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IKK - Die Innovationskasse

Beitragssatz 16,20%
davon sind 1,60% kassenindividueller Zusatzbeitrag
: 16,20%

 

Über die IKK - Die Innovationskasse

Die bundesweit geöffnete IKK - Die Innovationskasse mit Sitz in Lübeck hat sich allen Personen geöffnet, die in irgendeinem der 16 deutschen Bundesländer leben oder arbeiten.

 

Leistungsdetails der IKK - Die Innovationskasse mit Datenbankstand vom 04.06.2023:

Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der IKK - Die Innovationskasse einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.

  • Beitragssatz

    Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.

    • Beitragssatz der IKK - Die Innovationskasse:

      16,20%
      davon sind 1,60% kassenindividueller Zusatzbeitrag

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  • Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern

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    Die IKK - Die Innovationskasse ist bundesweit geöffnet.

    Bundesland Geschäftsstellen
    Baden-Württemberg keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Bayern keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Berlin keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Brandenburg keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Bremen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Hamburg keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Hessen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Mecklenburg-Vorp. 12 Geschäftsstellen
    Niedersachsen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Nordrhein-Westfalen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Rheinland-Pfalz keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Saarland keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Sachsen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Sachsen-Anhalt keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Schleswig-Holstein 7 Geschäftsstellen
    Thüringen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Geschäftsstellenfinder-Schmuckbild
    Geschäftsstellen der IKK - Die Innovationskasse in Ihrer Nähe

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  • Kassengröße

    • Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.01.2023:

      keine Angabe

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  • Anzeige

    Eigendarstellung der IKK - Die Innovationskasse:

    Diese Krankenkasse hat bislang keine Eigendarstellung veröffentlicht.

     

  • Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar

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    Leistung Angebot
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in ukrainisch ja
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  • Ausgewählte Serviceleistungen der IKK - Die Innovationskasse

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    Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.

    • 24 h / 7 Tage-Servicetelefon:

      Nein, die Service-Telefonzeiten sind:
      Montags: 8:00-18:00 Uhr
      Dienstags: 8:00-18:00 Uhr
      Mittwochs: 8:00-18:00 Uhr
      Donnerstags: 8:00-18:00 Uhr
      Freitags: 8:00-18:00 Uhr
      Samstags: nicht verfügbar
      Sonntags: nicht verfügbar

    • Arzt-Suchportal:

      ja, auch mit Patientenbewertungen

    • Digitale Gesundheitsakte (über gesetzliche ePA hinaus):

      ja

    • Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:

      nein

    • Krankenhaus-Suchportal:

      ja, auch mit Patientenbewertungen

    • Medizinische Infohotline für Versicherte:

      Ja, es wird eine medizinische Infohotline angeboten, die 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar ist.

    • Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:

      nein

    • Online-Filiale:

      ja

    • Reha-Beratung:

      ja

    • Vermittlung von Arztterminen:

      ja

    • Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:

      nein

    • Vorsorgeerinnerungsservice:

      ja

     
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  • Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.

    Mehr anzeigen

    Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der IKK - Die Innovationskasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:

      Ja; Bezuschussung für alle Versicherten in Höhe von max. 100,00 EUR, im gesamten Versorgungsgebiet, max. 1-mal pro Kalenderjahr, bei allen Zahnärzten; Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Behandlungen:

      Für alle Versicherten: ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung;
      Für einen bestimmten Personenkreis: nein

    • Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:

      nein

    • Vergünstigter Zahnersatz:

      nein

    • Zahnersatz "zum Nulltarif":

      nein

    • Zahnmedizinische Beratung:

      ja

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  • Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus

    Mehr anzeigen

    In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der IKK - Die Innovationskasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Vorsorge: Brustkrebsfrüherkennung:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren:

      nein

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:

      nein

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Immunologischer Stuhltest unter 50 Jahren:

      nein

    • Vorsorge: Erweiterte Jugenduntersuchungen:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional

    • Vorsorge: Hautkrebsfrüherkennung:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, öfter als nur ein Mal

