Beitragssatz: 15,70%
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
81739 München
- Leistungsübersicht als PDF
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Satzung (externe Webseite)
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Geschäftsbericht (externe Webseite)
Über die AOK Bayern
Die AOK Bayern ist eine regional geöffnete Krankenkasse mit Sitz in München. Sie hat sich allen in Bayern lebenden oder arbeitenden Personen geöffnet. Zum Stichtag 01.07.2018 hatte sie 4.563.203 Versicherte bzw. 3.581.141 Mitglieder.
Leistungsdetails der AOK Bayern
mit Datenbankstand vom 18.02.2019:
Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der AOK Bayern einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.
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Beitragssatz
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
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Beitragssatz der AOK Bayern:
15,70%, davon sind 1,10% kassenindividueller Zusatzbeitrag
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Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern
Die AOK Bayern ist nur in den unten genannten Bundesländern geöffnet. Wer bereits Mitglied ist, kann bei einem Umzug aber natürlich trotzdem bei dieser Kasse versichert bleiben.
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Kassengröße
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Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.07.2018:
Die AOK Bayern hatte an diesem Stichtag 4.563.203 Versicherte.
Zum Vergleich: Von den Kassen, die bei uns Angaben gemacht haben, hatte die kleinste 12.304 Versicherte, und die größte hatte 10.178.722 Versicherte.
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Ausgewählte Serviceleistungen der AOK Bayern
Hier geht es um Leistungen wie telefonische Erreichbarkeit, Beratungen, Terminvereinbarungen oder sonstige Unterstützungen des Versicherten.
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Arzt-Suchportal:
ja
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Krankenhaus-Suchportal:
ja
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Medizinische Infohotline:
ja, die medizinische Infohotline der AOK Bayern ist durchschnittlich 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar
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Online-Filiale:
ja
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Patientenquittung online:
ja
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Reha-Beratung:
ja
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Servicetelefon:
Das Service-Telefon der AOK Bayern unter 0800 0026524 ist 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar.
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Vermittlung von Arztterminen:
nein
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Vermittlung von Hebammen:
nein
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Vorsorgeerinnerungsservice:
ja
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Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar
Leistung Angebot Kundenservice auch in arabischer Sprache / خدمة العملاء باللغة العربية ja Kundenservice auch in englischer Sprache / Customer service available also in English ja Kundenservice auch in französischer Sprache / Service également disponible en français ja Kundenservice auch in italienischer Sprache / Servizio clienti disponibile anche in italiano ja Kundenservice auch in polnischer Sprache / Obsluga klienta takze dostêpne w jêzyku polskim ja Kundenservice auch in russischer Sprache / Обслуживание клиентов доступны на русском ja Kundenservice auch in spanischer Sprache / Servicio al cliente también en español disponiblee ja Kundenservice auch in tschechischer Sprache / zákaznické služby také k dispozici v češtině ja Kundenservice auch in türkischer Sprache / Müsteri hizmetleri de sunulmaktadir Türk ja -
Anzeige
Eigendarstellung der AOK Bayern:
Diese Krankenkasse hat bislang keine Eigendarstellung veröffentlicht.
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Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder
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Prämienprogramm: Es gibt die Möglichkeit, exklusive AOK-Hotelschecks zu erhalten.
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Bonus-/Vorteilsprogramme
Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn bestimmte Maßnahmen wahrgenommen werden.
Maximaler Barbetrag bei der AOK Bayern:
Keiner.
Es wird stattdessen eine Sachprämie und eine zweckgebundene Prämie angeboten. Außer dem hier genannten Bonusprogramm "AOK-Prämienprogramm" bietet die Kasse auch noch weitere Bonusprogramme, deren Leistungen von den hier dargestellten abweichen können.Mit welchen der folgenden Maßnahmen können bei der AOK Bayern Bonuspunkte gesammelt werden?
