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AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse

Beitragssatz 16,80%
davon sind 2,20% kassenindividueller Zusatzbeitrag
: 16,80%

 
Kasernenstraße 61
40213 Düsseldorf

Tel.: 0211 819 50000
Jetzt für Sie erreichbar!
Servicezeiten:
Montag 00:00-24:00 Uhr
Dienstag 00:00-24:00 Uhr
Mittwoch 00:00-24:00 Uhr
Donnerstag 00:00-24:00 Uhr
Freitag 00:00-24:00 Uhr
Samstag 00:00-24:00 Uhr
Sonntag 00:00-24:00 Uhr
Fax:
E-Mail: Zum Kontaktformular

Über die AOK Rheinland/Hamburg

Die regional geöffnete AOK Rheinland/Hamburg hat ihren Sitz in Düsseldorf. Alle Personen, die in Hamburg oder Nordrhein-Westfalen leben oder arbeiten, können sich bei ihr versichern. Sie hatte zum Stichtag 01.01.2024 3.021.798 Versicherte bzw. 2.252.633 Mitglieder.

 

Leistungsdetails der AOK Rheinland/Hamburg mit Datenbankstand vom 19.03.2024:

Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der AOK Rheinland/Hamburg einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.

  • Beitragssatz

    Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.

    • Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg:

      16,80%
      davon sind 2,20% kassenindividueller Zusatzbeitrag

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  • Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern

    Die AOK Rheinland/Hamburg ist nur in den unten genannten Bundesländern geöffnet. Wer bereits Mitglied ist, kann bei einem Umzug aber natürlich trotzdem bei dieser Kasse versichert bleiben.

    Bundesland Geschäftsstellen
    Hamburg 6 Geschäftsstellen
    Nordrhein-Westfalen 65 Geschäftsstellen
    Geschäftsstellenfinder-Schmuckbild
    Geschäftsstellen der AOK Rheinland/Hamburg in Ihrer Nähe

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  • Kassengröße

    • Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.01.2024:

      Die AOK Rheinland/Hamburg hatte an diesem Stichtag 3.021.798 Versicherte.

      Zum Vergleich: Von den Kassen, die bei uns Angaben gemacht haben, hatte die kleinste 22.016 Versicherte, und die größte hatte 11.333.410 Versicherte.

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  • Anzeige

    Eigendarstellung der AOK Rheinland/Hamburg:

    Diese Krankenkasse hat bislang keine Eigendarstellung veröffentlicht.

     

  • Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar

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    Leistung Angebot
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in ukrainisch ja
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  • Ausgewählte Serviceleistungen der AOK Rheinland/Hamburg

    Mehr anzeigen

    Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.

    • 24 h / 7 Tage-Servicetelefon:

      Ja, das Service-Telefon ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche besetzt

    • Arzt-Suchportal:

      ja

    • Digitale Gesundheitsakte (über gesetzliche ePA hinaus):

      nein

    • Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:

      ja, die Beratung erfolgt aber nicht beim Versicherten persönlich vor Ort.

    • Kostenübernahme für erweiterte Video-Sprechstunden mit Ärzten:

      keine Angabe

    • Krankenhaus-Suchportal:

      ja

    • Medizinische Infohotline für Versicherte:

      Ja, es wird eine medizinische Infohotline angeboten, die 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar ist.

    • Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:

      ja

    • Online-Filiale:

      ja

    • Reha-Beratung:

      ja

    • Vermittlung von Arztterminen:

      ja

    • Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:

      nein

    • Vorsorgeerinnerungsservice:

      ja

     
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  • Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.

    Mehr anzeigen

    Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der AOK Rheinland/Hamburg der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:

      Nein, aber volle Übernahme für einen bestimmten Personenkreis (Versicherte zwischen 16 und 25 Jahren. Wurde die Leistung in diesem Alter mind. 1 x in Anspruch genommen, besteht der Anspruch dauerhaft. Auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres.), im gesamten Versorgungsgebiet, max. 1-mal pro Kalenderjahr, aber Bezuschussung für einen bestimmten Personenkreis in Höhe von max. 35,00 EUR (Versicherte zwischen 16 und 25 Jahren. Wurde die Leistung in diesem Alter mind. 1 x in Anspruch genommen, besteht der Anspruch dauerhaft. Auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres.), im gesamten Versorgungsgebiet, max. 1-mal pro Kalenderjahr, bei allen Zahnärzten; Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Leistungen:

