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TK - Techniker Krankenkasse

Beitragssatz 15,80%
davon sind 1,20% kassenindividueller Zusatzbeitrag
: 15,80%

 
Bramfelder Str. 140
22305 Hamburg

Tel.: 0800 - 2 85 85 85 (kostenfrei)
Jetzt für Sie erreichbar!
Servicezeiten:
Montag 00:00-24:00 Uhr
Dienstag 00:00-24:00 Uhr
Mittwoch 00:00-24:00 Uhr
Donnerstag 00:00-24:00 Uhr
Freitag 00:00-24:00 Uhr
Samstag 00:00-24:00 Uhr
Sonntag 00:00-24:00 Uhr
Fax: 040 - 6909 1800
E-Mail: Zum Kontaktformular

Über die TK - Techniker Krankenkasse

Die TK - Techniker Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse, die sich allen Personen geöffnet hat, die in irgendeinem der 16 deutschen Bundesländer leben oder arbeiten. Ihr Sitz befindet sich in Hamburg. Zum Stichtag 01.01.2024 hatte sie 11.333.410 Versicherte bzw. 8.760.843 Mitglieder.

 

Leistungsdetails der TK - Techniker Krankenkasse mit Datenbankstand vom 19.03.2024:

Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der TK - Techniker Krankenkasse einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.

  • Beitragssatz

    Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.

    • Beitragssatz der TK - Techniker Krankenkasse:

      15,80%
      davon sind 1,20% kassenindividueller Zusatzbeitrag

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  • Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern

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    Die TK - Techniker Krankenkasse ist bundesweit geöffnet.

    Bundesland Geschäftsstellen
    Baden-Württemberg 26 Geschäftsstellen
    Bayern 22 Geschäftsstellen
    Berlin 6 Geschäftsstellen
    Brandenburg 2 Geschäftsstellen
    Bremen 5 Geschäftsstellen
    Hamburg 8 Geschäftsstellen
    Hessen 11 Geschäftsstellen
    Mecklenburg-Vorp. 5 Geschäftsstellen
    Niedersachsen 18 Geschäftsstellen
    Nordrhein-Westfalen 46 Geschäftsstellen
    Rheinland-Pfalz 9 Geschäftsstellen
    Saarland 2 Geschäftsstellen
    Sachsen 7 Geschäftsstellen
    Sachsen-Anhalt 2 Geschäftsstellen
    Schleswig-Holstein 6 Geschäftsstellen
    Thüringen 6 Geschäftsstellen
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  • Kassengröße

    • Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.01.2024:

      Die TK - Techniker Krankenkasse hatte an diesem Stichtag 11.333.410 Versicherte.

      Sie war zu diesem Stichtag die größte Krankenkasse, die hierzu eine Angabe bei uns gemacht hat. Zum Vergleich: Die kleinste hatte 22.016 Versicherte.

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  • Anzeige
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    Eigendarstellung der TK - Techniker Krankenkasse:

    Unseren Kunden das beste Paket aus Leistungen, Service und attraktivem Beitragssatz zu bieten, dafür steht die Techniker Krankenkasse seit mehr als 125 Jahren.

    Dazu gehört, dass

    - Sie uns täglich rund um die Uhr erreichen, telefonisch und auch in den sozialen Medien.
    - Sie von vielen Zusatzleistungen profitieren, zum Beispiel bei der Vorsorge, auf der Reise oder im Sport.
    - Ihnen komfortable Online-Services und innovative, digitale Therapieformen zur Verfügung stehen.
    - Wir uns für Sie engagieren - für neue Ideen und mehr Qualität im Gesundheitswesen.

    Der TK wird ihre Leistungs- und Servicestärke regelmäßig in Kassentests bestätigt: Das Wirtschaftsmagazin Focus-Money (Ausgabe 7/2024) zeichnete die TK bereits zum 18. Mal in Folge als Deutschlands beste Krankenkasse aus. Im jährlichen GKV-Rating des Deutschen Finanz-Service Instituts (DFSI) wurde die TK im November 2023 erneut Testsieger (www.dfsi-institut.de/ratings). Bewertet wurden Leistungen, Kundenservice und Finanzkraft.

