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Preis- und Leistungsänderungen zum Jahreswechsel sind möglich

IKK - Die Innovationskasse

Beitragssatz 17,70%
davon sind 3,10% kassenindividueller Zusatzbeitrag
: 17,70%

Beitrag 2025 noch nicht bekannt.
 
Lachswehrallee 1
23558 Lübeck

Tel.: 0385 6373-830
Jetzt für Sie erreichbar!
Servicezeiten:
Montag 8:00-18:00 Uhr
Dienstag 8:00-18:00 Uhr
Mittwoch 8:00-18:00 Uhr
Donnerstag 8:00-18:00 Uhr
Freitag 8:00-18:00 Uhr
Samstag --
Sonntag --
Fax: 0451 8806-641
E-Mail: Zum Kontaktformular

Über die IKK - Die Innovationskasse

Die bundesweit geöffnete IKK - Die Innovationskasse mit Sitz in Lübeck hat sich allen Personen geöffnet, die in irgendeinem der 16 deutschen Bundesländer leben oder arbeiten.

 

Leistungsdetails der IKK - Die Innovationskasse mit Datenbankstand vom 12.12.2024:

Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der IKK - Die Innovationskasse einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.

  • Beitragssatz

    Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.

    • Beitragssatz der IKK - Die Innovationskasse:

      17,70%
      davon sind 3,10% kassenindividueller Zusatzbeitrag

    Beitrag 2025 noch nicht bekannt.
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  • Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern

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    Die IKK - Die Innovationskasse ist bundesweit geöffnet.

    Bundesland Geschäftsstellen
    Baden-Württemberg keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Bayern keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Berlin keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Brandenburg keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Bremen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Hamburg keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Hessen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Mecklenburg-Vorp. 12 Geschäftsstellen
    Niedersachsen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Nordrhein-Westfalen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Rheinland-Pfalz keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Saarland keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Sachsen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Sachsen-Anhalt keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Schleswig-Holstein 7 Geschäftsstellen
    Thüringen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Geschäftsstellenfinder-Schmuckbild
    Geschäftsstellen der IKK - Die Innovationskasse in Ihrer Nähe

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  • Kassengröße

    • Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.07.2024:

      keine Angabe

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  • Anzeige

    Eigendarstellung der IKK - Die Innovationskasse:

    Diese Krankenkasse hat bislang keine Eigendarstellung veröffentlicht.

     

  • Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar

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    Leistung Angebot
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in ukrainisch ja
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  • Ausgewählte Serviceleistungen der IKK - Die Innovationskasse

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    Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.

    • 24 h / 7 Tage-Servicetelefon:

      Nein, die Service-Telefonzeiten sind:
      Montags: 8:00-18:00 Uhr
      Dienstags: 8:00-18:00 Uhr
      Mittwochs: 8:00-18:00 Uhr
      Donnerstags: 8:00-18:00 Uhr
      Freitags: 8:00-18:00 Uhr
      Samstags: nicht verfügbar
      Sonntags: nicht verfügbar

    • Arzt-Suchportal:

      ja, auch mit Patientenbewertungen

    • Digitale Gesundheitsakte (über gesetzliche ePA hinaus):

      nein

    • Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:

      nein

    • Kostenübernahme für erweiterte Video-Sprechstunden mit Ärzten:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung

    • Krankenhaus-Suchportal:

      ja, auch mit Patientenbewertungen

    • Medizinische Infohotline für Versicherte:

      Ja, es wird eine medizinische Infohotline angeboten, die 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar ist.

    • Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:

      nein

    • Online-Filiale:

      ja

    • Reha-Beratung:

      ja

    • Vermittlung von Arztterminen:

      nein

    • Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:

      nein

    • Vorsorgeerinnerungsservice:

      ja

     
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  • Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.

