Preis- und Leistungsänderungen zum Jahreswechsel sind möglich
Über die
AOK Bremen/Bremerhaven
Die AOK Bremen/Bremerhaven ist eine regional geöffnete Krankenkasse mit Sitz in Bremen. Sie hat sich allen in Bremen lebenden oder arbeitenden Personen geöffnet.
Leistungsdetails der AOK Bremen/Bremerhaven mit Datenbankstand vom 12.12.2024:
Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der AOK Bremen/Bremerhaven einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.
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Beitragssatz
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
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Beitragssatz der AOK Bremen/Bremerhaven:
15,98%
davon sind 1,38% kassenindividueller Zusatzbeitrag
Beitrag 2025 noch nicht bekannt.
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Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern
Die AOK Bremen/Bremerhaven ist nur in den unten genannten Bundesländern geöffnet. Wer bereits Mitglied ist, kann bei einem Umzug aber natürlich trotzdem bei dieser Kasse versichert bleiben.
Bundesland |
Geschäftsstellen |
Bremen
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9 Geschäftsstellen
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Geschäftsstellen der AOK Bremen/Bremerhaven in Ihrer Nähe
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Kassengröße
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Weiterlesen Eigendarstellung der AOK Bremen/Bremerhaven:
Gemeinsam stark:
Die größte Krankenkasse im Bundesland Bremen setzt sich dafür ein, dass ihren Versicherten die bestmögliche ambulante und stationäre Versorgung zugutekommt. Dafür engagieren sich rund 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich. Online, am Telefon oder persönlich in einer der elf Geschäftsstellen vor Ort in Bremen und Bremerhaven sorgen sie dafür, dass Sie auf Ihre Fragen stets die Antworten erhalten, die Ihnen helfen.
Engagiert in der Region:
Als Gesundheits- und Kooperationspartner von Werder Bremen sowie der Fischtown Pinguins Bremerhaven fördern wir gesundheitsbewusstes Verhalten in Kindergärten oder Schulen und gestalten Prävention am Arbeitsplatz aktiv mit; zum Beispiel durch individuelle Ernährungs- und Gesundheitskurse für unsere Versicherten.
Immer wieder ausgezeichnet:
Unser Service und unsere Beratung überzeugen immer wieder aufs Neue. Für diese hohe Qualität, die für unsere Versicherten selbstverständlich ist, werden wir beim Service-Check des TÜV Nord regelmäßig ausgezeichnet. Auf die AOK Bremen/Bremerhaven können Sie sich einfach verlassen.
Das PLUS an Extra-Angeboten:
Im Rahmen des Programms "Mehr für Dich" erhalten Versicherte viele zusätzliche Gesundheitsleistungen. Darüber hinaus profitieren Schwangere und junge Familien von umfangreichen Vorsorge- und Extraleistungen. Dazu zählen u. a. homöopathische und osteopathische Behandlungen, sportmedizinische Untersuchung oder zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr, Seepferdchen Schwimmkurs sowie Baby-Trageberatung für Eltern u. v. m. Eine Auflistung aller Extraleistungen und -angebote finden Sie im Unterpunkt „Finanzielles Highlight“ im unteren Teil dieser Seite.
Ferner bietet AOK Bremen/Bremerhaven attraktive Bonus- und Prämienprogramme sowie Selbstbehalttarife, mit denen Sie bis zu 500 EUR Beitragsrückerstattungen erhalten können. Finden Sie den Tarif, der zu Ihnen und Ihrem Leben passt. Wir informieren Sie gerne unter Telefon 0421 17610.
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Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar
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Leistung |
Angebot |
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch
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ja
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch
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ja
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch
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ja
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch
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ja
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch
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ja
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch
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ja
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch
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ja
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch
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ja
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch
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ja
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in ukrainisch
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ja
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Ausgewählte Serviceleistungen der AOK Bremen/Bremerhaven
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Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.
