Zusätzliche Zahnleistungen in 2024
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die zahnmedizinisch notwendige Versorgung. Im Gesetz (SGB V § 28, Absatz 2) heißt es „Die zahnärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist; sie umfasst auch konservierend-chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen erbracht werden. Wählen Versicherte bei Zahnfüllungen eine darüber hinausgehende Versorgung, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. In diesen Fällen ist von den Kassen die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung abzurechnen.“
Voraussetzung für die Kostenübernahme der Krankenkassen z.B. bei Zahnersatz ist ein Heil- und Kostenplan, der vom behandelnden Zahnarzt erstellt wird. Der Versicherte sollte sich diesen erklären lassen und fragen, ob und welche Kosten auf ihn zukommen. Der Heil- und Kostenplan muss der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.
Der Versicherte kann sich auch direkt an seine Krankenkasse wenden und nach günstigeren Alternativen fragen, denn einige Krankenkassen haben auch besondere Verträge mit bestimmten Dienstleistern abgeschlossen, sodass sich z.B. der Anteil an einem teureren Zahnersatz verringern kann. Bei anderen Krankenkassen kann der Versicherte auch ein bundesweites Netz von Zahnärzten nutzen, die ihre Leistungen und Zahnersatz zu festen Preisen anbieten.
Einige Krankenkassen beteiligen sich auch an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, die nicht zu den gesetzlich festgelegten Leistungen gehört, oder bieten diese z.B. jährlich bei Vertragsärzten kostenfrei an.
Über den genauen Leistungsumfang und die Kostenübernahme im Zahnbereich sollte man sich bei der jeweiligen Krankenkasse informieren.
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Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten
69 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
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Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Leistungen
69 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
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Zahnmedizinische Beratung
67 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
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Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz
67 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
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Zahnersatz "zum Nulltarif"
67 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
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Vergünstigter Zahnersatz
66 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
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Durch Klick auf die einzelnen Leistungen erhalten Sie weitere Detailinformationen. Bei Interesse empfehlen wir eine direkte Anfrage bei der jeweiligen Krankenkasse nach den genauen Bedingungen.
TIPP: Mit unserer KASSENSUCHE können Sie direkt die Ihnen wichtigen Leistungen auswählen und mit einem Mausklick die Krankenkassen finden, die genau diese Zusatzleistungen anbieten!
Alle Details zur entsprechenden Kasse mit den jeweiligen Zusatzleistungen finden Sie dann im "Informationsblatt zur Krankenkasse" - ganz praktisch als PDF zum Download und Ausdruck. Und garantiert vollständig kostenfrei!