      Für alle Versicherten: ja;
      Für einen bestimmten Personenkreis: nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:

      ja

    • Vergünstigter Zahnersatz:

      nein

    • Zahnersatz "zum Nulltarif":

      nein

    • Zahnmedizinische Beratung:

      ja

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  • Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus

    Mehr anzeigen

    In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der AOK Rheinland/Hamburg der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Vorsorge: Erweiterte Hautkrebsfrüherkennung:

      Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
      ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
      Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
      ja, im gesamten Versorgungsgebiet
      Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
      nein
      Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung – Immunologischer Stuhltest (iFOBT) unter 50 Jahren:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Vorsorge: Erweiterte Brustkrebsfrüherkennung:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Erweiterte Kinder- und Jugenduntersuchungen:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über bereits genannten hinaus:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Hilfsmittel: Erweiterte Kostenübernahme für Sehhilfen:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:

      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:

      Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
      Ohne Kind: nein

    • Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:

      nein

    • Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Weitere Leistungen: Patientenschulungen:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

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  • Ambulante Naturheilverfahren

    Mehr anzeigen

    Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der AOK Rheinland/Hamburg der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:

      nein

    • Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von Ayurveda:

      nein

    • Übernahme von Chelattherapie:

      nein

    • Übernahme von Eigenbluttherapie:

      nein

    • Übernahme von Feldenkrais:

      nein

    • Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von Irisdiagnostik:

      nein

    • Übernahme von Lichttherapie:

      nein

    • Übernahme von Osteopathie:

      Ja, max. 80,00 % und max. 250,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (Kinder im 1. Lebensjahr) im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

    • Übernahme von Phytotherapie:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von Reflexzonenmassage:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von Shiatsu:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

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  • Schutz bei Auslandsreisen

    Mehr anzeigen

    Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die AOK Rheinland/Hamburg für Auslandsreisen anbietet.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der AOK Rheinland/Hamburg der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:

      Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs zu 100,00%. Übernahme der Impfleistung zu 100,00%.

    • Auslandsnotfallservice:

      ja

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  • Besondere Versorgung

    Mehr anzeigen

    Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).

    Bitte beachten Sie:
    Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
    Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.

    Leistung Angebot
    Atmungssystem: Kehlkopfkrebs Ja
    Atmungssystem: Lungenkrebs Ja
    Atmungssystem: Schlafapnoe Ja
    Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen Ja
    Geschlechtssystem: Gebärmutterhalskrebs Ja
    Geschlechtssystem: Hodenkrebs Ja
    Geschlechtssystem: Prostatakrebs Ja
    Harnsystem: Blasentumore Ja
    Haut: Geschwür durch Liegen (Dekubitus) Ja
    Haut: Hautkrebs Ja
    Haut: Neurodermitis Ja
    Haut: Offenes Bein Ja
    Herz-Kreislauf-System: Varikose Ja
    Hormonsystem: Adipositas Ja
    Hormonsystem: Mukoviszidose Ja
    Hormonsystem: Schilddrüsenkrebs Ja
    Nervensystem: ADHS Ja (auch digital)
    Nervensystem: Alkoholabhängigkeit Ja
    Nervensystem: Ambulante Operationen für Augenkrankheiten Ja
    Nervensystem: Angststörungen Ja (auch digital)
    Nervensystem: Bulimie Ja (auch digital)
    Nervensystem: Burn-Out Ja (auch digital)
    Nervensystem: Depression Ja
    Nervensystem: Drogenabhängigkeit Ja
    Nervensystem: Gehirntumore Ja
    Nervensystem: Grauer Star Ja
    Nervensystem: Hörsturz Ja
    Nervensystem: Magersucht Ja (auch digital)
    Nervensystem: Makula-Degeneration Ja
    Nervensystem: Schizophrenie Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Alternative Krebstherapie Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Pflegeheimversorgung Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Praxisnetze Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS) Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthrose nur digital
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen nur digital
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen nur digital
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Schultergelenkserkrankungen nur digital
    Verdauungssystem: Bauchspeicheldrüsenkrebs Ja
    Verdauungssystem: Darmkrebs Ja
    Verdauungssystem: Diabetes Ja (auch digital)
    Verdauungssystem: Hepatitis Ja
    Verdauungssystem: Leberkrebs Ja
    Verdauungssystem: Magenkrebs Ja
    Verdauungssystem: Speiseröhrenkrebs Ja
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  • Bonusprogramme und weitere finanzielle Vorteile