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24 h / 7 Tage-Servicetelefon:
Ja, das Service-Telefon ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche besetzt
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Arzt-Suchportal:
ja
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Digitale Gesundheitsakte (über gesetzliche ePA hinaus):
ja, über Homepage und mobile App
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Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:
ja, die Beratung erfolgt beim Versicherten persönlich vor Ort.
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Kostenübernahme für erweiterte Video-Sprechstunden mit Ärzten:
nein
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Krankenhaus-Suchportal:
ja, auch mit Patientenbewertungen
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Medizinische Infohotline für Versicherte:
Ja, es wird eine medizinische Infohotline angeboten, die 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar ist.
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Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:
ja
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Online-Filiale:
ja
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Reha-Beratung:
ja
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Vermittlung von Arztterminen:
nein
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Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:
nein
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Vorsorgeerinnerungsservice:
ja
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Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.
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Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der AOK Bremen/Bremerhaven der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
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Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:
Ja; Bezuschussung für alle Versicherten in Höhe von max. 80,00 EUR, im gesamten Versorgungsgebiet, max. 2-mal pro Kalenderjahr, bei allen Zahnärzten
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Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Leistungen:
Für alle Versicherten: nein;
Für einen bestimmten Personenkreis: nein
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Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:
ja
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Vergünstigter Zahnersatz:
nein
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Zahnersatz "zum Nulltarif":
nein
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Zahnmedizinische Beratung:
ja
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Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus
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In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der AOK Bremen/Bremerhaven der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
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Vorsorge: Erweiterte Hautkrebsfrüherkennung:
Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, einmalig unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 12 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung – Immunologischer Stuhltest (iFOBT) unter 50 Jahren:
nein
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Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren:
nein
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Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:
nein
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Vorsorge: Erweiterte Brustkrebsfrüherkennung:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Erweiterte Kinder- und Jugenduntersuchungen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Schutzimpfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über bereits genannten hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Hilfsmittel: Erweiterte Kostenübernahme für Sehhilfen:
nein
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Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:
nein
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Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:
Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ohne Kind: nein
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Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:
nein
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Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:
nein
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Weitere Leistungen: Patientenschulungen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Ambulante Naturheilverfahren
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Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der AOK Bremen/Bremerhaven der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
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Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:
nein
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Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:
nein
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Übernahme von Ayurveda:
nein
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Übernahme von Chelattherapie:
nein
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Übernahme von Eigenbluttherapie:
nein
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Übernahme von Feldenkrais:
nein
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Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:
Ja, max. 80,00 % im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
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Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:
nein
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Übernahme von Irisdiagnostik:
nein
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Übernahme von Lichttherapie:
nein
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Übernahme von Osteopathie:
Ja, max. 80,00 % im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
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Übernahme von Phytotherapie:
nein
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Übernahme von Reflexzonenmassage:
nein
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Übernahme von Shiatsu:
nein
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Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):
nein
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Schutz bei Auslandsreisen
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Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die AOK Bremen/Bremerhaven für Auslandsreisen anbietet.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der AOK Bremen/Bremerhaven der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
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Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:
Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes und noch weitere. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs zu 100,00%. Übernahme der Impfleistung zu 100,00%.
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Auslandsnotfallservice:
ja
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Besondere Versorgung
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Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).
Bitte beachten Sie:
Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.
