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Naturheilverfahren 2025: Ambulante Leistungen der Krankenkassen

Immer mehr Menschen setzen auf alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren, um ihre Gesundheit zu fördern. Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben ihr Angebot in diesem Bereich erweitert und bieten mittlerweile eine Vielzahl von Leistungen an.

Welche Naturheilverfahren Gesetzliche Krankenkassen bezahlen

Ein besonders hervorzuhebendes Beispiel ist die Akupunktur, die mittlerweile zur Regelleistung aller Krankenkassen bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen gehört. Allerdings ist zu beachten, dass weitere Akupunkturbehandlungen außerhalb dieser beiden konkreten Indikationen nicht mehr von den Kassen übernommen werden dürfen.

 

Naturheilverfahren ja, aber keine Heilpraktiker!

Wichtig zu wissen: Gesetzliche Krankenkassen dürfen niemals die Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern übernehmen. Nur Ärzte mit einer entsprechenden Zusatzausbildung in Naturheilverfahren können solche Leistungen abrechnen.

Viele Leistungen im Rahmen von Versorgungsverträgen

Des Weiteren werden die Leistungen der Krankenkassen in diesem Bereich oft im Rahmen von Versorgungsverträgen erbracht. Dabei kann es vorkommen, dass nicht alle Behandler an diesen Verträgen teilnehmen. Es empfiehlt sich daher, vorab bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, bei welchen Leistungserbringern die Kostenübernahme gewährleistet ist.

Fazit zu Naturheilverfahren bei Gesetzlichen Krankenkassen:

Wenn Sie Naturheilverfahren in Anspruch nehmen möchten, informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse über die verfügbaren Leistungen und Vertragsbedingungen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Wir fragen die Krankenkassen hier, ob Leistungen erfolgen z.B. für:

  • Übernahme von Anthroposophischer Medizin

    70 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
    Zu den Leistungsdetails

  • Übernahme von Ayurveda

    70 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
    Zu den Leistungsdetails

  • Übernahme von Chelattherapie

    69 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
    Zu den Leistungsdetails

  • Übernahme von Eigenbluttherapie

    69 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
    Zu den Leistungsdetails

  • Übernahme von Feldenkrais

    69 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
    Zu den Leistungsdetails

  • Übernahme von Homöopathie

    70 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
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  • Übernahme von Irisdiagnostik

    69 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
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  • Übernahme von Lichttherapie

    69 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
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  • Übernahme von Osteopathie für alle Versicherten

    70 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
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  • Übernahme von Phytotherapie

    69 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
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  • Übernahme von Reflexzonenmassage

    69 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
    Zu den Leistungsdetails

  • Übernahme von Shiatsu

    69 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
    Zu den Leistungsdetails

  • Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin)

    70 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
    Zu den Leistungsdetails

TIPP: Mit unserer KASSENSUCHE können Sie direkt die Ihnen wichtigen Leistungen auswählen und mit einem Mausklick die Krankenkassen finden, die genau diese Zusatzleistungen anbieten!

Alle Details zur entsprechenden Kasse mit den jeweiligen Zusatzleistungen finden Sie dann im "Informationsblatt zur Krankenkasse" - ganz praktisch als PDF zum Download und Ausdruck. Und garantiert vollständig kostenfrei!

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir aufgrund der Fülle an möglichen Krankenkassenleistungen und -angeboten diese nicht zur Gänze auflisten können. Wir haben daher die uns am wichtigsten erscheinenden Leistungen für Sie zusammengestellt.
Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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