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BKK Public

Beitragssatz 15,80%
davon sind 1,20% kassenindividueller Zusatzbeitrag
: 15,80%

 
Thiestraße 15
38226 Salzgitter

Tel.: 05341-405600
Derzeit nicht erreichbar
Servicezeiten:
Montag 08:00-18:00 Uhr
Dienstag 08:00-18:00 Uhr
Mittwoch 08:00-18:00 Uhr
Donnerstag 08:00-18:00 Uhr
Freitag 08:00-16:00 Uhr
Samstag 00:00-00:00 Uhr
Sonntag 00:00-00:00 Uhr
Fax: 05341-405405

Über die BKK Public

Die regional geöffnete BKK Public hat ihren Sitz in Salzgitter. Alle Personen, die in Hamburg, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen (nur Rheinland) leben oder arbeiten, können sich bei ihr versichern.

 

Leistungsdetails der BKK Public mit Datenbankstand vom 11.11.2024:

Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der BKK Public einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.

  • Beitragssatz

    Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.

    • Beitragssatz der BKK Public:

      15,80%
      davon sind 1,20% kassenindividueller Zusatzbeitrag

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  • Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern

    Die BKK Public ist nur in den unten genannten Bundesländern geöffnet. Wer bereits Mitglied ist, kann bei einem Umzug aber natürlich trotzdem bei dieser Kasse versichert bleiben.

    Bundesland Geschäftsstellen
    Hamburg keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Niedersachsen 5 Geschäftsstellen
    Nordrhein-Westfalen (nur Rheinland) keine Angabe zu Geschäftsstellen
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  • Kassengröße

    • Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.07.2024:

      keine Angabe

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  • Anzeige

    Eigendarstellung der BKK Public:

    Diese Krankenkasse hat bislang keine Eigendarstellung veröffentlicht.

     

  • Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar

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    Leistung Angebot
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch nein
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch nein
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch nein
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch nein
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch nein
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch nein
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch nein
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in ukrainisch nein
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  • Ausgewählte Serviceleistungen der BKK Public

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    Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.

    • 24 h / 7 Tage-Servicetelefon:

      Nein, die Service-Telefonzeiten sind:
      Montags: 08:00-18:00 Uhr
      Dienstags: 08:00-18:00 Uhr
      Mittwochs: 08:00-18:00 Uhr
      Donnerstags: 08:00-18:00 Uhr
      Freitags: 08:00-16:00 Uhr
      Samstags: nicht verfügbar
      Sonntags: nicht verfügbar

    • Arzt-Suchportal:

      ja

    • Digitale Gesundheitsakte (über gesetzliche ePA hinaus):

      nein

    • Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:

      ja, die Beratung erfolgt aber nicht beim Versicherten persönlich vor Ort.

    • Kostenübernahme für erweiterte Video-Sprechstunden mit Ärzten:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung

    • Krankenhaus-Suchportal:

      ja

    • Medizinische Infohotline für Versicherte:

    • Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:

      ja

    • Online-Filiale:

      ja

    • Reha-Beratung:

      ja

    • Vermittlung von Arztterminen:

      nein

    • Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:

      nein

    • Vorsorgeerinnerungsservice:

      ja

     
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  • Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.

    Mehr anzeigen

    Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der BKK Public der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:

      Ja; Bezuschussung für alle Versicherten in Höhe von max. 204,00 EUR im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet, max. 2-mal pro Kalenderjahr, bei allen Zahnärzten

    • Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Leistungen:

      Für alle Versicherten: ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      ;
      Für einen bestimmten Personenkreis: nein

    • Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:

      ja

    • Vergünstigter Zahnersatz:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung

    • Zahnersatz "zum Nulltarif":

      nein

    • Zahnmedizinische Beratung:

      nein

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  • Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus

    Mehr anzeigen

    In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der BKK Public der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Vorsorge: Erweiterte Hautkrebsfrüherkennung:

      Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
      Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet
      Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
      nein
      Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
      nein