    • Vorsorge: Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:

      nein

    • Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über die hier bereits genannten hinaus:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Hilfsmittel: Kostenübernahme für Sehhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:

      nein

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:

      nein

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:

      Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
      Ohne Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Weitere Leistungen: Kostenübernahme für erweiterte Video-Sprechstunden mit Ärzten:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet (Angebot über Teleclinic, 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar)

    • Weitere Leistungen: Patientenschulungen:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

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  • Ambulante Naturheilverfahren

    Mehr anzeigen

    Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der IKK - Die Innovationskasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:

      nein

    • Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:

      nein

    • Übernahme von Ayurveda:

      nein

    • Übernahme von Chelattherapie:

      nein

    • Übernahme von Eigenbluttherapie:

      nein

    • Übernahme von Feldenkrais:

      nein

    • Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:

      nein

    • Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:

      nein

    • Übernahme von Irisdiagnostik:

      nein

    • Übernahme von Lichttherapie:

      nein

    • Übernahme von Osteopathie:

      Ja, max. 100,00 % und max. 150,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten

    • Übernahme von Phytotherapie:

      nein

    • Übernahme von Reflexzonenmassage:

      nein

    • Übernahme von Shiatsu:

      nein

    • Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):

      nein

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  • Schutz bei Auslandsreisen

    Mehr anzeigen

    Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die IKK - Die Innovationskasse für Auslandsreisen anbietet.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der IKK - Die Innovationskasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:

      Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes und noch weitere. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs zu 100,00%. Übernahme der Impfleistung zu 100,00%.

    • Auslandsnotfallservice:

      nein

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  • Besondere Versorgung

    Mehr anzeigen

    Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).

    Bitte beachten Sie:
    Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
    Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.

    Leistung Angebot
    Harnsystem: Niereninsuffizienz Ja
    Haut: Hautkrebs Ja
    Nervensystem: Ambulante Operationen für Augenkrankheiten Ja
    Nervensystem: Angststörungen nur digital
    Nervensystem: Depression nur digital
    Nervensystem: Tinnitus nur digital
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Alternative Krebstherapie Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung nur digital
    Spezifische Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung nur digital
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthrose Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen Ja
    Verdauungssystem: Diabetes Ja
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  • Bonusprogramme und weitere finanzielle Vorteile

    Mehr anzeigen

    Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn einzelne oder eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen wahrgenommen werden.

    a) Einzelbonus
    Hier gibt es bei Wahrnehmung jeder einzelnen Maßnahme bares Geld

    Leistung Höhe Geldprämie
    Professionelle Zahnreinigung (selbstbezahlt vom Versicherten) 0,00 EUR
    Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Erwachsene 0,00 EUR je Impfung,
    maximal 0,00 EUR pro Jahr
    Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Kinder 5,00 EUR je Impfung,
    maximal 50,00 EUR pro Jahr
    Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 3 Jahre für Versicherte ab Alter 35 Jahre) gem. §25 Abs. 1 SGB V 5,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Brustkrebs 5,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Darmkrebs 5,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs 5,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Hautkrebs 5,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Prostatakrebs 5,00 EUR
    Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft (gemäß Mutterpass) 200,00 EUR
    für alle Untersuchungen zusammen (vollständiger Mutterpass)
    Wahrnehmung der Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U1-U6: 200,00 EUR

    U7: 60,00 EUR

    U8: 60,00 EUR

    U9: 60,00 EUR

    U10: 60,00 EUR

    U11: 60,00 EUR

    J1: 60,00 EUR

    J2: 60,00 EUR
    Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Erwachsene 5,00 EUR
    Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Kinder 60,00 EUR

    b) "klassisches" Bonusprogramm
    Hier sind i.d.R. mehrere Maßnahmen pro Jahr zu absolvieren, um einen Bonus zu erhalten.