    Mehr anzeigen

    Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der IKK - Die Innovationskasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:

      Ja; Bezuschussung für alle Versicherten in Höhe von max. 100,00 EUR, im gesamten Versorgungsgebiet, max. 1-mal pro Kalenderjahr, bei allen Zahnärzten; Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Leistungen:

      Für alle Versicherten: ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung;
      Für einen bestimmten Personenkreis: nein

    • Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:

      nein

    • Vergünstigter Zahnersatz:

      nein

    • Zahnersatz "zum Nulltarif":

      nein

    • Zahnmedizinische Beratung:

      ja

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  • Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus

    Mehr anzeigen

    In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der IKK - Die Innovationskasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Vorsorge: Erweiterte Hautkrebsfrüherkennung:

      Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional, mehrmals unter 35 Jahren
      Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
      Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
      nein
      Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
      nein

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung – Immunologischer Stuhltest (iFOBT) unter 50 Jahren:

      nein

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren:

      nein

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:

      nein

    • Vorsorge: Erweiterte Brustkrebsfrüherkennung:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional

    • Vorsorge: Erweiterte Kinder- und Jugenduntersuchungen:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional

    • Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Schutzimpfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:

      nein

    • Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über bereits genannten hinaus:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Hilfsmittel: Erweiterte Kostenübernahme für Sehhilfen:

      nein

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:

      nein

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:

      nein

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:

      nein

    • Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:

      Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
      Ohne Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:

      nein

    • Weitere Leistungen: Patientenschulungen:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

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  • Ambulante Naturheilverfahren

    Mehr anzeigen

    Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der IKK - Die Innovationskasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:

      nein

    • Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:

      nein

    • Übernahme von Ayurveda:

      nein

    • Übernahme von Chelattherapie:

      nein

    • Übernahme von Eigenbluttherapie:

      nein

    • Übernahme von Feldenkrais:

      nein

    • Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:

      nein

    • Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:

      nein

    • Übernahme von Irisdiagnostik:

      nein

    • Übernahme von Lichttherapie:

      nein

    • Übernahme von Osteopathie:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von Phytotherapie:

      nein

    • Übernahme von Reflexzonenmassage:

      nein

    • Übernahme von Shiatsu:

      nein

    • Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):

      nein

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  • Schutz bei Auslandsreisen

    Mehr anzeigen

    Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die IKK - Die Innovationskasse für Auslandsreisen anbietet.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der IKK - Die Innovationskasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:

      nein

    • Auslandsnotfallservice:

      nein

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  • Besondere Versorgung

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    Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).

    Bitte beachten Sie:
    Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
    Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.

    Leistung Angebot
    Harnsystem: Niereninsuffizienz Ja
    Haut: Hautkrebs Ja
    Nervensystem: Ambulante Operationen für Augenkrankheiten Ja
    Nervensystem: Angststörungen nur digital
    Nervensystem: Depression nur digital
    Nervensystem: Tinnitus nur digital
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Alternative Krebstherapie Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung nur digital
    Spezifische Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung nur digital
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthrose Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen Ja
    Verdauungssystem: Diabetes Ja
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  • Bonusprogramme und weitere finanzielle Vorteile

    Mehr anzeigen

    Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn einzelne oder eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen wahrgenommen werden.

    a) Einzelbonus
    Hier gibt es bei Wahrnehmung jeder einzelnen Maßnahme bares Geld

    Leistung Höhe Geldprämie
    Professionelle Zahnreinigung (selbstbezahlt vom Versicherten) 0,00 EUR
    Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Erwachsene 0,00 EUR je Impfung,
    maximal 0,00 EUR pro Jahr
    Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Kinder 5,00 EUR je Impfung,
    maximal 50,00 EUR pro Jahr
    Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 3 Jahre für Versicherte ab Alter 35 Jahre) gem. §25 Abs. 1 SGB V 5,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Brustkrebs 5,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Darmkrebs 5,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs 5,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Hautkrebs 5,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Prostatakrebs 5,00 EUR
    Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft (gemäß Mutterpass) 200,00 EUR
    für alle Untersuchungen zusammen (vollständiger Mutterpass)
    Wahrnehmung der Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U1-U6: 200,00 EUR

    U7: 60,00 EUR

    U8: 60,00 EUR

    U9: 60,00 EUR

    U10: 60,00 EUR

    U11: 60,00 EUR

    J1: 60,00 EUR

    J2: 60,00 EUR
    Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Erwachsene 5,00 EUR
    Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Kinder 60,00 EUR

    b) "klassisches" Bonusprogramm
    Hier sind i.d.R. mehrere Maßnahmen pro Jahr zu absolvieren, um einen Bonus zu erhalten.