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung – Immunologischer Stuhltest (iFOBT) unter 50 Jahren:

      nein

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren:

      nein

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:

      nein

    • Vorsorge: Erweiterte Brustkrebsfrüherkennung:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Erweiterte Kinder- und Jugenduntersuchungen:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Schutzimpfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:

      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über bereits genannten hinaus:

      nein

    • Hilfsmittel: Erweiterte Kostenübernahme für Sehhilfen:

      nein

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:

      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:

      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet

    • Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:

      Mit Kind: nein
      Ohne Kind: nein

    • Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:

      nein

    • Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:

      nein

    • Weitere Leistungen: Patientenschulungen:

      nein

    • Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:

      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet

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  • Ambulante Naturheilverfahren

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    Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der BKK Public der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:

      nein

    • Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:

      Ja, max. 85,00 % und max. 400,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

    • Übernahme von Ayurveda:

      nein

    • Übernahme von Chelattherapie:

      nein

    • Übernahme von Eigenbluttherapie:

      nein

    • Übernahme von Feldenkrais:

      nein

    • Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:

      Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten

    • Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:

      Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten

    • Übernahme von Irisdiagnostik:

      nein

    • Übernahme von Lichttherapie:

      nein

    • Übernahme von Osteopathie:

      Ja, max. 85,00 % und max. 400,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

    • Übernahme von Phytotherapie:

      Ja, max. 85,00 % und max. 400,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

    • Übernahme von Reflexzonenmassage:

      nein

    • Übernahme von Shiatsu:

      nein

    • Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):

      nein

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  • Schutz bei Auslandsreisen

    Mehr anzeigen

    Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die BKK Public für Auslandsreisen anbietet.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der BKK Public der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:

      Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes und noch weitere. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs zu 100,00%. Übernahme der Impfleistung zu 100,00%.

    • Auslandsnotfallservice:

      nein

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  • Besondere Versorgung

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    Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).

    Bitte beachten Sie:
    Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
    Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.

    Leistung Angebot
    Atmungssystem: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) Ja
    Atmungssystem: Lungenkrebs Ja
    Atmungssystem: Schlafapnoe Ja
    Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen Ja
    Geschlechtssystem: Brust- und Eierstockkrebs Ja
    Geschlechtssystem: Prostatakrebs Ja
    Harnsystem: Erkrankungen des Nierengewebes Ja
    Harnsystem: Nierenkrebs Ja
    Haut: Geschwür durch Liegen (Dekubitus) nur digital
    Haut: Geschwüre Ja (auch digital)
    Haut: Hautkrebs Ja (auch digital)
    Haut: Neurodermitis nur digital
    Haut: Offenes Bein nur digital
    Herz-Kreislauf-System: Arteriosklerose Ja
    Herz-Kreislauf-System: Bluthochdruck Ja
    Herz-Kreislauf-System: Herzinsuffizienz Ja
    Herz-Kreislauf-System: Varikose Ja
    Hormonsystem: Adipositas Ja
    Hormonsystem: Schilddrüsenkrebs Ja
    Immunsystem: Rheuma Ja
    Nervensystem: ADHS nur digital
    Nervensystem: Alkoholabhängigkeit Ja
    Nervensystem: Ambulante Operationen für Augenkrankheiten Ja
    Nervensystem: Angststörungen Ja
    Nervensystem: Bulimie Ja
    Nervensystem: Burn-Out Ja
    Nervensystem: Demenz Ja
    Nervensystem: Depression Ja
    Nervensystem: Drogenabhängigkeit Ja
    Nervensystem: Gehirntumore Ja
    Nervensystem: Grauer Star Ja
    Nervensystem: Magersucht Ja
    Nervensystem: Makula-Degeneration Ja
    Nervensystem: Migräne Ja
    Nervensystem: Schizophrenie Ja
    Nervensystem: Tinnitus nur digital
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Alternative Krebstherapie Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Ambulante Operationen für HNO-Krankheiten Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Blutbildende Organe Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Interdisziplinäre Schmerzbehandlung Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Praxisnetze Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung nur digital
    Spezifische Versorgungsleistungen: Erkrankungen bei Neugeborenen Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Gynäkologische Indikationen inkl. Risiko-Schwangerschaft Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Reproduktionsmedizin Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS) nur digital
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthritis Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthrose Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bandscheibenvorfall Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Osteoporose Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Schultergelenkserkrankungen Ja
    Verdauungssystem: Bauchspeicheldrüsenkrebs Ja
    Verdauungssystem: Diabetes Ja
    Verdauungssystem: Leberkrebs Ja
    Verdauungssystem: Speiseröhrenkrebs Ja
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  • Bonusprogramme und weitere finanzielle Vorteile

