BARMER
Beitragssatz
16,10%
davon sind 1,50% kassenindividueller Zusatzbeitrag
: 16,10%

10969 Berlin
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- Leistungsübersicht als PDF
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Geschäftsbericht (externe Webseite)
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allgemein:
- Beitragssatz
- Bundesländer
- Kassengröße
- Eigendarstellung
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Service:
- Fremdsprachen
- Serviceangebote
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Mehrleistungen:
- Zahnbereich
- Zusatzleistungen
- Naturheilverfahren
- Auslandsschutz
- Bes. Versorgung
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weiteres:
- Bonusprogramm
- Finanzhighlight
- Prävention
- Wahltarife
Über die BARMER
Die BARMER ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse mit Sitz in Berlin. Sie hat sich allen in irgendeinem der 16 deutschen Bundesländer lebenden oder arbeitenden Personen geöffnet. Zum Stichtag 01.01.2022 hatte sie 8.672.115 Versicherte bzw. 7.099.221 Mitglieder.
Leistungsdetails der BARMER mit Datenbankstand vom 27.05.2022:
Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der BARMER einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.
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Beitragssatz
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
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Beitragssatz der BARMER:
16,10%
davon sind 1,50% kassenindividueller Zusatzbeitrag
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Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern
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Kassengröße
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Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.01.2022:
Die BARMER hatte an diesem Stichtag 8.672.115 Versicherte.
Zum Vergleich: Von den Kassen, die bei uns Angaben gemacht haben, hatte die kleinste 44.293 Versicherte, und die größte hatte 10.843.365 Versicherte.
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Anzeige
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Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar
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Ausgewählte Serviceleistungen der BARMER
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Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.
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Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus
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Ambulante Naturheilverfahren
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Schutz bei Auslandsreisen
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Besondere Versorgung
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Bonus-/Vorteilsprogramme
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Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder
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Digitales BARMER Bonusprogramm
Mit dem digitalen BARMER Bonusprogramm – über eine Smartphone Applikation oder desktopbasierte Webanwendung - können Nachweise für Gesundheitsmaßnahmen ganz bequem hochgeladen werden, Bonuspunkte gesammelt und Prämien eingelöst werden.
Wenn Versicherte etwas für ihre Gesundheit tun, beispielsweise an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, Mitglied in einem Sportverein sind oder eine professionelle Zahnreinigung machen, bekommen sie hierfür Bonuspunkte. Diese können innerhalb von drei Jahren gegen Geld- oder Zuschussprämien eingetauscht oder an andere Programmteilnehmern verschenkt werden.
Je Maßnahme erhalten Erwachsende (Versicherte über 18 Jahre) 150 Bonuspunkte bzw. 200 Bonuspunkte für Maßnahmen mit sportlichem Hintergrund. Kinder und Jugendliche (Versicherte bis zu dem Jahr, in dem sie 18 werden) werden je Maßnahme mit 250 Bonuspunkten belohnt.
Nachstehend sind die Prämienarten im Detail beschrieben.
Geldprämie:
Die Geldprämie ist wählbar in folgenden Staffelungen:
- 150 Punkte für € 9,00
- 500 Punkte für € 30,00.
- 1.000 Punkte für € 65,00
- 1.500 Punkte für € 100,00
Bonuspunkte verschenken
Bonuspunkte können in folgender Staffelung an andere Bonusprogramm Teilnehmer verschenkt werden:
- 150 Punkte
- 500 Punkte
- 1.000 Punkte
- 1.500 Punkte
Bei der Punkteschenkung überträgt der Verschenkende seine Punkte sowie seinen Prämienanspruch an einen anderen Bonusprogramm Teilnehmer. Eine Punkteschenkung kommt einem Prämienabruf gleich.
Durch die Punkteschenkung kann der Beschenkte schneller eine Punktzahl von 500, 1.000 bzw. 1.500 Punkte erreichen. Durch die Übertragung des Prämienanspruches kann der Beschenkte neben seinen Prämienansprüchen zusätzlich noch eine Geld- und/oder eine Zuschussprämie wählen.
Zuschussprämie
Für 500 Punkte kann eine Zuschussprämie gewählt werden. Zuschussfähig sind folgende Leistungen:
- osteopathische Behandlung
- professionelle Zahnreinigung
- Krebsfrüherkennungsleistungen (soweit jeweils nicht anderweitig übernommen)
- Akupunktur
- Sehhilfe
- private Zusatzversicherung mit Gesundheitsbezug
Die Zuschussprämie beläuft sich auf höchstens 50,00 €. Sollte der Rechnungsbetrag geringer sein, wird der Betrag unter 50,00 € erstattet.
Bei der Leistung "private Zusatzversicherung mit Gesundheitsbezug" zählen dem Sozialgesetzbuch V oder XI vergleichbare Leistungen. Hier ist die Vorlage der entsprechenden Police erforderlich.
Besonderheit Zuschussprämie: Da die Zuschussprämie im Gegensatz zu den gestaffelten Prämienarten auf einen Wert von 500 Punkten festgesetzt ist, darf im selben Kalenderjahr noch eine weitere
- 150 oder 500 oder 1.000 Punkte Prämienart gewählt werden
um den Prämienanspruch von kalenderjährlich bis zu 1.500 Punkten komplett ausreizen zu können. Umgekehrt darf bei bereits erfolgter Bestellung einer 150 oder 500 oder 1.000 Punkte Prämienart noch eine Zuschussprämie gewählt werden.
Neu ab 2021: Einzelbonus
Für die Maßnahmen zur
- Früherkennung und Vorsorge (alle gesetzlich und ärztlich empfohlenen)
- Schutzimpfungen (alle gesetzlich und ärztlich empfohlenen)
- Zahnvorsorge (2 Mal im Jahr)
- Professionelle Zahnreinigung
- Schwangerschafts- und Mutterschaftsvorsorge (im Erwachsenenprogramm)
darf der Teilnehmer anstelle der dafür vorgesehenen Bonuspunkte alternativ einen Einzelbonus wählen, welcher eine direkte Geldprämie für die betreffende Maßnahme darstellt. Der Einzelbonus beläuft sich auf
- € 9,00 je Maßnahme zur Früherkennung- und Vorsorge im Erwachsenenprogramm
- € 15,00 je Maßnahme zur Früherkennung- und Vorsorge im Kinder und Jugendprogramm
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Individuelle Gesundheitsförderung (Prävention)
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Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile
Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Die BARMER hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 25.05.2022 schriftlich bestätigt.
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.
Anmerkung zum Bereich "Gesundheitsförderung": Eigene Angebote der Krankenkassen sind in der Regel ohne Zuzahlungen; Die Zahl der Kurse ist auf maximal 2 Stück pro Jahr beschränkt.