    Leistung Angebot
    Bonus für Leistungsabzeichen Sport nein
    Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio ja
    Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein ja
    Bonus für Nichtraucher oder Raucherentwöhnung ja
    Bonus für Normalgewicht nein
    Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport nein
    Bonus für Teilnahme an Präventionskursen wie z.B. Yoga, Tai Chi, Qigong, Prog. Muskelentspannung etc. ja
    Reduktion der eigenen Mehrkosten bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel nein
    Reduktion von Zu- und Aufzahlungen bei Nutzung bestimmter Arzneimittel (z.B. Generika) nein

    Maximaler Barbetrag bei der IKK - Die Innovationskasse aus einem verhaltensbezogenen Bonusprogramm

    120,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
    Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 1 Maßnahmen zu absolvieren.
    Es wird alternativ eine zweckgebundene Prämie angeboten.

    Die IKK - Die Innovationskasse hat zusätzlich ein Dokument mit ausführlichen Informationen zum Bonusprogramm hinterlegt, inklusive eines Antragsformulars zur Teilnahme am Bonusprogrmam. Dieses finden Sie hier.

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  • Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder

    • Bis zu 1.180 Euro für die Gesundheit

      Wir kümmern uns von Anfang an um Ihr Wohlergehen. Ob Bonusprogramm, Gesundheitsreisen oder Zusatzleistungen: Bei der IK profitieren Sie von einem breiten Leistungsangebot.

      Da bleibt unter dem Strich jedes Jahr ordentlich etwas für die schönen Dinge im Leben übrig.

      Besondere Leistungen der IKK - Die Innovationskasse
      Zu den smarten Zusatzleistungen der Innovationskasse zählt sowohl die jährliche Übernahme der professionellen Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt von bis zu 100 Euro sowie die Übernahme ausgewählter digitaler Gesundheitsanwendungen in Höhe von bis zu 350 Euro als auch die Übernahme der sportmedizinischen Untersuchung in Höhe von bis zu 130 Euro alle zwei Jahre.

      Gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt die IK im Rahmen ihres ausgezeichneten Bonusprogramms ganz besonders: Erwachsene ab 16 Jahre können so einen Zuschuss von bis zu 300 Euro für Geräte mit Gesundheitsbezug wie zum Beispiel zur Smartwatch oder einen jährlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro für eine Berufsunfähigkeits- oder Pflegeversicherung oder für die Gebühren Ihres Fitnessstudios/ Sportverein erhalten und die kleinsten Versicherten begrüßt die IK mit einem attraktiven Baby Bonus von bis zu 200 Euro.
      Wer jetzt nicht wechselt, ist schon bei der Innovationskasse! Überzeugen Sie sich selbst von den besonderen Extras.

      MEHR EXTRAS. MEHR AUSWAHL.
      BONUSPROGRAMM DER IKK - Die Innovationskasse

      Erwachsenenbonus ab 16 Jahre:

      entweder Jahresprämie für gesundheitsbewusstes Verhalten in Höhe von 120 Euro oder

      bis zu 150 Euro als Zuschuss für eine der folgenden Leistungen:

      private Zusatzversicherung (z.B. Zahnzusatzversicherung, Unfallversicherung) oder
      Mitgliedsbeitrag oder Gebühren im Sportverein/Fitness-Studio oder
      Geburtsvorbereitungskurs Männer oder
      Babyschwimmen oder
      professionelle Zahnreinigungen oder
      verordnete Verhütungsmittel
      (Vorlage Police, Rechnung)

      oder bis zu

      300 Euro als Zuschuss für technische Geräte mit Gesundheitsbezug (z.B. Tablet, Smartwatch, Smartphone, Fitnesstracker, Wearables im Abstand von 3 Jahren, sofern keine anderen Boni in Anspruch genommen werden, außer Vorsorgebonus Schwangere)