    Die TK ist mit mehr als 11 Millionen Versicherten Deutschlands größte gesetzliche Krankenversicherung, täglich schenken uns weitere 2.000 Menschen ihr Vertrauen.

    Gern möchten wir auch Sie von unserer Leistungsstärke überzeugen. Wir freuen uns auf Sie!

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  • Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar

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    Leistung Angebot
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in ukrainisch nein
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  • Ausgewählte Serviceleistungen der TK - Techniker Krankenkasse

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    Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.

    • 24 h / 7 Tage-Servicetelefon:

      Ja, das Service-Telefon ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche besetzt

    • Arzt-Suchportal:

      ja, auch mit Patientenbewertungen

    • Digitale Gesundheitsakte (über gesetzliche ePA hinaus):

      ja, über mobile App

    • Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:

      ja, die Beratung erfolgt aber nicht beim Versicherten persönlich vor Ort.

    • Kostenübernahme für erweiterte Video-Sprechstunden mit Ärzten:

      keine Angabe

    • Krankenhaus-Suchportal:

      ja

    • Medizinische Infohotline für Versicherte:

      Ja, es wird eine medizinische Infohotline angeboten, die 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar ist.

    • Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:

      ja

    • Online-Filiale:

      ja

    • Reha-Beratung:

      ja

    • Vermittlung von Arztterminen:

      ja

    • Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet.

    • Vorsorgeerinnerungsservice:

      ja

     
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  • Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.

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    Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der TK - Techniker Krankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:

      Ja; volle Übernahme für einen bestimmten Personenkreis im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung (Schwangere im Versorgungsvertrag "BabyFocus" in Kiel), aber nur regional, max. 1-mal pro Kalenderjahr, nur bei bestimmten Zahnärzten; Bezuschussung für alle Versicherten in Höhe von max. 40,00 EUR, im gesamten Versorgungsgebiet, max. 1-mal pro Kalenderjahr, bei allen Zahnärzten; Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich (Hinweis)

    • Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Leistungen:

      Für alle Versicherten: ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung;
      Für einen bestimmten Personenkreis: ja

    • Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:

      ja

    • Vergünstigter Zahnersatz:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung

    • Zahnersatz "zum Nulltarif":

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung

    • Zahnmedizinische Beratung:

      ja

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  • Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus

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    In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der TK - Techniker Krankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Vorsorge: Erweiterte Hautkrebsfrüherkennung:

      Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
      Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
      ja, im gesamten Versorgungsgebiet
      Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
      nein
      Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
      nein

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung – Immunologischer Stuhltest (iFOBT) unter 50 Jahren:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Vorsorge: Erweiterte Brustkrebsfrüherkennung:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Erweiterte Kinder- und Jugenduntersuchungen:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über bereits genannten hinaus:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Hilfsmittel: Erweiterte Kostenübernahme für Sehhilfen:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:

      Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
      Ohne Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Weitere Leistungen: Patientenschulungen:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

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  • Ambulante Naturheilverfahren

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    Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der TK - Techniker Krankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:

      Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % nur regional für alle Versicherten (Hinweis)

    • Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:

      Ja, max. 100,00 % und max. 100,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

    • Übernahme von Ayurveda:

      Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % nur regional für bestimmte Personen (im Rahmen einer Komplexbehandlung) (Hinweis)

    • Übernahme von Chelattherapie:

      nein

    • Übernahme von Eigenbluttherapie:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von Feldenkrais:

      Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % nur regional für alle Versicherten (Hinweis)

    • Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:

      Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten (Achtung: Leistung kann nicht jedes Jahr in Anspruch genommen werden!)

    • Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:

      Ja, max. 100,00 % und max. 100,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      (Achtung: Leistung kann nicht jedes Jahr in Anspruch genommen werden!)