Leistung |
Angebot |
Atmungssystem: Lungenkrebs
|
Ja
|
Atmungssystem: Weaning
|
Ja
|
Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen
|
Ja
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Geschlechtssystem: Brust- und Eierstockkrebs
|
Ja
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Geschlechtssystem: Prostatakrebs
|
Ja
|
Haut: Geschwür durch Liegen (Dekubitus)
|
Ja
|
Haut: Geschwüre
|
Ja
|
Haut: Hautkrebs
|
Ja
|
Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen
|
Ja
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Herz-Kreislauf-System: Bluthochdruck
|
Ja (auch digital)
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Hormonsystem: Adipositas
|
Ja
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Immunsystem: Rheuma
|
Ja
|
Nervensystem: Ambulante Operationen für Augenkrankheiten
|
Ja
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Nervensystem: Angststörungen
|
Ja (auch digital)
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Nervensystem: Burn-Out
|
Ja (auch digital)
|
Nervensystem: Depression
|
Ja (auch digital)
|
Nervensystem: Gehirntumore
|
Ja
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Nervensystem: Schizophrenie
|
Ja (auch digital)
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Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Ambulante Operationen für HNO-Krankheiten
|
Ja
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Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Interdisziplinäre Schmerzbehandlung
|
Ja
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Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Pflegeheimversorgung
|
Ja
|
Spezifische Versorgungsleistungen: Transition (Überleitung vom Kinderarzt in die Erwachsenenmedizin)
|
Ja
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Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen
|
Ja
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Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen
|
Ja
|
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen
|
Ja
|
Verdauungssystem: Diabetes
|
Ja
|
Verdauungssystem: Leberkrebs
|
Ja
|
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Bonusprogramme und weitere finanzielle Vorteile
Mehr anzeigen
Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn einzelne oder eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen wahrgenommen werden.
a) Einzelbonus
Hier gibt es bei Wahrnehmung jeder einzelnen Maßnahme bares Geld
Leistung |
Höhe Geldprämie |
Professionelle Zahnreinigung (selbstbezahlt vom Versicherten)
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10,00 EUR
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Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Erwachsene
|
10,00 EUR je Impfung
|
Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Kinder
|
10,00 EUR je Impfung
|
Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 3 Jahre für Versicherte ab Alter 35 Jahre) gem. §25 Abs. 1 SGB V
|
10,00 EUR
|
Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Brustkrebs
|
10,00 EUR
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Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Darmkrebs
|
10,00 EUR
|
Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
|
10,00 EUR
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Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Hautkrebs
|
10,00 EUR
|
Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Prostatakrebs
|
10,00 EUR
|
Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft (gemäß Mutterpass)
|
10,00 EUR pro Untersuchung
|
Wahrnehmung der Kinder-Vorsorgeuntersuchungen
|
U1-U6: 60,00 EUR
U7: 10,00 EUR
U8: 10,00 EUR
U9: 10,00 EUR
U10: 10,00 EUR
U11: 10,00 EUR
J1: 10,00 EUR
J2: 10,00 EUR
|
Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Erwachsene
|
10,00 EUR
|
Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Kinder
|
10,00 EUR
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b) "klassisches" Bonusprogramm
Hier sind i.d.R. mehrere Maßnahmen pro Jahr zu absolvieren, um einen Bonus zu erhalten.
Leistung |
Angebot |
Bonus für Leistungsabzeichen Sport
|
ja
|
Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio
|
ja
|
Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein
|
ja
|
Bonus für Nichtraucher oder Raucherentwöhnung
|
ja
|
Bonus für Normalgewicht
|
nein
|
Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport
|
ja
|
Bonus für Teilnahme an Präventionskursen wie z.B. Yoga, Tai Chi, Qigong, Prog. Muskelentspannung etc.
|
nein
|
Reduktion der eigenen Mehrkosten bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel
|
nein
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Reduktion von Zu- und Aufzahlungen bei Nutzung bestimmter Arzneimittel (z.B. Generika)
|
ja
|
Maximaler Barbetrag bei der AOK Bremen/Bremerhaven aus einem verhaltensbezogenen Bonusprogramm
160,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 14 Maßnahmen zu absolvieren.
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat zusätzlich ein Dokument mit ausführlichen Informationen zum Bonusprogramm hinterlegt. Dieses finden Sie hier.
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Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder
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Aktuelle Nachricht: Die AOK Bremen/Bremerhaven senkt ihren Beitragssatz zum 01.10.2023 um 0,22% und wird dadurch noch attraktiver!
Wir sind da!
