Wahltarife in 2024
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen bzw. können ihren Versicherten spezielle Wahltarife anbieten. Es gibt Pflichttarife, die von jeder Krankenkasse angeboten werden müssen und freiwillige Wahltarife, die jede Krankenkasse individuell anbieten kann. Neben den Tarifen, die erweiterte Leistungen beinhalten, gibt es auch Tarife, die finanzielle Vorteile bieten. Die Versicherten selbst haben keine Pflicht, einen Wahltarif bei ihrer Krankenkasse abzuschließen. Die Teilnahme an einem Wahltarif ist freiwillig.
Wir fragen die Krankenkassen hier, ob und mit welchen Vorteilen für die Versicherten Wahltarife angeboten werden, so z.B.:
- Hausarzttarife
- Selbstbehaltstarife
- Tarife für Beitragsrückerstattung
- Tarife für spezielle Arzneimittel
- Tarife für variable Kostenerstattung
- Tarife für Besondere Versorgung
- Tarife für besondere ambulante ärztliche Behandlung
- Tarife für DMP (Disease-Management-Programme)
- Tarife für spezielle Modellvorhaben
An dieser Stelle finden Sie in Kürze eine detaillierte Übersicht darüber, welche Kassen in diesem Bereich Leistungen erfüllen.
Bitte beachten Sie die ab 01.01.2011 geltenden Bindefristen:
Tarifart | Bindungsfrist | Recht auf Sonderkündigung* |
---|---|---|
Beitragsrückerstattung | 1 Jahr | ja |
Kostenerstattungsverfahren | 1 Jahr | ja |
Übernahme besonderer Arzneimittel | 1 Jahr | ja |
Selbstbehaltstarif | 3 Jahre | ja |
Krankengeld für Selbständige | 3 Jahre | nein |
* Sonderkündigungsrecht z.B. bei Einführung / Erhöhung eines Zusatzbeitrags.
TIPP: Mit unserer KASSENSUCHE können Sie direkt die Ihnen wichtigen Leistungen auswählen und mit einem Mausklick die Krankenkassen finden, die genau diese Zusatzleistungen anbieten!
Alle Details zur entsprechenden Kasse mit den jeweiligen Zusatzleistungen finden Sie dann im "Informationsblatt zur Krankenkasse" - ganz praktisch als PDF zum Download und Ausdruck. Und garantiert vollständig kostenfrei!