    • Übernahme von Irisdiagnostik:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von Lichttherapie:

      Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % nur regional für alle Versicherten (Hinweis)

    • Übernahme von Osteopathie:

      Ja, max. 100,00 % und max. 120,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten

    • Übernahme von Phytotherapie:

      Ja, max. 100,00 % und max. 100,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

    • Übernahme von Reflexzonenmassage:

      Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % nur regional für bestimmte Personen (im Rahmen einer Komplexbehandlung) (Hinweis)

    • Übernahme von Shiatsu:

      Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % nur regional für bestimmte Personen (im Rahmen einer Komplexbehandlung) (Hinweis)

    • Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):

      Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % nur regional für alle Versicherten (Hinweis)

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  • Schutz bei Auslandsreisen

    Mehr anzeigen

    Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die TK - Techniker Krankenkasse für Auslandsreisen anbietet.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der TK - Techniker Krankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:

      Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs zu 100,00%. Übernahme der Impfleistung zu 100,00%.

    • Auslandsnotfallservice:

      ja

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  • Besondere Versorgung

    Mehr anzeigen

    Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).

    Bitte beachten Sie:
    Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
    Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.

    Leistung Angebot
    Atmungssystem: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) Ja (auch digital)
    Atmungssystem: Kehlkopfkrebs Ja (auch digital)
    Atmungssystem: Lungenkrebs Ja (auch digital)
    Atmungssystem: Schlafapnoe Ja (auch digital)
    Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen Ja
    Geschlechtssystem: Brust- und Eierstockkrebs Ja (auch digital)
    Geschlechtssystem: Gebärmutterhalskrebs Ja (auch digital)
    Geschlechtssystem: Hodenkrebs Ja (auch digital)
    Geschlechtssystem: Prostatakrebs Ja (auch digital)
    Harnsystem: Blasentumore Ja (auch digital)
    Harnsystem: Erkrankungen des Nierengewebes Ja (auch digital)
    Harnsystem: Niereninsuffizienz Ja (auch digital)
    Harnsystem: Nierenkrebs Ja (auch digital)
    Haut: Geschwür durch Liegen (Dekubitus) Ja (auch digital)
    Haut: Geschwüre Ja (auch digital)
    Haut: Hautkrebs Ja (auch digital)
    Haut: Neurodermitis Ja (auch digital)
    Haut: Offenes Bein Ja
    Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen Ja
    Herz-Kreislauf-System: Arteriosklerose Ja (auch digital)
    Herz-Kreislauf-System: Bluthochdruck Ja
    Herz-Kreislauf-System: Herzinsuffizienz Ja (auch digital)
    Herz-Kreislauf-System: Varikose Ja
    Hormonsystem: Adipositas Ja (auch digital)
    Hormonsystem: Gicht Ja
    Hormonsystem: Mukoviszidose Ja
    Hormonsystem: Schilddrüsenfehlfunktion Ja (auch digital)
    Hormonsystem: Schilddrüsenkrebs Ja (auch digital)
    Immunsystem: Rheuma Ja
    Nervensystem: ADHS Ja
    Nervensystem: Alkoholabhängigkeit Ja (auch digital)
    Nervensystem: Ambulante Operationen für Augenkrankheiten Ja
    Nervensystem: Angststörungen Ja (auch digital)
    Nervensystem: Bulimie Ja (auch digital)
    Nervensystem: Burn-Out Ja (auch digital)
    Nervensystem: Demenz Ja
    Nervensystem: Depression Ja (auch digital)
    Nervensystem: Drogenabhängigkeit Ja
    Nervensystem: Gehirntumore Ja (auch digital)
    Nervensystem: Grauer Star Ja
    Nervensystem: Hörsturz Ja (auch digital)
    Nervensystem: Magersucht Ja (auch digital)
    Nervensystem: Makula-Degeneration Ja
    Nervensystem: Migräne Ja (auch digital)
    Nervensystem: Schizophrenie Ja (auch digital)
    Nervensystem: Tinnitus Ja (auch digital)
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Alternative Krebstherapie Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Ambulante Operationen für HNO-Krankheiten Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Blutbildende Organe Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Interdisziplinäre Schmerzbehandlung Ja (auch digital)
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Praxisnetze Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung Ja (auch digital)
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Zähne Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Erkrankungen bei Neugeborenen Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung Ja (auch digital)
    Spezifische Versorgungsleistungen: Gynäkologische Indikationen inkl. Risiko-Schwangerschaft Ja (auch digital)
    Spezifische Versorgungsleistungen: Reproduktionsmedizin Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS) Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Transition (Überleitung vom Kinderarzt in die Erwachsenenmedizin) Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthritis nur digital
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthrose Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bänderrisse Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bandscheibenvorfall Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Osteoporose Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Periarthopathie Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Schultergelenkserkrankungen Ja (auch digital)
    Verdauungssystem: Ambulante Operationen für Magen- und Darmerkrankungen Ja
    Verdauungssystem: Bauchspeicheldrüsenkrebs Ja (auch digital)
    Verdauungssystem: Darmkrebs Ja (auch digital)
    Verdauungssystem: Diabetes Ja (auch digital)
    Verdauungssystem: Fettleber Ja
    Verdauungssystem: Hepatitis Ja
    Verdauungssystem: Leberkrebs Ja (auch digital)
    Verdauungssystem: Leberzirrhose Ja
    Verdauungssystem: Magenkrebs Ja (auch digital)
    Verdauungssystem: Speiseröhrenkrebs Ja (auch digital)
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  • Bonusprogramme und weitere finanzielle Vorteile