    Mehr anzeigen

    Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn einzelne oder eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen wahrgenommen werden.

    a) Einzelbonus
    Hier gibt es bei Wahrnehmung jeder einzelnen Maßnahme bares Geld

    Leistung Höhe Geldprämie
    Professionelle Zahnreinigung (selbstbezahlt vom Versicherten) 10,00 EUR
    Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Erwachsene 30,00 EUR je Impfung
    Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Kinder 30,00 EUR je Impfung
    Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 3 Jahre für Versicherte ab Alter 35 Jahre) gem. §25 Abs. 1 SGB V 30,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Brustkrebs 30,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Darmkrebs 30,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs 30,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Hautkrebs 30,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Prostatakrebs 30,00 EUR
    Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft (gemäß Mutterpass) 10,00 EUR
    pro Untersuchung
    Wahrnehmung der Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U1-U6: 30,00 EUR

    U7: 30,00 EUR

    U8: 30,00 EUR

    U9: 30,00 EUR

    U10: 10,00 EUR

    U11: 10,00 EUR

    J1: 30,00 EUR

    J2: 10,00 EUR
    Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Erwachsene 10,00 EUR
    Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Kinder 30,00 EUR

    b) "klassisches" Bonusprogramm
    Hier sind i.d.R. mehrere Maßnahmen pro Jahr zu absolvieren, um einen Bonus zu erhalten.

    Leistung Angebot
    Bonus für Leistungsabzeichen Sport ja
    Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio ja
    Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein ja
    Bonus für Nichtraucher oder Raucherentwöhnung nein
    Bonus für Normalgewicht ja
    Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport ja
    Bonus für Teilnahme an Präventionskursen wie z.B. Yoga, Tai Chi, Qigong, Prog. Muskelentspannung etc. ja
    Reduktion der eigenen Mehrkosten bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel ja
    Reduktion von Zu- und Aufzahlungen bei Nutzung bestimmter Arzneimittel (z.B. Generika) ja

    Maximaler Barbetrag bei der AOK Rheinland/Hamburg aus einem verhaltensbezogenen Bonusprogramm

    320,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
    Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 18 Maßnahmen zu absolvieren.
    Es wird alternativ eine zweckgebundene Prämie angeboten.

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  • Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder

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    • AOK-Fit+ in Kombination mit dem AOK Bonus Plus - also die Kombination von einem digitalen Bonusprogramm, was per App vollständig selbst verwaltet werden kann (mit Prämien von 30 EUR für gesetzliche Vorsorgemaßnahmen) i. V. m. einem Selbstbehalt-Tarif, mit dem sich der Beitrag selbst gestalten lässt

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  • Individuelle Gesundheitsförderung (Prävention)

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    Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
    Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
    Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
    Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.

    • Entspannung:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Förderung des Nichtrauchens:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Gesundheitssport:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Reduzierung des Alkoholkonsums:

      ja, für Fremdkurse. Keine Angabe bzgl. Eigenkurse

    • Stressbewältigungsstärkung:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:


      a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
      100% pro Kurs (komplett kostenfrei für Teilnehmer)

      b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
      Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100%, max. 100,00 EUR je Kurs
      Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100%, max. 100,00 EUR je Kurs

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  • Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile

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    Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.

    • Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:

      nein

    • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:

      nein

    • Selbstbehaltstarif:

      ja, für alle Mitglieder, maximaler jährlicher Vorteil 230,00 EUR bei maximal 230,00 EUR Risiko

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Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.

Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!

Die AOK Rheinland/Hamburg hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 16.02.2024 schriftlich bestätigt.

Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.

Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.

Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.

 

Leistungen und Mitgliedsantrag der AOK Rheinland/Hamburg:

 

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie hier eine Online-Anfrage an die AOK Rheinland/Hamburg schicken.

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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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