Leistung Angebot Bonus für Einhaltung aller Schutzimpfungen ja Bonus für Einhaltung von Normalgewicht (BMI) nein Bonus für Jährliche Zahnvorsorge ja Bonus für Leistungsabzeichen für Sport ja Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio ja Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein ja Bonus für Nachweis Nichtraucherstatus / Raucherentwöhnung ja Bonus für professionelle Zahnreinigung (selbst bezahlt vom Versicherten) ja Bonus für Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 2 Jahre ab 35) ja Bonus für Teilnahme an Hautkrebsvorsorge ja Bonus für Teilnahme an Krebsvorsorge (Frauen ab 20, Männer ab 45 J.) ja Bonus für Teilnahme an Präventionskursen (Kurse zur individuellen Gesundheitsförderung, z.B. Yoga etc.) ja Bonus für Wahrnehmung aller empfohlenen Kinder-Vorsorgeuntersuchungen (U1-U11 und J1-J2) nein, bonifiziert werden aber J1, U1, U10, U11, U2, U3, U4, U5, U6, U7, U8, U9 Finanzieller Vorteil bei Nutzung bestimmter Apotheken ja Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Generika ja Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel nein -
Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.
Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der AOK Bayern der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Behandlungen:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets
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Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:
nein
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Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:
Ja; Bezuschussung für alle Versicherten in Höhe von max. 40,00 EUR im Rahmen eines Globalbudgets, max. 1-mal pro Kalenderjahr, bei allen Zahnärzten
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Vergünstigter Zahnersatz:
nein
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Zahnersatz "zum Nulltarif":
nein
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Zahnmedizinische Beratung:
nein
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Ambulante Naturheilverfahren
Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der AOK Bayern der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Übernahme von Alternativer Krebstherapie: Leistung für Therapie:
nein
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Übernahme von Alternativer Krebstherapie: Leistung für Medikamente:
Ja, max. 80,00 % und max. 30,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
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Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:
nein
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Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:
Ja, max. 80,00 % und max. 30,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
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Übernahme von Ayurveda:
nein
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Übernahme von Chelattherapie:
nein
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Übernahme von Eigenbluttherapie:
nein
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Übernahme von Feldenkrais:
nein
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Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:
nein
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Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:
Ja, max. 80,00 % und max. 30,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
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Übernahme von Irisdiagnostik:
nein
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Übernahme von Lichttherapie:
nein
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Übernahme von Osteopathie:
nein
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Übernahme von Phytotherapie:
Ja, max. 80,00 % und max. 30,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
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Übernahme von Reflexzonenmassage:
nein
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Übernahme von Shiatsu:
nein
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Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):
Ja, max. 100,00 % bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (Versicherte ab 18 Jahren)
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Schutz bei Auslandsreisen
Welche Unterstützung möchte Ihnen die AOK Bayern bei Erkrankungen im Ausland bieten?
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der AOK Bayern der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Auslandsnotfallservice:
ja
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Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:
Ja, für eine Auswahl der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs zu 80,00% aber maximal 100,00 EUR. Übernahme im Rahmen eines Globalbudgets.
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Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus
In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben (z.B. für längere Zeiträume, für weitere Personen etc.). In der Regel müssen diese Mehrleistungen in der Satzung der Kasse festgeschrieben werden.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der AOK Bayern der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Vorsorge: Brustkrebsfrüherkennung:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung:
Darmspiegelung unter dem gesetzlich festgelegten Alter von 55 Jahren: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Immunologischer Stuhltest unter dem gesetzlich festgelegten Alter von 50 Jahren: nein -
Vorsorge: Erweiterte Jugenduntersuchungen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Hautkrebsfrüherkennung:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren:
nein
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Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über die oben genannten hinaus:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
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Hilfsmittel: Kostenübernahme für Hörhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
nein
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Hilfsmittel: Kostenübernahme für Sehhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
nein
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Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
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Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:
Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ohne Kind: nein -
Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:
nein
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Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Weitere Leistungen: Patientenschulungen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Weitere Leistungen: Spezielle Arzneimittel:
nein
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Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:
nein
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Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile
Das sind spezielle Tarife, in die Sie sich als Versicherter aktiv einschreiben müssen. Sie können dann z.B. bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen Prämienzahlungen erhalten oder (gegen zusätzlichen Beitrag) Mehrleistungen versichern.