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    Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn einzelne oder eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen wahrgenommen werden.

    a) Einzelbonus
    Hier gibt es bei Wahrnehmung jeder einzelnen Maßnahme bares Geld

    Leistung Höhe Geldprämie
    Professionelle Zahnreinigung (selbstbezahlt vom Versicherten) 0,00 EUR
    Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Erwachsene 10,00 EUR je Impfung
    Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Kinder 10,00 EUR je Impfung
    Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 3 Jahre für Versicherte ab Alter 35 Jahre) gem. §25 Abs. 1 SGB V 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Brustkrebs 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Darmkrebs 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Hautkrebs 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Prostatakrebs 10,00 EUR
    Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft (gemäß Mutterpass) 50,00 EUR
    für alle Untersuchungen zusammen (vollständiger Mutterpass)
    Wahrnehmung der Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U1-U6: 50,00 EUR

    U7: 10,00 EUR

    U8: 10,00 EUR

    U9: 10,00 EUR

    U10: 10,00 EUR

    U11: 10,00 EUR

    J1: 10,00 EUR

    J2: 10,00 EUR
    Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Erwachsene 10,00 EUR
    Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Kinder 20,00 EUR

    b) "klassisches" Bonusprogramm
    Hier sind i.d.R. mehrere Maßnahmen pro Jahr zu absolvieren, um einen Bonus zu erhalten.

    Leistung Angebot
    Bonus für Leistungsabzeichen Sport ja
    Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio ja
    Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein ja
    Bonus für Nichtraucher oder Raucherentwöhnung ja
    Bonus für Normalgewicht nein
    Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport ja
    Bonus für Teilnahme an Präventionskursen wie z.B. Yoga, Tai Chi, Qigong, Prog. Muskelentspannung etc. ja
    Reduktion der eigenen Mehrkosten bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel ja
    Reduktion von Zu- und Aufzahlungen bei Nutzung bestimmter Arzneimittel (z.B. Generika) ja

    Maximaler Barbetrag bei der TK - Techniker Krankenkasse aus einem verhaltensbezogenen Bonusprogramm

    170,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
    Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 16 Maßnahmen zu absolvieren.
    Es wird alternativ eine zweckgebundene Prämie angeboten.