    Leistung Angebot
    Bonus für Einhaltung von Normalgewicht (Normbereich gem. anerkannter Verfahren) nein
    Bonus für Leistungsabzeichen für Sport nein
    Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio ja
    Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein ja
    Bonus für Raucherentwöhnung / Nachweis Nichtraucherstatus ja
    Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport nein
    Bonus für Teilnahme an Präventionskursen (wie z.B. Yoga, Tai Chi, Qigong, Prog. Muskelentspannung etc.) ja
    Reduktion der eigenen Mehrkosten bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel nein
    Reduktion von Zu- und Aufzahlungen bei Nutzung bestimmter Arzneimittel (z.B. Generika) nein

    Maximaler Barbetrag bei der IKK - Die Innovationskasse aus einem verhaltensbezogenen Bonusprogramm

    Keiner.
    Es wird stattdessen eine zweckgebundene Prämie angeboten.

    Die IKK - Die Innovationskasse hat zusätzlich ein Dokument mit ausführlichen Informationen zum Bonusprogramm hinterlegt. Dieses finden Sie hier.

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  • Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder

    • Bis zu 1.210 Euro für Ihre Gesundheit und das jedes Jahr

      Besondere Leistungen der IKK - Die Innovationkasse
      Wir kümmern uns von Anfang an um Ihr Wohlergehen. Ob Bonusprogramm, Gesundheitsreisen oder Zusatzleistungen: Bei der IKK profitieren Sie von einem breiten Leistungsangebot.

      Da bleibt unter dem Strich jedes Jahr ordentlich etwas für die schönen Dinge im Leben übrig.

      Die richtige Wahl: Wohlfühlen mit besonderen Leistungen
      Professionelle Zahnreinigung bis 100 Euro jährlich (bei einem Zahnarzt Ihres Vertrauens)
      +
      Gesundheitskurse und Wohlfühlreisen bis 260 Euro jährlich (jährlicher Zuschuss für Gesundheitskurse und Online Coachings persönlich und digital und – Wohlfühlreisen, auch mit Kindern möglich)
      +
      Digitale Gesundheits-Apps bis 350 Euro jährlich
      (z.B. Digitale Tinnitus-Therapien, Digitales Sprachtraining - ergänzende Behandlung für Kinder im Vor- und Grundschulalter, die sich in logopädischer Behandlung befinden)
      +
      Bonusprogramm ab 16 Jahre jährlich bis 500 Euro (als Zuschuss z.B. für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Pflegeversicherung oder zur Absicherung des Risikos von Dread Disease, die Versicherung kann auch schon bestehen oder jährlich für die Fitnessstudio oder Sportverein-Gebühr, der Vertrag kann auch schon bestehen)

      = 1.210 Euro und das jedes Jahr!!!


      MEHR EXTRAS. MEHR AUSWAHL.
      BONUSPROGRAMM DER IKK - Die Innovationskasse

      Erwachsenenbonus ab 16 Jahre:


      entweder bis zu 150 Euro als Zuschuss für eine der folgenden Leistungen:

      private Zusatzversicherung (z.B. Zahnzusatzversicherung, Unfallversicherung) oder
      Mitgliedsbeitrag oder Gebühren im Sportverein/Fitness-Studio oder
      Geburtsvorbereitungskurs Männer oder
      Babyschwimmen oder
      professionelle Zahnreinigungen oder
      verordnete Verhütungsmittel
      (Vorlage Police, Rechnung)

      oder bis zu

      300 Euro als Zuschuss für technische Geräte mit Gesundheitsbezug (z.B. Tablet, Smartwatch, Smartphone, Fitnesstracker, Wearables im Abstand von 3 Jahren, sofern keine anderen Boni in Anspruch genommen werden, außer Vorsorgebonus Schwangere)

      oder bis zu

      500 Euro (als Zuschuss z.B. für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegeversicherung, Absicherung des Risikos von Dread Disease, die Versicherung kann auch schon bestehen oder jährlich für die Fitnessstudio oder Sportverein-Gebühr gezahlt werden, der Vertrag kann auch schon bestehen)

      oder bis zu 300 Euro (als Zuschuss z.B. für eine Zahnzusatzversicherung oder eine ambulante/ stationäre Krankenzusatzversicherung, die Versicherung kann auch schon bestehen)

