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Das System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Was ist die Aufgabe der GKV?

Hauptaufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es laut Sozialgesetzbuch, die “Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern”.
Die Versicherten sind dabei für ihre Gesundheit mitverantwortlich. Die Kassen haben den Versicherten durch Aufklärung, Beratung und Leistung zur Seite zu stehen. Sie sollen eine bedarfsgerechte, vollwertige medizinische Versorgung sicherstellen.

 

Wer ist gesetzlich Krankenversichert?

Alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der sogenannten “Versicherungspflichtgrenze” (aktuelle Höhe siehe “Höchstgrenzen”) sind in der gesetzlichen Krankenversicherung per Gesetz pflichtversichert.
Beiträge müssen in Höhe des für alle Krankenkassen einheitlichen Beitragssatzes jedoch nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Diese ändert sich von Jahr zu Jahr (aktuelle Höhe siehe “Höchstgrenzen”).
Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz kommt bei einigen Krankenkassen noch ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (also absoluter Eurobetrag) hinzu.
Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden.
Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei familienversichert. Danach müssen sie sich selbst versichern. Der Beitrag für Studenten ist bei allen Krankenkassen einheitlich.

Alle gesetzlich Pflichtversicherten haben nicht die Wahl, ob sie sich lieber privat versichern möchten. Sie müssen eine der Gesetzlichen Krankenkassen (AOKn, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Knappschaft) wählen.
Personen oberhalb der Einkommensgrenzen sowie Selbständige können sich freiwillig bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Mitglieder

Per Gesetz sind alle Arbeiter und Angestellten Pflichtmitglieder in den Gesetzlichen Kassen. Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient, darf das System auf Wunsch verlassen. Beamte und Selbständige sind nicht zu einer Mitgliedschaft verpflichtet. Sie dürfen sich aber freiwillig in den Gesetzlichen Krankenkassen versichern.

Generell gilt jedoch: Jede Person mit ständigem Wohnsitz in Deutschland muss krankenversichert sein!

Wie kommen die Beiträge zustande?

Die Beiträge richten sich bei Arbeitnehmern nach der Höhe des Bruttoeinkommens (genauer: des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts). Von diesem Einkommen wird ein Prozentsatz in Höhe von 14,6% als allgemeiner Beitragssatz (vom Gesetzgeber) festgelegt. Hinzu kommt noch der sogenannte kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Dieser ist je nach Finanzbedarf der einzelnen Krankenkassen unterschiedlich hoch. Allgemeiner Beitragssatz und kassenindividueller Zusatzbeitrag werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt.

Bei freiwillig versicherten Selbständigen wird grundsätzlich die Beitragsbemessungsgrenze (aktuelle Höhe siehe “Höchstgrenzen”) zur Beitragsberechnung herangezogen. Weist der Versicherte nach, dass sein tatsächliches Einkommen darunter liegt, wird der Beitrag anhand des tatsächlichen Gesamteinkommens incl. Erträgen aus Kapitalanlagen etc. berechnet. Allerdings besteht hier eine bestimmte Untergrenze, so dass auch bei noch geringerem Einkommen immer ein Mindestbeitrag zu zahlen ist.

Bei Rentnern wird unterschieden zwischen pflichtversicherten Rentnern und freiwillig versicherten Rentnern.
Pflichtversicherte Rentner bezahlen Beitrag nur auf ihre gesetzliche Rente, wobei die Hälfte von der Gesetzlichen Rentenversicherung getragen wird. Der Pflegeversicherungsbeitrag ist komplett selbst zu tragen.
Neben der gesetzlichen Rente müssen auch für Betriebsrenten (darunter fallen auch Einmalauszahlungen bzw. Direktversicherungen), die über dem monatlichen Freibetrag von 176,75€ liegen, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlt werden.
Freiwillig versicherte Rentner bezahlen auf alle ihre Einkünfte (also auch auf Kapitalerträge / Zinsen, Betriebliche Altersvorsorge, Mieteinnahmen aus Immobilienbesitz usw.) Krankenkassenbeiträge - und zwar den vollen Beitragssatz!

Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung spielt im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung das individuelle Gesundheitsrisiko wie z.B. Vorerkrankungen keine Rolle.

Gibt es unterschiedlich hohe Beiträge?

Seit dem 1. Januar 1996 gibt es die freie Kassenwahl für gesetzlich Versicherte. Damit hat ein Wettbewerb der Krankenkassen untereinander um neue Mitglieder begonnen.
Allerdings haben alle gesetzlichen Krankenkassen im Wesentlichen den gleichen, gesetzlich vorgegebenen Leistungskatalog, der ca. 96% der Leistungen eindeutig definiert.
Darüber hinausgehende Leistungen finden Sie in unserem Leistungsvergleich.

Von 2009 bis 2014 gab es einen Einheitsbeitrag für alle Gesetzlichen Krankenkassen. Krankenkassen konnten aber auf freiwilliger Basis einen Teil des Beitrags als BEITRAGSPRÄMIE an ihre Mitglieder zurückzahlen. Sofern sie mit den Beitragseinnahmen nicht auskamen, durften sie von ihren Versicherten auch einen Zusatzbeitrag einfordern,häufig in Form einer Pauschale.

2015 wurde der allgemeine Beitragssatz, der vom Gesetzgeber festgelegt und von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte getragen wird, abgesenkt. Kassen, die mit den zugewiesenen Mitteln nicht auskommen, dürfen weiterhin einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten verlangen. Dieser ist nun einkommensabhängig, nach oben nicht begrenzt und musste vom Arbeitnehmer alleine getragen werden.