      oder einen Zuschuss zu den Kosten einer der selbst beschafften Leistungen folgender Kategorien von bis zu 500 Euro:
      - Gestaltung einer aktiven Freizeit mit Anwendungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes, dazu zählen insbesondere: Osteopathie, Freizeitbäder, Fitnessstudios, Kletteranlagen (Indoor und Outdoor), Teilnahmegebühren an Volksläufen oder Radveranstaltungen, Kursgebühren für Präsenzangebote, die nicht im Rahmen des § 20 SGV zertifiziert sind, aber dennoch einen gesundheitsfördernden Bezug aufweisen, Medizinische/klassische Massagen etc. mit dem Ziel der Erhaltung/Verbesserung des Gesundheitszustandes (Abgrenzung zu reinen Wohlfühlmassagen beachten!)
      - Webbasierte Angebote zur Gesunderhaltung in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Sucht und Stressbewältigung, dazu zählen insbesondere: Gebühren von Apps mit gesundheitsförderndem Bezug, Teilnahmegebühren an gesundheitsfördernden Online Coachings und Webinaren, Kursgebühren für webbasierte Angebote, die nicht im Rahmen des § 20 SGB V zertifiziert sind, aber dennoch einen gesundheitsfördernden Bezug aufweisen
      - Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit oder des Risikos von Dread Disease
      - Qualitätsgesicherte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit einer mindestens tendenziell positiven Bewertung vom IGeL-Monitor (www.igel-monitor.de), derzeit sind dies:
      - Akupunktur zur Migräneprohylaxe, Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung ("Winterdepression")
      - Durchführung der Proteomanaylse (Test) auf die näherspezifizierten Krankheiten zur Vermeidung von invasiven Maßnahmen wie Biopsien und/oder zur rechtzeitigen Erkennung von wirksamen Therapieeinstellung von chronischen Erkrankungen


      oder bis zu 300 Euro (als Zuschuss z.B. für eine Zahnzusatzversicherung oder eine ambulante/ stationäre Krankenzusatzversicherung, die Versicherung kann auch schon bestehen)

      Kinder-Bonus (bis 15 Jahre)
      Jährlicher Bonus je Kind in Höhe von bis zu 60 Euro

      Einmaliger Baby-Bonus und Vorsorgebonus für Schwangere
      für das 1.Lebensjahr bis zu 100 Euro Gesundheitsprämie (Nachweis aller regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen für das 1.Lebensjahr 50 Euro Bonus; Nachweis der empfohlenen Schutzimpfungen für das 1.Lebensjahr je durchgeführter Impfung 10 Euro Bonus begrenzt auf 50 Euro)
      +
      100 Euro Vorsorge Schwangere (Nachweis der Früherkennungsuntersuchungen)
      = bis zu 200 Euro Baby-Bonus

      Als Teilnehmer (Kinder und Erwachsene) am IK-Bonusprogramm profitieren Sie zusätzlich von einem kostenlosen Patienten-Rechtsschutz – einer besonderen Serviceleistung!
      Alternativ zur bestehenden Gruppen-Patientenrechtsschutzversicherung können Bonusprogramm-Teilnehmer bei einer vorhandenen (Patienten-Rechtsschutz-)Versicherung auf Antrag einen Zuschuss von 5 EUR erhalten.


      EXTRAS (für Kinder und Erwachsene)

      GESUNA@work
      Bonus von 50 Euro für Betriebliche Gesundheitsförderung persönlich und digital, der dazugehörige Arbeitgeber bekommt pro IK-versichertem Mitglied 200 Euro Bonus

      100 % Kostenübernahme der Schutzimpfung gegen Meningokokken Typ B, ohne dass eine erhöhtes Risiko für invasisve Meningokokken-Infektionen vorliegen muss

      Mehrleistung bei Zahnbehandlungen bei Kindern:
      Fissurenversiegelung für Kinder und Jugendliche jährlich bis zu 50 Euro
      Glattflächenversiegelung für Kinder und Jugendliche jährlich bis zu 50 Euro
      Alternative Füllstoffe für Schwangere bis zu 50 Euro

      MEHR-Leistung bei der Haushaltshilfe
      Kostenübernahme über den gesetzlichen Anspruch hinaus, sofern das Kind bei Beginn der Leistung das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

      Ärztliche Zweitmeinung mit BetterDoc
      Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich das Recht, weitere Ärzte um eine zweite Meinung zu bitten. Versicherte der IK können in Zusammenarbeit mit BetterDoc professionelle Unterstützung einfordern: Das Team hochqualifizierter Spezialisten hilft bei der Suche nach geeigneten Ärzten oder einer passenden Klinik für eine unabhängige Zweitmeinung und übernimmt auf Wunsch auch die Terminvereinbarung.

      BetterDoc kann bei Anfragen vor geplanten Operationen helfen. Der Dienstleister springt auch ein, wenn Versicherte mit dem Ergebnis der bisherigen konservativen Behandlung unzufrieden sind, es Komplikationen nach einem Eingriff gibt oder eine mögliche Fehldiagnosestellung im Raum steht.

      Der Kontakt erfolgt über einen persönlichen Code unter: Link aufrufen oder über die gebührenfreie Hotline: 0800 444 6 999.