      Kinder-Bonus (bis 15 Jahre)
      Jährlicher Bonus je Kind in Höhe von bis zu 60 Euro

      Einmaliger Baby-Bonus und Vorsorgebonus für Schwangere
      für das 1.Lebensjahr bis zu 100 Euro Gesundheitsprämie (Nachweis aller regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen für das 1.Lebensjahr 50 Euro Bonus; Nachweis der empfohlenen Schutzimpfungen für das 1.Lebensjahr je durchgeführter Impfung 10 Euro Bonus begrenzt auf 50 Euro)
      +
      100 Euro Vorsorge Schwangere (Nachweis der Früherkennungsuntersuchungen)
      = bis zu 200 Euro Baby-Bonus

      Als Teilnehmer (Kinder und Erwachsene) am IKK-Bonusprogramm profitieren Sie zusätzlich von einem kostenlosen Patienten-Rechtsschutz – einer besonderen Serviceleistung!.


      EXTRAS (für Kinder und Erwachsene)

      GESUNA@work
      Bonus von 100 Euro für Betriebliche Gesundheitsförderung persönlich und digital, der dazugehörige Arbeitgeber bekommt ebenfalls pro IKK-versichertem Mitglied 100 Euro Bonus

      100 % Kostenübernahme der Schutz- und Reiseimpfungen, inklusive Malariaprophylaxe sowie 100 % Übernahme der
      - Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV) bis zum vollendeten 26. Lebensjahr für Frauen und Männer
      - Impfung gegen Meningokokken Typ B, ohne dass eine erhöhtes Risiko für invasisve Meningokokken-Infektionen vorliegen muss

      OSTEOPATHIE (auch für Kinder) jährlich bis zu 150 Euro
      4 Sitzungen pro Kalenderjahr bei approbierten Ärzten und auf ärztliche Veranlassung durch qualifizierte Heilpraktiker oder Physiotherapeuten

      Erweiterte Vorsorge für Schwangere
      Mehrleistung z.B.: FisH-Test, Toxoplasmosetest, B-Streptokokken-Screening jährlich bis zu 100 Euro

      Hebammen-Rufbereitschaft
      Übernahme der Kosten für die Rufbereitschaft bis zu 250 Euro pro Schwangerschaft

      Mehrleistung bei Zahnbehandlungen bei Kindern:
      Fissurenversiegelung für Kinder und Jugendliche jährlich bis zu 50 Euro
      Glattflächenversiegelung für Kinder und Jugendliche jährlich bis zu 50 Euro
      Alternative Füllstoffe für Schwangere bis zu 50 Euro

      MEHR-Leistung bei der Haushaltshilfe
      Kostenübernahme über den gesetzlichen Anspruch hinaus, sofern das Kind bei Beginn der Leistung das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

      Ärztliche Zweitmeinung mit BetterDoc
      Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich das Recht, weitere Ärzte um eine zweite Meinung zu bitten. Versicherte der IKK können in Zusammenarbeit mit BetterDoc professionelle Unterstützung einfordern: Das Team hochqualifizierter Spezialisten hilft bei der Suche nach geeigneten Ärzten oder einer passenden Klinik für eine unabhängige Zweitmeinung und übernimmt auf Wunsch auch die Terminvereinbarung.

      BetterDoc kann bei Anfragen vor geplanten Operationen helfen. Der Dienstleister springt auch ein, wenn Versicherte mit dem Ergebnis der bisherigen konservativen Behandlung unzufrieden sind, es Komplikationen nach einem Eingriff gibt oder eine mögliche Fehldiagnosestellung im Raum steht.

      Der Kontakt erfolgt über einen persönlichen Code unter: Link aufrufen oder über die gebührenfreie Hotline: 0800 444 6 999.


