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Zusätzliche Reiseschutzleistungen in 2024

Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt besteht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und in Island, Norwegen und Liechtenstein (Ländern des Europäischen Wirtschaftsraum - EWR) und auch in der Schweiz. Dies gilt auch weiterhin für Großbritannien und Nordirland und für Länder mit denen ein Sozialabsicherungsabkommen (z.B. Türkei, Tunesien) existiert.

Allerdings werden Kosten nur bis zu den Sätzen erstattet, die die Krankenkasse in Deutschland zahlen müsste und der Leistungsumfang richtet sich nach den Rechtsvorschriften der einzelnen Länder, die nicht unbedingt dem deutschen Standard entsprechen.

Um keine bösen Überraschungen zu erleben, können Versicherte die Frage nach dem Leistungsumfang und der Kostenübernahme mit ihrer Krankenkasse klären. Diese informiert auch, ob im Reiseland die Europäische Gesundheitskarte (EHIC), die sich auf der Rückseite der Versichertenkarte befindet, gültig ist oder ob ein Auslandskrankenschein, wie z.B. in der Türkei, erforderlich ist.

Die Kosten für Behandlungen von Privatärzten und in Privatkliniken sowie Rücktransporte aus dem Ausland werden nicht erstattet.

 

Reiseschutzimpfungen, die insbesondere bei Fernreisen notwendig sind, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Es gibt aber Ausnahmen. So unterstützen einige Krankenkassen ihre Versicherten mit einem finanziellen Zuschuss zu Impfstoff und/oder Impfleistung. Andere Krankenkassen helfen bei Notfällen im Ausland und sind 24 Stunden/7 Tage die Woche telefonisch erreichbar.

In Ländern ohne Versicherungsabkommen und dem außereuropäischen Ausland besteht bei Reisen kein Versicherungsschutz. Hier empfiehlt sich eine private Auslandskrankenversicherung.

Wir fragen die Krankenkassen hier, ob Leistungen erfolgen z.B. für:

  • Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen

    67 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
    Zu den Leistungsdetails

  • Auslandsnotfallservice

    66 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
    Zu den Leistungsdetails

Durch Klick auf die einzelnen Leistungen erhalten Sie weitere Detailinformationen. Bei Interesse empfehlen wir eine direkte Anfrage bei der jeweiligen Krankenkasse nach den genauen Bedingungen.

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 31. Mai 2016 dürfen die Gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten keine kostenfreie private Auslandsreise-Krankenversicherung mehr anbieten. Das Bundesversicherungsamt, als Aufsichtsbehörde zahlreicher Kassen, hatte dies bereits 2012 untersagt. Mehrere Kassen hatten gegen diese Entscheidung des BVA geklagt und durften ihr entsprechendes Angebot bis zur endgültigen rechtlichen Klärung aufrechterhalten.
Da die Kassen diese Leistung nun nicht mehr anbieten dürfen, haben wir die entsprechenden Daten von unserer Seite entfernt.

TIPP: Mit unserer KASSENSUCHE können Sie direkt die Ihnen wichtigen Leistungen auswählen und mit einem Mausklick die Krankenkassen finden, die genau diese Zusatzleistungen anbieten!

Alle Details zur entsprechenden Kasse mit den jeweiligen Zusatzleistungen finden Sie dann im "Informationsblatt zur Krankenkasse" - ganz praktisch als PDF zum Download und Ausdruck. Und garantiert vollständig kostenfrei!

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir aufgrund der Fülle an möglichen Krankenkassenleistungen und -angeboten diese nicht zur Gänze auflisten können. Wir haben daher die uns am wichtigsten erscheinenden Leistungen für Sie zusammengestellt.
Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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Direkt zur Krankenkassen-Info mit Leistungsdetails

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