BKK Akzo Nobel Bayern
Beitragssatz
17,99%
davon sind 3,39% kassenindividueller Zusatzbeitrag
: 17,99%
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allgemein:
- Beitragssatz
- Bundesländer
- Kassengröße
- Eigendarstellung
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Service:
- Fremdsprachen
- Serviceangebote
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Mehrleistungen:
- Zahnbereich
- Zusatzleistungen
- Naturheilverfahren
- Auslandsschutz
- Bes. Versorgung
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weiteres:
- Bonusprogramm
- Finanzhighlight
- Prävention
- Wahltarife
Über die BKK Akzo Nobel Bayern
Die regional geöffnete BKK Akzo Nobel Bayern hat ihren Sitz in Erlenbach. Alle Personen, die in Bayern leben oder arbeiten, können sich bei ihr versichern. Sie hatte zum Stichtag 01.07.2024 52.503 Versicherte bzw. 40.272 Mitglieder.
Leistungsdetails der BKK Akzo Nobel Bayern mit Datenbankstand vom 29.04.2025:
Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der BKK Akzo Nobel Bayern einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.
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Beitragssatz
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
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Beitragssatz der BKK Akzo Nobel Bayern:
17,99%
davon sind 3,39% kassenindividueller Zusatzbeitrag
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Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern
Die BKK Akzo Nobel Bayern ist nur in den unten genannten Bundesländern geöffnet. Wer bereits Mitglied ist, kann bei einem Umzug aber natürlich trotzdem bei dieser Kasse versichert bleiben.
Bundesland Geschäftsstellen Bayern 2 Geschäftsstellen Wo suchen Sie? Geben Sie die PLZ ein:
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Kassengröße
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Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.07.2024:
Die BKK Akzo Nobel Bayern hatte an diesem Stichtag 52.503 Versicherte.
Zum Vergleich: Von den Kassen, die bei uns Angaben gemacht haben, hatte die kleinste 5.154 Versicherte, und die größte hatte 11.644.323 Versicherte.
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Anzeige
Eigendarstellung der BKK Akzo Nobel Bayern:
Diese Krankenkasse hat bislang keine Eigendarstellung veröffentlicht.
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Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar
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Ausgewählte Serviceleistungen der BKK Akzo Nobel Bayern
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Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.
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Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus
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Ambulante Naturheilverfahren
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Schutz bei Auslandsreisen
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Besondere Versorgung
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Bonusprogramme und weitere finanzielle Vorteile
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Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder
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Bonusprogramm für Erwachsene
Für den Erwachsenenbonus teilnahmeberechtigte Versicherte erhalten für das Antragsjahr einen entsprechenden Bonus bei Nachweis der Voraussetzungen wie folgt:
a) Für die Inanspruchnahme der ärztlichen Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 1 SGB V i. V. m. den hierzu gem. § 92 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien (Gesundheitsuntersuchungen - „Check-Up“) einen Bonus von 15 €.
b) Für die Inanspruchnahme einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 2 SGB V i. V. m. den hierzu gem. § 92 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien Krebsfrüherkennungs-RL) einen Bonus von 15 €.
c) Für die Inanspruchnahme der Jugendgesundheitsuntersuchung J 2 einen Bonus von 15 €.
d) Für die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 12c der Kassensatzung einen Bonus je Maßnahme von 10 €. Impfungen mit mehreren Wirkstoffen (Kombinations- oder Mehrfachimpfungen) gelten als eine Impfmaßnahme. Sind für einen vollständigen Impfschutz mehrere Impfdosen erforderlich, wird der Bonus nur für die letzte der für den vollständigen Impfschutz notwendigen Impfung gewährt.
Bonusprogramm für Kinder/Jugendliche
Für den Kinder- und Jugendbonus teilnahmeberechtigte Versicherte erhalten für das Antragsjahr einen Bonus bei Nachweis der Voraussetzungen wie folgt:
a) Für die Inanspruchnahme einer nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Kindervorsorgeuntersuchung (U1 bis U9) sowie der ergänzend hierzu selektivvertraglich angebotenen Kinderuntersuchungen („BKK-Starke Kids“) einen Bonus von 15 €.
b) Für die Inanspruchnahme einer nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Jugendgesundheitsuntersuchung J 1 oder J 2 einen Bonus von 15 €.
c) Für die Inanspruchnahme einer zahnärztlichen Untersuchung nach § 26 Abs. 1 Satz 5 SGB V einen Bonus von 10 €.
d) Für die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 12c der Kassensatzung einen Bonus je Maßnahme von 10 €. Impfungen mit mehreren Wirkstoffen (Kombinations- oder Mehrfachimpfungen) gelten als eine Impfmaßnahme. Sind für einen vollständigen Impfschutz mehrere Impfdosen erforderlich, wird der Bonus nur für die letzte der für den vollständigen Impfschutz notwendigen Impfung gewährt.