      Zusätzliche EXTRAS z.B. sind:
      - Online Servicecenter rund um die Uhr
      - IKK-Service-App, Anliegen bequem online erledigen
      - 24/7 Erreichbarkeit und Beantwortung von Fragen durch NIKK-der Chatbot
      - 24/7 Social Media Betreuung
      - kostenfreie Schwangerschaftsprogramme - volle Unterstützung von der Familienplanung bis zur Geburt (Planbaby = Unterstützung bei der Planung einer gesunden Schwangerschaft;
      Babycare = Ein Programm zur Vermeidung von Frühgeburten) sowie BabyCare App, Keleya App
      - Kostenübernahme des Rückbildungsgymnastik-Kurses (Gymnastikball oder Rubberband als Extra-Bonus)
      - Nuk Trinkflasche als Extra-Bonus zur eigenen Gesundheitskarte für Neugeborene
      - digitale Gesundheitsangebote (z.B. BodyChange mit Detlef D! Soost)
      - Rückrufservice vereinbaren
      - Online Servicecenter (hochladen von z.B. einer Arbeitsunfähkeitsbescheinigung oder aktuellen Studienbescheinigung für das nächste Semester, downloaden von z.B. einer Mitgliedsbescheinigung für den neuen Arbeitgeber oder fordern Sie einen Auslandskrankenschein für die nächste Türkei-Reise an
      - kostenfreier Newsletter rund um das Thema Gesundheit und Krankenversicherung (4x im Jahr)
      - Hilfe bei Behandlungsfehlern: bei Teilnahme am IKK-Bonusprogramm kostenfreier Patienten-Rechtsschutz für alle Versicherten der IKK
      - Übernahme des Flash-Glukose-Messsystems I und II
      - Akupunktur: Kostenübernahme bei chronischen Knie- und Rückenschmerzen
      - Hautkrebs-Screening - kostenfreier Hautkrebs-Check ab 0 Jahren möglich (alle 2 Jahre)
      - Magazin "iHochZwei"- alles Wichtige rund um innovative Gesundheitsthemen sowie über die besonderen Produkte der IKK
      - Wilkinson Rasierer - Geschenk zum 22. Geburtstag für alle männlichen Versicherten der IKK
      - Sofortservice - taggleiche Bearbeitung von Anfragen, Anträgen möglich
      - eigenes Arbeitgeberportal; Meister deine Gesundheit (Link aufrufen)
      - Arbeitgebernewsletter - 2x im Jahr
      - Betriebles Eingliederungsmanagement - bringt Mitarbeiter schnell wieder an den Arbeitsplatz zurück
      - Freunde werben - 25 Euro pro neuem Mitglied

    Überzeugt? Zum Mitgliedsantrag
  • Individuelle Gesundheitsförderung (Prävention)

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    Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
    Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
    Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
    Die IKK - Die Innovationskasse übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.

    • Entspannung:

      ja, auch als Online-Angebot

    • Förderung des Nichtrauchens:

      ja, auch als Online-Angebot

    • Gesundheitssport:

      ja, auch als Online-Angebot

    • Reduzierung des Alkoholkonsums:

      ja, auch als Online-Angebot

    • Stressbewältigungsstärkung:

      ja, auch als Online-Angebot

    • Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:

      ja, auch als Online-Angebot

    • Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:

      ja, auch als Online-Angebot

    • Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:


      a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
      Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100% pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen
      Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100% pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen

      b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
      Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100%, max. 130,00 EUR je Kurs
      Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100%, max. 130,00 EUR je Kurs

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  • Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile

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    Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.

    • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:

      nein

    • Selbstbehaltstarif:

      nein

    • Tarif zur Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:

      nein

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Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.

Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!

Die IKK - Die Innovationskasse hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 05.04.2023 schriftlich bestätigt.

Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.

Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.

Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.

Anmerkung zum Bereich "Gesundheitsförderung": Eigene Angebote der Krankenkassen sind in der Regel ohne Zuzahlungen; Die Zahl der Kurse ist auf maximal 2 Stück pro Jahr beschränkt.

 

Leistungen und Mitgliedsantrag der IKK - Die Innovationskasse:

 

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie hier eine Online-Anfrage an die IKK - Die Innovationskasse schicken.

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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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