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  • Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder

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    • TK-Gesundheitsdividende:

      Extra-Budget zur Kostenerstattung besonderer Leistungen, wie zum Beispiel der professionellen Zahnreinigung, Fitnesstracker und anderer Leistungen, die über den gesetzlichen oder durch die Satzung festgelegten Rahmen hinausgehen. Voraussetzung ist die Teilnahme am TK-Bonusprogramm.

      Das Budget der TK-Gesundheitsdividende ist sogar doppelt so hoch wie die erreichte Barprämie und steht bei Bedarf bis zu 3 Jahre zur Verfügung. Minderjährigen Teilnehmern steht die TK-Gesundheitsdividende noch länger zur Verfügung, und zwar bis zu drei Jahre nach dem 18. Geburtstag.

      Außerdem komplette Digitalisierung des TK-Bonusprogramms, sowohl auf tk.de als auch in der TK-App. Bonifizierung von vielen Online-Angeboten, auch innerhalb der App.

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  • Individuelle Gesundheitsförderung (Prävention)

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    Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
    Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
    Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
    Die TK - Techniker Krankenkasse übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.

    • Entspannung:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Förderung des Nichtrauchens:

      ja, für Fremdkurse

    • Gesundheitssport:

      ja, für Fremdkurse

    • Reduzierung des Alkoholkonsums:

      ja, für Fremdkurse

    • Stressbewältigungsstärkung:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:

      ja, für Fremdkurse

    • Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:

      ja, für Fremdkurse

    • Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:


      a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
      100% pro Kurs (komplett kostenfrei für Teilnehmer)

      b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
      Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 80%, max. 75,00 EUR je Kurs
      Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100%, max. 1.000,00 EUR je Kurs

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  • Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile

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    Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.

    • Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:

      nein

    • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:

      Ja. Der maximale Vorteil ist im ersten Jahr bereits möglich. Ärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolge können die Prämienzahlung nicht gefährden. Der Prämienzahlungstarif ist auch ohne Kostenerstattungsverfahren gemäß §13 SGB V nutzbar.

    • Selbstbehaltstarif:

      ja, für alle Mitglieder, maximaler jährlicher Vorteil 300,00 EUR bei maximal 100,00 EUR Risiko

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Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei telefonischen Nachfragen direkt bei TK zunächst nach Ihrem Wohnort gefragt werden. Sofern es in Ihrer Region kein Angebot gibt, wird regelmäßig die allgemeine Auskunft "bieten wir nicht an" gegeben, auch wenn es das Angebot in einer anderen Region sehr wohl gibt und es sogar durch in anderen Regionen wohnende Personen nutzbar wäre.

Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!

Die TK - Techniker Krankenkasse hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 08.03.2024 schriftlich bestätigt.

Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.

Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.

Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.

 

Leistungen und Mitgliedsantrag der TK - Techniker Krankenkasse:

 
  • Was ist die Techniker Krankenkasse (TK)?

    Die Techniker Krankenkasse ist eine von derzeit über 100 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Sie ist bundesweit geöffnet. Ihr Sitz ist in Hamburg. Sie wurde 1884 in Leipzig als Krankenkasse für technische Berufe gegründet.

  • Wie viele Versicherte hat die Techniker Krankenkasse?

    Die Techniker Krankenkasse ist aktuell die größte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Sie hat derzeit 11.333.410 Versicherte (Stand: 01.01.2024).

  • Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der Techniker Krankenkasse?

    Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der Techniker Krankenkasse beträgt aktuell 1,20% (Stand: 19.03.2024). Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,60% ergibt sich damit ein Gesamtbeitrag von 15,80%, der jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird.

  • Wo hat die Techniker Krankenkasse überall Geschäftsstellen?

    Die Techniker Krankenkasse hat derzeit insgesamt 201 Geschäftsstellen in allen Bundesländern (Stand: 08.03.2024).

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie hier eine Online-Anfrage an die TK - Techniker Krankenkasse schicken.













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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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