderrisse Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bandscheibenvorfall Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Osteoporose Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Periarthopathie Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Schultergelenkserkrankungen Ja Verdauungssystem: Ambulante Operationen für Magen- und Darmerkrankungen Ja Verdauungssystem: Bauchspeicheldrüsenkrebs Ja Verdauungssystem: Darmkrebs Ja Verdauungssystem: Diabetes Ja Verdauungssystem: Fettleber Ja Verdauungssystem: Hepatitis Ja Verdauungssystem: Leberkrebs Ja Verdauungssystem: Leberzirrhose Ja Verdauungssystem: Magenkrebs Ja Verdauungssystem: Speiseröhrenkrebs Ja
Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Die R+V Betriebskrankenkasse hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 22.02.2021 schriftlich bestätigt.
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.
Anmerkung zum Bereich "Gesundheitsförderung": Eigene Angebote der Krankenkassen sind in der Regel ohne Zuzahlungen; Die Zahl der Kurse ist auf maximal 2 Stück pro Jahr beschränkt.