Krankenversicherungsschutz im Ausland im Jahr 2026
Wenn man 2026 ins Ausland reist, ist es wichtig, den richtigen Versicherungsschutz zu haben. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur Behandlungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz ab. Auch in Großbritannien und Nordirland bleibt der Versicherungsschutz bestehen, ebenso in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen, wie z.B. der Türkei oder Tunesien.
Leistungsumfang im Ausland ist begrenzt
Die Krankenversicherung erstattet Kosten jedoch nur bis zu den Sätzen, die eine deutsche Krankenkasse zahlen würde. Der tatsächliche Leistungsumfang kann je nach Land unterschiedlich sein und entspricht nicht immer dem deutschen Standard. Um Überraschungen zu vermeiden, sollte man vor der Reise mit seiner Krankenkasse abklären, welche Leistungen im Reiseland genau übernommen werden.
Europäische Gesundheitskarte (EHIC) und Auslandskrankenschein
Die Europäische Gesundheitskarte (EHIC), die auf der Rückseite deiner Versichertenkarte zu finden ist, gilt in vielen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und in der Schweiz. In einigen Ländern, wie z.B. der Türkei, wird jedoch zusätzlich ein Auslandskrankenschein benötigt. Die Krankenkasse geben dazu genaue Informationen; diese sind auf der Website der Europäischen Union zu finden.
Wichtige Einschränkungen im Ausland
Behandlungen durch Privatärzte oder in Privatkliniken sowie Rücktransporte aus dem Ausland sind in der Regel nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Hierfür ist eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung empfehlenswert.
Reiseschutzimpfungen und Krankenkassenleistungen
Für Fernreisen sind oft spezielle Reiseschutzimpfungen notwendig. Diese werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Einige Krankenkassen bieten jedoch Zuschüsse für Impfstoffe oder Impfleistungen an.
Bei einem Krankheitsfall im Ausland
Viele Krankenkassen sind über eine spezielle Hotline im Notfall rund um die Uhr telefonisch erreichbar, um ihre Versicherten im Ausland zu unterstützen.
Schutz in Ländern ohne Versicherungsabkommen
In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen und in außereuropäischen Ländern gibt es keinen Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenkasse. In solchen Fällen ist eine private Auslandskrankenversicherung dringend zu empfehlen, um für Notfälle und medizinische Behandlungen im Ausland abgesichert zu sein.
Wir fragen die Krankenkassen hier, ob Leistungen erfolgen z.B. für:
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Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen
70 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
Zu den Leistungsdetails -
Auslandsnotfallservice
69 Kassen haben hier Angaben zu ihren Leistungen gemacht.
Zu den Leistungsdetails
Durch Klick auf die einzelnen Leistungen erhalten Sie weitere Detailinformationen. Bei Interesse empfehlen wir eine direkte Anfrage bei der jeweiligen Krankenkasse nach den genauen Bedingungen.
TIPP: Mit unserer KASSENSUCHE können Sie direkt die Ihnen wichtigen Leistungen auswählen und mit einem Mausklick die Krankenkassen finden, die genau diese Zusatzleistungen anbieten!
Alle Details zur entsprechenden Kasse mit den jeweiligen Zusatzleistungen finden Sie dann im "Informationsblatt zur Krankenkasse" - ganz praktisch als PDF zum Download und Ausdruck. Und garantiert vollständig kostenfrei!