Maßnahmen im Überblick
Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Blick:
zu a) Ärztliche Gesundheitsuntersuchung
- Check-Up - Check-Up: zwischen 18 und 35 Jahren (einmalig), ab 35 Jahren (alle 3 Jahre)
zu b) Krebsfrüherkennung
- Hautkrebsscreening: ab 35 Jahren (alle 2 Jahre)
- Gebärmutterhalskrebs und Genital: ab 20 Jahren (jährlich)
- Brustkrebs: ab 30 Jahren (jährlich)
- Prostata: ab 45 Jahren (jährlich)
- Mammographie-Screening/Brustkrebs: zwischen 50 und 70 Jahren (alle 2 Jahre)
- Darmkrebsvorsorge Frau: zwischen 50 und 54 Jahren: Stuhltest (jährlich), ab 55 Jahren: wahlweise Stuhltest (alle 2 Jahre) oder 2 Darmspiegelungen (Mindestabstand von 10 Jahren)
- Darmkrebsvorsorge Mann: zwischen 50 und 54 Jahren: wahlweise Stuhltest (jährlich) oder 2 Darmspiegelungen (Mindestabstand von 10 Jahren), ab 55 Jahren: wahlweise Stuhltest (alle 2 Jahre) oder 2 Darmspiegelungen (Mindestabstand von 10 Jahren)
- Bauchaortenaneurysma Mann: ab 65 Jahren (einmalig)
zu d) Schutzimpfungen
Hierunter fallen alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfschutz-Nachweise. Ein Impfzyklus über 2-4 Impfungen über einen Zeitraum von ca. 1 Jahr ist für eine Grundimmunisierung bei zahlreichen Impfungen notwendig.
Eine noch detailliertere Übersicht finden Sie im Vorsorge-Checker.
NEU: Ergänzung Bonusprogramm (Beschluss in der Verwaltungsratssitzung am 21.07.2021, gültig rückwirkend zum 01.01.2021)
Alle Versicherten (sowohl Kinder/Jugendliche als auch Erwachsene), die sich gesundheitsbewusst verhalten, haben ab sofort und rückwirkend zum 01.01.2021 außerdem einen Anspruch auf einen Präventionsbonus bei Nachweis der Voraussetzung wie folgt:
a) Für die Inanspruchnahme einer gem. §§ 22 Abs. 1 oder 28 Abs. 2 i.V.m. 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V angebotenen zahnärztlichen Untersuchung zur Verhütung von Zahnerkrankungen wird einmalig jährlich ein Bonus in Höhe von 10 € gewährt.
b) Für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer qualitätsgesicherten Leistung zur Primärprävention gem. § 20 Abs. 5 SGB V (Präventionskurs) wird ein Bonus von einmalig jährlich 10 € gewährt.
c) Für den Teilnahmenachweis regelmäßiger Bewegungsangebote im Rahmen einer aktiven Mitgliedschaft in einem eingetragenen Sportverein oder alternativ einer aktiven Mitgliedschaft in einem qualitätsgesicherten Sport/Fitness-Studio oder alternativ den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Deutschen Wanderabzeichens oder eines Schwimmabzeichens des Deutschen Schwimmverbandes wird ein Bonus von einmalig jährlich 10 € gewährt.
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Individuelle Gesundheitsförderung (Prävention)
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Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile
Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Die BKK Akzo Nobel Bayern hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 11.02.2025 schriftlich bestätigt.
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung: Manche Kassen erbringen eine Leistung im Rahmen von besonderen Verträgen, denen Versicherte zur Inanspruchnahme beitreten müssen. In diesen Verträgen kann es sein, dass weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab direkt bei der jeweiligen Krankenkasse, welche konkreten Rahmenbedingungen eine Teilnahme am Vertrag hat.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.