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Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:
nein
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Selbstbehaltstarif:
ja, maximaler jährlicher Vorteil 230,00 EUR bei maximal 160,00 EUR Risiko
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Tarif zur Übernahme von Kosten spezieller Arzneimittel:
nein, keine Angebote über einen Kooperationspartner
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Individuelle Gesundheitsförderung
Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
Die AOK Bayern übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.-
Entspannung:
ja, auch als Online-Angebot
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Förderung des Nichtrauchens:
ja, auch als Online-Angebot
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Gesundheitssport:
ja, auch als Online-Angebot
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Reduzierung des Alkoholkonsums:
ja
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Stressbewältigungsstärkung:
ja, auch als Online-Angebot
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Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:
ja, auch als Online-Angebot
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Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:
ja, auch als Online-Angebot
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Maximale Erstattung:
Für Fremdkurse: 100%, max. 75,00 EUR je Kurs
Für Eigenkurse: 100% je Kurs -
Reguläre Erstattung:
Für Fremdkurse: 100%, max. 75,00 EUR je Kurs
Für Eigenkurse: 100% je Kurs
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Spezielle ambulante Versorgung / Integrierte Versorgung
Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).
Bitte beachten Sie:
Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.Leistung Angebot Atmungssystem: Lungenkrebs ja Atmungssystem: Kehlkopfkrebs ja Geschlechtssystem: Gebärmutterhalskrebs ja Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen ja Geschlechtssystem: Hodenkrebs ja Geschlechtssystem: Prostatakrebs ja Harnsystem: Blasentumore ja Haut: Hautkrebs ja Haut: Geschwüre ja Haut: Offenes Bein ja Haut: Geschwür durch Liegen (Dekubitus) ja Herz-Kreislauf-System: Bluthochdruck ja Herz-Kreislauf-System: Arteriosklerose ja Herz-Kreislauf-System: Varikose ja Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen ja Hormonsystem: Adipositas ja Hormonsystem: Schilddrüsenkrebs ja Nervensystem: Makula-Degeneration ja Nervensystem: Ambulante Operationen für Augenkrankheiten ja Nervensystem: Demenz ja Nervensystem: Depression ja Nervensystem: Gehirntumore ja Nervensystem: Alkoholabhängigkeit ja Nervensystem: Drogenabhängigkeit ja Nervensystem: Angststörungen ja Nervensystem: Burn-Out ja Nervensystem: Magersucht ja Nervensystem: Bulimie ja Nervensystem: Schizophrenie ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Ambulante Operationen für HNO-Krankheiten ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Blutbildende Organe ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Interdisziplinäre Schmerzbehandlung ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Praxisnetze ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Regionale Vollversorgung ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Zähne ja Personengruppenabhängige Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung ja Personengruppenabhängige Versorgungsleistungen: Gynäkologische Indikationen inkl. Risiko-Schwangerschaft ja Personengruppenabhängige Versorgungsleistungen: Erkrankungen bei Neugeborenen ja Personengruppenabhängige Versorgungsleistungen: Spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS) ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen ja Verdauungssystem: Magenkrebs ja Verdauungssystem: Darmkrebs ja Verdauungssystem: Speiseröhrenkrebs ja Verdauungssystem: Bauchspeicheldrüsenkrebs ja Verdauungssystem: Leberkrebs ja
Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Die AOK Bayern hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 24.01.2019 schriftlich bestätigt.
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zur Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Integrierter Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.
Anmerkung zum Bereich "Gesundheitsförderung": Eigene Angebote der Krankenkassen sind in der Regel ohne Zuzahlungen; Die Zahl der Kurse ist auf maximal 2 Stück pro Jahr beschränkt.