Als regionale Krankenkasse sind wir nahe bei unseren Kunden, Geschäfts- und Kooperationspartnern. Diese Nähe setzten wir gezielt zum Nutzen unserer Versicherten ein. Mit fachkompetenter Beratung in zehn Geschäftsstellen vor Ort und 24 Stunden telefonischer Betreuung sind wir ununterbrochen zu erreichen. Auf Wunsch stehen Ihnen zudem persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Wir sind immer in der Nähe, wenn Sie uns brauchen.
Wir bieten mehr!
Folgende Zusatzleistungen übernehmen wir für Sie:
Jährlich 750 EUR (max. 80% der Rechnung) für zusätzlich für Privatleistungen
• Homöopathie und Osteopathie (max. 3 Behandlungen)
• zwei professionelle Zahnreinigungen jährlich (jeweils max. 40 EUR)
• Zahnschutzschienen
• Sportmedizinische Untersuchung
• Vorsorge für Schwangere, z.B.:
• einen Toxoplasmose-Test
• einen Triple-Test
• einen Streptokokken-Test
• einen Antikörpertest auf Ringelröteln
• einen Test auf Herpes (Cytomegalovirus)
• Unterbringung einer Begleitperson im Elternzimmer; sofern sie AOK-versichert ist
• Eltern-Kind-Kurse, PEKiP, DELFI, Babyschwimmen und Babymassage
Kostenlose Gesundheitskurse
• Pilates, Yoga, Nordic Walking, Rückenschulen, Ernährungskurse, Rauchentwöhnung, uvm.
Viele Extras für die junge Familie
• 24h telefonische Beratung am
• „AOK-Baby-Telefon“
• Hebammenrufbereitschaft (Übernahme bis zu 250 EUR)
• Trageberatung für Eltern und Baby (Übernahme bis zu 80 EUR)
• Erste-Hilfe-Kurs bei Kindernotfällen (Übernahme bis zu 30 EUR)
• Schwimmkurs "Seepferdchen" (Übernahme bis zu 82 EUR)
Bonus- und Prämienprogramme
• Bis zu 500 Euro Rückerstattung in unserem AOK-Selbstbehalttarif
• Attraktive Sach- und Geldprämien für gesundheitsbewusstes Verhalten in unserem Prämienprogramm
Viele weitere Angebote
• (Reise-) Schutzimpfungen (Kostenübernahme zu 100%!)
• Hautkrebsscreening, ab 16 Jahren einmal jährlich (Übernahme zu 100%)
• Check up, ab 18 Jahren (Übernahme bis zu 40 EUR alle zwei Jahre)
• Online-Geschäftsstelle
• Günstige Zusatzversicherungen
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Individuelle Gesundheitsförderung (Prävention)
Mehr anzeigen
Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.
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Entspannung:
ja, Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse
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Förderung des Nichtrauchens:
ja, Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse
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Gesundheitssport:
ja, Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse
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Reduzierung des Alkoholkonsums:
ja, Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse
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Stressbewältigungsstärkung:
ja, Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse
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Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:
ja, Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse
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Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:
ja, Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse
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Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:
a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
100% pro Kurs (komplett kostenfrei für Teilnehmer)
b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 80%, max. 110,00 EUR je Kurs
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 80%, max. 110,00 EUR je Kurs
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Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile
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Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.
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Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:
nein
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Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:
nein
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Selbstbehaltstarif:
ja, für alle Mitglieder, maximaler jährlicher Vorteil 500,00 EUR bei maximal 120,00 EUR Risiko
Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 27.09.2024 schriftlich bestätigt.
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung: Manche Kassen erbringen eine Leistung im Rahmen von besonderen Verträgen, denen Versicherte zur Inanspruchnahme beitreten müssen. In diesen Verträgen kann es sein, dass weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab direkt bei der jeweiligen Krankenkasse, welche konkreten Rahmenbedingungen eine Teilnahme am Vertrag hat.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.
Leistungen und Mitgliedsantrag der AOK Bremen/Bremerhaven:
Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.