Gesetzliche Krankenkassen – relevante Informationen für Arbeitgeber
Rund 80% der Deutschen sind in einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert. Bei aktuell 95 Krankenkassen (Stand 12.12.2024) ist die Verwaltung und Beitragsabführung eine Herausforderung für jeden Arbeitgeber.
Besonders wertvoll ist dies im Bereich der Umlagesätze – also der Erstattung der Krankenkassen an Sie als Arbeitgeber bei Krankheit des Arbeitnehmers zum Ausgleich Ihrer Aufwendungen für trotzdem zu zahlende Löhne und Gehälter. Hier bieten die Kassen teilweise sehr unterschiedliche Prozentsätze der Erstattung an. Zusätzlich unterscheiden sich die Kosten dafür je Kasse. Ein Vergleich lohnt sich also!
Bitte beachten Sie dabei: Als Arbeitgeber haben Sie das freie Kassenwahlrecht Ihrer Mitarbeiter zu respektieren! Eine Vorstellung von kassenindividuellen Vorteilen für die Versicherten der für Sie als Arbeitgeber interessanten Kassen ist aber natürlich trotzdem statthaft. So kann eine freiwillige Entscheidung Ihrer Mitarbeiter im Unternehmenssinne erfolgen.
Derzeit haben wir Informationen zu folgenden Bereich für Sie hinterlegt:
- Vergleich der Beitragssätze, denn seit Januar 2019 zahlen Sie als Arbeitgeber nicht nur die Hälfte des allgemeinen Krankenkassenbeitrags von 14,6%, sondern auch die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Sie finden in unseren Übersichten die preisgünstigsten Krankenkassen, mit denen sowohl Sie als Arbeitgeber als auch Ihre Mitarbeiter bares Geld sparen können.
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Vergleich der Umlagesätze, also die Höhe der Lohnerstattung durch die Krankenkasse an Sie als Arbeitgeber und die Kosten dafür.
Sie können in der übersichtlichen Tabelle leicht nach Höhe des Erstattungssatzes sowie den Beitragssätzen sortieren. -
Vorteile aus dem Bereich der Gesundheitsförderung. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, namhafte Beträge in die Gesundheitsförderung zu investieren. Hierzu haben diese eine Reihe von Programmen entwickelt, Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter zu unterstützen. Bessere Gesundheit der Mitarbeiter führt zu weniger Fehltagen und damit zu höherer Effizienz im Unternehmen!
Als Highlight gibt es von manchen Kassen sogar Bonuszahlungen an Arbeitgeber für das Angebot Betrieblicher Gesundheitsförderung. - Übersicht aufgelöster bzw. fusionierter Krankenkassen seit dem Jahr 2000, so dass Sie eine direkte Zuordnung zur heute zuständigen Kasse vornehmen können.
Zusätzlich haben wir für Sie als Arbeitgeber eine direkte Kontaktmöglichkeit zu einer Reihe von Gesetzlichen Krankenkassen geschaffen, mit der Sie ohne Umwege die zuständigen Mitarbeiter für Betriebliches Gesundheitsmanagement bzw. Betriebliche Gesundheitsförderung erreichen.