      Zusätzliche EXTRAS z.B. sind:
      - Online Servicecenter rund um die Uhr
      - IK-Service-App, Anliegen bequem online erledigen
      - 24/7 Erreichbarkeit und Beantwortung von Fragen durch NIKK-der Chatbot
      - 24/7 Social Media Betreuung
      - kostenfreie Schwangerschaftsprogramme - volle Unterstützung von der Familienplanung bis zur Geburt (Planbaby = Unterstützung bei der Planung einer gesunden Schwangerschaft;
      Babycare = Ein Programm zur Vermeidung von Frühgeburten) sowie BabyCare App, Keleya App
      - Kostenübernahme des Rückbildungsgymnastik-Kurses
      - Nuk Trinkflasche als Extra-Bonus zur eigenen Gesundheitskarte für Neugeborene
      - digitale Gesundheitsangebote (z.B. Gymondo)
      - Rückrufservice vereinbaren
      - Online Servicecenter (hochladen von z.B. einer Arbeitsunfähkeitsbescheinigung oder aktuellen Studienbescheinigung für das nächste Semester, downloaden von z.B. einer Mitgliedsbescheinigung für den neuen Arbeitgeber oder fordern Sie einen Auslandskrankenschein für die nächste Türkei-Reise an
      - kostenfreier Newsletter rund um das Thema Gesundheit und Krankenversicherung (4x im Jahr)
      - Hilfe bei Behandlungsfehlern: bei Teilnahme am IK-Bonusprogramm kostenfreier Patienten-Rechtsschutz für alle Versicherten der IK
      - Übernahme des Flash-Glukose-Messsystems
      - Akupunktur: Kostenübernahme bei chronischen Knie- und Rückenschmerzen
      - Hautkrebs-Screening - kostenfreier Hautkrebs-Check ab 0 Jahren möglich (alle 2 Jahre, hängt vom jeweiligen Bundesland ab)
      - Magazin "iHochZwei"- alles Wichtige rund um innovative Gesundheitsthemen sowie über die besonderen Produkte der IK
      - Wilkinson Rasierer - Geschenk zum 22. Geburtstag für alle männlichen Versicherten der IK
      - Sofortservice - taggleiche Bearbeitung von Anfragen, Anträgen möglich
      - eigenes Arbeitgeberportal; Meister deine Gesundheit (Link aufrufen)
      - Arbeitgebernewsletter - 2x im Jahr
      - Betriebles Eingliederungsmanagement - bringt Mitarbeiter schnell wieder an den Arbeitsplatz zurück
      - Freunde werben - 25 Euro pro neuem Mitglied

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  • Individuelle Gesundheitsförderung (Prävention)

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    Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
    Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
    Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
    Die IKK - Die Innovationskasse übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.

    • Entspannung:

      ja, Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Förderung des Nichtrauchens:

      ja, Fremdkurse und Eigenkurse.

    • Gesundheitssport:

      ja, Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Reduzierung des Alkoholkonsums:

      ja, Fremdkurse und Eigenkurse.

    • Stressbewältigungsstärkung:

      ja, Fremdkurse und Eigenkurse.

    • Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:

      ja, Fremdkurse und Eigenkurse.

    • Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:

      ja, Fremdkurse und Eigenkurse.

    • Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:


      a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
      100% pro Kurs (komplett kostenfrei für Teilnehmer)

      b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
      Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100%, max. 50,00 EUR pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen
      Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100%, max. 50,00 EUR pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen

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  • Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile

    Mehr anzeigen

    Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.

    • Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:

      nein

    • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:

      nein

    • Selbstbehaltstarif:

      nein

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Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.

Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!

Die IKK - Die Innovationskasse hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 05.11.2024 schriftlich bestätigt.

Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.

Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung: Manche Kassen erbringen eine Leistung im Rahmen von besonderen Verträgen, denen Versicherte zur Inanspruchnahme beitreten müssen. In diesen Verträgen kann es sein, dass weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab direkt bei der jeweiligen Krankenkasse, welche konkreten Rahmenbedingungen eine Teilnahme am Vertrag hat.

Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.

Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.

 

Leistungen und Mitgliedsantrag der IKK - Die Innovationskasse:

 

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie hier eine Online-Anfrage an die IKK - Die Innovationskasse schicken.

Geben Sie einen Grund für Ihre Anfrage an:












Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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