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    Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn einzelne oder eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen wahrgenommen werden.

    a) Einzelbonus
    Hier gibt es bei Wahrnehmung jeder einzelnen Maßnahme bares Geld

    Leistung Höhe Geldprämie
    Professionelle Zahnreinigung (selbstbezahlt vom Versicherten) 5,00 EUR
    Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Erwachsene 5,00 EUR je Impfung
    Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Kinder 5,00 EUR je Impfung
    Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 3 Jahre für Versicherte ab Alter 35 Jahre) gem. §25 Abs. 1 SGB V 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Brustkrebs 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Darmkrebs 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Hautkrebs 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Prostatakrebs 10,00 EUR
    Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft (gemäß Mutterpass) 100,00 EUR
    für alle Untersuchungen zusammen (vollständiger Mutterpass)
    Wahrnehmung der Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U1-U6: 5,00 EUR

    U7: 5,00 EUR

    U8: 5,00 EUR

    U9: 5,00 EUR

    U10: 5,00 EUR

    U11: 5,00 EUR

    J1: 5,00 EUR

    J2: 5,00 EUR
    Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Erwachsene 5,00 EUR
    Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Kinder 5,00 EUR

    b) "klassisches" Bonusprogramm
    Hier sind i.d.R. mehrere Maßnahmen pro Jahr zu absolvieren, um einen Bonus zu erhalten.

    Leistung Angebot
    Bonus für Leistungsabzeichen Sport ja
    Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio ja
    Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein ja
    Bonus für Nichtraucher oder Raucherentwöhnung nein
    Bonus für Normalgewicht nein
    Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport ja
    Bonus für Teilnahme an Präventionskursen wie z.B. Yoga, Tai Chi, Qigong, Prog. Muskelentspannung etc. ja
    Reduktion der eigenen Mehrkosten bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel nein
    Reduktion von Zu- und Aufzahlungen bei Nutzung bestimmter Arzneimittel (z.B. Generika) nein

    Maximaler Barbetrag bei der BKK Public aus einem verhaltensbezogenen Bonusprogramm

    200,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
    Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 19 Maßnahmen zu absolvieren.

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  • Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder

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    • BKK BabyPlus

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  • Individuelle Gesundheitsförderung (Prävention)

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    Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
    Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
    Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
    Die BKK Public übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.

    • Entspannung:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Förderung des Nichtrauchens:

      ja, für Fremdkurse. Keine Eigenkurse.

    • Gesundheitssport:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Reduzierung des Alkoholkonsums:

      ja, für Fremdkurse. Keine Eigenkurse.

    • Stressbewältigungsstärkung:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:


      a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
      100% pro Kurs (komplett kostenfrei für Teilnehmer)

      b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
      Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 85%, max. 155,00 EUR pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen
      Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 85%, max. 155,00 EUR pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen

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  • Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile

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    Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.

    • Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:

      nein

    • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:

      Ja. Der maximale Vorteil ist im ersten Jahr bereits möglich. Ärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolge können die Prämienzahlung nicht gefährden. Der Prämienzahlungstarif ist auch ohne Kostenerstattungsverfahren gemäß §13 SGB V nutzbar.

    • Selbstbehaltstarif:

      nein

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Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.

Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!

Die BKK Public hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 17.09.2024 schriftlich bestätigt.

Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.

Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung: Manche Kassen erbringen eine Leistung im Rahmen von besonderen Verträgen, denen Versicherte zur Inanspruchnahme beitreten müssen. In diesen Verträgen kann es sein, dass weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab direkt bei der jeweiligen Krankenkasse, welche konkreten Rahmenbedingungen eine Teilnahme am Vertrag hat.

Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.

Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.

 

Leistungen und Mitgliedsantrag der BKK Public:

 
Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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