Da ab 2019 die Gesetzlichen Krankenkassen wieder paritätisch finanziert werden, bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vom Bruttolohn zu gleichen Teilen den für alle Krankenkassen identischen Beitragssatz von 14,6% und auch den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt.

Die Summe aus allgemeinem Beitragssatz und Zusatzbeitragssatz ergibt den gesamten Beitragssatz einer Kasse.

Diese Unterschiede können bei uns nach Bundesländern sortiert recherchiert werden.

Kann der Arzt frei gewählt werden?

Jeder Bürger kann seinen Arzt frei wählen. Einzige Voraussetzung für die Leistung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist, daß der entsprechende Arzt eine “Kassenzulassung” hat.

Freie Arztwahl

Sie können Ihren Hausarzt frei wählen. Um aber die Leistungen eines Facharztes ohne erneute Praxisgebühr in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie allerdings eine Überweisung vom Hausarzt. Damit dürfen Sie dann aber auch den Facharzt frei wählen.

Kann das Krankenhaus frei gewählt werden?

Bei der Wahl des Krankenhauses ist zu beachten, daß die Behandlung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus erfolgen muß. Wird ein anderes Krankenhaus gewählt, das der Krankenkasse höhere Kosten als das eigentlich bestimmte Krankenhaus in Rechnung stellt, kann der Differenzbetrag dem Versicherten in Rechnung gestellt werden.

Wie werden die Kosten erstattet?

Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten der Behandlung nicht vorstrecken. Die Anbieter rechnen direkt mit den Krankenkassen ab.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) hingegen müssen die Kosten in der Regel zunächst vom Versicherten bezahlt werden; diese werden ihm dann von der Versicherung erstattet.

Alternativen zu Gesetzlichen Krankenkassen

Wer als Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze verdient, Beamter oder Selbständiger ist, kann sich bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) absichern. 
Hier richten sich die Prämien nach dem individuellen Risiko und dem Eintrittsalter. Das führt zu wesentlich differenzierteren Beiträgen, die teilweise weit unter denen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegen.

Viel wichtiger als eine Beitragsersparnis sind vielen privat Versicherten jedoch die wesentlich umfangreicheren Leistungen wie z.B.

  • Sehr hohe Leistungen bei Zahnersatz auch für Goldkronen etc.
  • Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus
  • Behandlung durch Heilpraktiker
  • Alternative Heilmethoden / Naturmedizin
  • Zahlung von Massagen etc.
  • Keine Zuzahlungen bei Medikamenten
  • Weltweiter Versicherungsschutz

Allerdings können Private Krankenversicherungen auch Mitglieder ablehnen und es muß für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Während des Erziehungsurlaubes oder längerer Krankheit müssen die Beiträge meist in voller Höhe weitergezahlt werden.

Private Krankenversicherung

Wer wählen kann, wird gerade in jungen Jahren von den günstigen Beiträgen und hohen Leistungen der Privaten Krankenversicherungen angesprochen. Allerdings haben sich hier zu Recht einige Unternehmen die Unwissenheit der Versicherten zunutze gemacht und mit unsauberen Kalkulationen die Beiträge schnell exorbitant ansteigen lassen. Wer sich für eine Private Krankenversicherung interessiert, sollte sich auf keinen Fall von niedrigen Beiträgen anlocken lassen, sondern die tatsächliche Qualität der Versicherung prüfen.

Was ist die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung ist der jüngste Zweig der Sozialversicherung neben Gesetzlicher Rentenversicherung, Gesetzlicher Krankenversicherung, Gesetzlicher Unfallversicherung und Gesetzlicher Arbeitslosenversicherung.
Die Pflegekassen sind meist mit der Krankenversicherung verbunden. Sie zahlen bei Pflegebedürftigkeit an Angehörige oder Pflegedienste, damit der Betroffene angemessen versorgt werden kann.

Pflegeversicherung

Unabhängig, ob gesetzlich oder privat krankenversichert: Die Pflegeversicherung ist ein Muß! Die Beiträge sind hier praktisch überall identisch, so daß sie für die Entscheidung einer Krankenkasse keine Rolle spielen sollten.

Wann ist jemand pflegebedürftig?

Jemand ist nur dann pflegebedürftig, wenn er wegen einer körperlichen, geistigen und/oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens dauerhaft, mindestens aber für sechs Monate, in erheblichem Maße Hilfe benötigt.
Entscheidend ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes über die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.

Welche Leistungen gibt es?

Empfänger haben die Wahlmöglichkeit zwischen einer niedrigen Geldleistung und einer höheren Sachleistung für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste.

 

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir aufgrund der Fülle an möglichen Krankenkassenleistungen und -angeboten diese nicht zur Gänze auflisten können. Wir haben daher die uns am wichtigsten erscheinenden Leistungen für Sie zusammengestellt.

Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

Solidargemeinschaft

Die Gesetzlichen Krankenkassen sind sogenannte “Solidargemeinschaften”. Das bedeutet, alle Mitglieder zahlen abhängig von ihrer Leistungsfähigkeit (Einkommen) in das System ein, aus dem auch ärmeren oder mittellosen Mitgliedern die gleichen einheitlichen Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Es ist daher nicht möglich, bestimmte Leistungen zusätzlich abzusichern oder herauszunehmen.

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