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Service / Beantwortung individueller Fragen

Gerade im Bereich der Gesetzlichen Krankenkassen hat man oft individuelle Fragestellungen, zu denen man Antworten sucht. Wir selbst sind ein reiner Online-Dienst und können diese Fragen nicht beantworten. Erster Ansprechpartner für Sie sollte immer Ihre aktuelle Krankenkasse sein!
Wenn Sie dort nicht weiterkommen sollten oder eine neutrale Information benötigen, helfen Ihnen folgende Einrichtungen gerne persönlich weiter:

 

Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums

Für alle Informationen rund um die Gesetzliche Krankenversicherung hat das Bundesgesundheitsministerium ein Bürgertelefon eingerichtet. Hier geben Berater Auskunft zu verschiedenen Themen:

1) Bürgertelefon zur Krankenversicherung:  030 / 340 60 66 – 01

Auskunft über das Beitrags- und Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören Informationen zum Versicherungsschutz, zum Krankengeld oder zu ambulanten Kuren.

2) Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 030 / 340 60 66 – 02

Für Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Themenbereiche sind u.a. Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Einstufungsverfahren und das Pflege- Neuausrichtungs-Gesetz.

3) Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention: 030 / 340 60 66 – 03

Informationen zu Präventivmaßnahmen, die von den Krankenkassen bezahlt werden oder zum Thema Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117

Seit April 2012 gilt eine bundesweit einheitliche Rufnummer für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst: 116 117.
Wer außerhalb der normalen ärztlichen Sprechzeiten (also z.B. nachts oder am Wochenende) ambulante ärztliche Hilfe benötigt, kann diese Nummer anrufen und wird an den nächstgelegenen Bereitschaftsdienst weitergeleitet.
WICHTIG: Diese Nummer ist für Kassen- und Privatpatienten gedacht, die in dringenden medizinischen Fällen eine ambulante ärztliche Behandlung benötigen und sich nicht in einer lebensbedrohlichen Situation befinden! Sie ist daher nicht mit der Nummer 112 des Rettungsdienstes zu verwechseln, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet.

Patientenbeauftragter der Bundesregierung: 030 / 18 441 3420

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung soll "darauf hinwirken, dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden" (SGB V, § 140 h). Dabei soll er sich dafür einsetzen, dass unterschiedliche Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern beachtet und in der medizinischen Versorgung sowie in der Forschung geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden. Er soll die Weiterentwicklung der Patientenrechte unterstützen und Sprachrohr der Patienteninteressen in der Öffentlichkeit sein. Der Patientenbeauftragte und seine Geschäftsstelle sind erreichbar unter:

Patientenbeauftragter der Bundesregierung
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 441-3420
Fax: 030 18 441-3422
www.patientenbeauftragter.de

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Bei gesundheitlich-medizinischen, rechtlichen oder psychosozialen Fragen können sich Ratsuchende auch an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden.
Die UPD ist seit 2006 als neutraler Lotse und Wegweiser durch das Gesundheitssystem aktiv. Gesellschafter der UPD sind der Sozialverband VdK Deutschland e.V., der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und der Verbund unabhängige Patientenberatung e.V. Der Auftrag der UPD ist in §65b des Fünften Sozialgesetzbuchs festgelegt. Die Beratung wird durch den GKV-Spitzenverband und den Verband der Privaten Krankenversicherung finanziert. Beiden ist es gesetzlich untersagt, Einfluss auf Inhalt oder Umfang der Beratung zu nehmen.
Die Information, Beratung und Unterstützung durch die UPD ist für die Anfragenden kostenfrei.
Die Anliegen der Ratsuchenden werden anonym ausgewertet und in einem jährlichen Bericht an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung übermittel („Monitor Patientenberatung“). So erhält der Patientenbeauftragte Hinweis auf Probleme im Gesundheitswesen.

UPD-Beratungstelefon (kostenfrei):

In deutscher Sprache (Mo.-Fr. 10-18 Uhr, Do. 10-20 Uhr):
0800 0 11 77 22

In türkischer Sprache (Mo./Mi. 10-12 und 15-17 Uhr):
0800 0 11 77 23

In russischer Sprache (Mo./Mi. 10-12 und 15-17 Uhr):
0800 0 11 77 24

Der Arzneimittelberatungsdienst der UPD ist erreichbar
(Mo., Mi., Do. 9-16 Uhr, Mi. und Fr. 9-13 Uhr) unter:
0800 0 11 77 25

www.patientenberatung.de

Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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