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Zusätzliche Zahnleistungen in 2024

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die zahnmedizinisch notwendige Versorgung. Im Gesetz (SGB V § 28, Absatz 2) heißt es „Die zahnärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist; sie umfasst auch konservierend-chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen erbracht werden. Wählen Versicherte bei Zahnfüllungen eine darüber hinausgehende Versorgung, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. In diesen Fällen ist von den Kassen die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung abzurechnen.“

 

Voraussetzung für die Kostenübernahme der Krankenkassen z.B. bei Zahnersatz ist ein Heil- und Kostenplan, der vom behandelnden Zahnarzt erstellt wird. Der Versicherte sollte sich diesen erklären lassen und fragen, ob und welche Kosten auf ihn zukommen. Der Heil- und Kostenplan muss der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.
Der Versicherte kann sich auch direkt an seine Krankenkasse wenden und nach günstigeren Alternativen fragen, denn einige Krankenkassen haben auch besondere Verträge mit bestimmten Dienstleistern abgeschlossen, sodass sich z.B. der Anteil an einem teureren Zahnersatz verringern kann. Bei anderen Krankenkassen kann der Versicherte auch ein bundesweites Netz von Zahnärzten nutzen, die ihre Leistungen und Zahnersatz zu festen Preisen anbieten.
Einige Krankenkassen beteiligen sich auch an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, die nicht zu den gesetzlich festgelegten Leistungen gehört, oder bieten diese z.B. jährlich bei Vertragsärzten kostenfrei an.

Über den genauen Leistungsumfang und die Kostenübernahme im Zahnbereich sollte man sich bei der jeweiligen Krankenkasse informieren.

  • Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten

    69 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
    Zu den Leistungsdetails

  • Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Leistungen

    69 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
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  • Zahnmedizinische Beratung

    67 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
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  • Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz

    67 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
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  • Zahnersatz "zum Nulltarif"

    67 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
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  • Vergünstigter Zahnersatz

    66 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
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Durch Klick auf die einzelnen Leistungen erhalten Sie weitere Detailinformationen. Bei Interesse empfehlen wir eine direkte Anfrage bei der jeweiligen Krankenkasse nach den genauen Bedingungen.

TIPP: Mit unserer KASSENSUCHE können Sie direkt die Ihnen wichtigen Leistungen auswählen und mit einem Mausklick die Krankenkassen finden, die genau diese Zusatzleistungen anbieten!

Alle Details zur entsprechenden Kasse mit den jeweiligen Zusatzleistungen finden Sie dann im "Informationsblatt zur Krankenkasse" - ganz praktisch als PDF zum Download und Ausdruck. Und garantiert vollständig kostenfrei!

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir aufgrund der Fülle an möglichen Krankenkassenleistungen und -angeboten diese nicht zur Gänze auflisten können. Wir haben daher die uns am wichtigsten erscheinenden Leistungen für Sie zusammengestellt.
Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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