SBK – Siemens-Betriebskrankenkasse
Beitragssatz
15,90%
davon sind 1,30% kassenindividueller Zusatzbeitrag
: 15,90%

80339 München
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Fax: |
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Über die SBK
Die bundesweit geöffnete SBK mit Sitz in München hat sich allen Personen geöffnet, die in irgendeinem der 16 deutschen Bundesländer leben oder arbeiten. Sie hatte zum Stichtag 01.07.2020 1.081.102 Versicherte bzw. 826.996 Mitglieder.
Leistungsdetails der SBK mit Datenbankstand vom 27.02.2021:
Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der SBK einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.
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Beitragssatz
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
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Beitragssatz der SBK:
15,90%
davon sind 1,30% kassenindividueller Zusatzbeitrag
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Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern
Die SBK ist bundesweit geöffnet.
Bundesland Geschäftsstellen Baden-Württemberg 22 Geschäftsstellen Bayern 35 Geschäftsstellen Berlin 3 Geschäftsstellen Brandenburg 1 Geschäftsstellen Bremen 1 Geschäftsstellen Hamburg 1 Geschäftsstellen Hessen 4 Geschäftsstellen Mecklenburg-Vorp. 2 Geschäftsstellen Niedersachsen 4 Geschäftsstellen Nordrhein-Westfalen 16 Geschäftsstellen Rheinland-Pfalz 3 Geschäftsstellen Saarland 1 Geschäftsstellen Sachsen 4 Geschäftsstellen Sachsen-Anhalt 1 Geschäftsstellen Schleswig-Holstein 1 Geschäftsstellen Thüringen 3 Geschäftsstellen Wo suchen Sie? Geben Sie die PLZ ein:
Wir nutzen Google Maps zum Anzeigen der Geschäftsstellen. Durch Anklicken des folgenden Links erklären Sie sich mit der Einbindung von Google Maps und der damit einhergehenden Datenübertragung an Google einverstanden.
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Kassengröße
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Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.07.2020:
Die SBK hatte an diesem Stichtag 1.081.102 Versicherte.
Zum Vergleich: Von den Kassen, die bei uns Angaben gemacht haben, hatte die kleinste 16.114 Versicherte, und die größte hatte 10.671.917 Versicherte.
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Ausgewählte Serviceleistungen der SBK
Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.
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24 h / 7 Tage-Servicetelefon:
Ja, das Service-Telefon ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche besetzt
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Arzt-Suchportal:
ja
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Digitale Gesundheits-/Patientenakte:
ja
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Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:
ja, die Beratung erfolgt aber nicht beim Versicherten persönlich vor Ort.
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Krankenhaus-Suchportal:
ja
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Medizinische Infohotline für Versicherte:
Ja, es wird eine medizinische Infohotline angeboten, die 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar ist.
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Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:
ja
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Online-Filiale:
ja
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Reha-Beratung:
ja
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Vermittlung von Arztterminen:
ja
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Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet.
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Vorsorgeerinnerungsservice:
ja
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Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar
Leistung Angebot Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch ja -
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Eigendarstellung der SBK:
Sie glauben, alle gesetzlichen Krankenkassen sind gleich?
Dann kennen Sie die SBK noch nicht.
Es begann mit einer guten Idee: für andere da zu sein. Vor über 100 Jahren waren das die Mitarbeiter von Siemens und deren Familienmitglieder – heute sind es über eine Million Versicherte, für die wir uns engagieren und die uns als Partner vertrauen. Schon bei der Gründung stand die Gemeinschaft und deren Werte im Mittelpunkt: Vertrauen. Sicherheit. Menschlichkeit.
Daran hat sich bis heute nichts geändert: Unsere Mitglieder profitieren von unserem persönlichen Service und können stets auf unser Versprechen zählen: Wir sind auf deiner Seite. Persönlicher geht nicht.
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umfassenden Portfolio die Leistungen, die am besten zu Ihnen passen. Bei allen Fragen rund um Ihre Gesundheit und Ihren Krankenversicherungsschutz macht er sich für Sie stark. Mit vielen Beratungs-Services hilft er Ihnen bei Entscheidungen und spart Ihnen wertvolle Zeit.
Eine ausgezeichnete Krankenkasse. Sowohl Experten als auch Kunden geben für unsere Leistungen regelmäßig Bestnoten. Damit gehören wir zu den besten Krankenkassen Deutschlands. Was uns auszeichnet? Kompromisslose Qualität, und das schon seit vielen Jahren. -
Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder
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Monetäre Entlastung für Teilnehmer am Bonusprogramm : 110 € und mehr unabhängig von Gesundheitskursen. Zusammen mit der Bezuschussung von max. 2 Gesundheitskursen pro Jahr ist sogar ein Geldbetrag von bis zu 270 € und mehr möglich.
Die SBK bietet ein sehr transparentes und kundenfreundliches Bonusprogramm an:
- jede Leistung wird mit 5 € oder 10 € belohnt. Kunden bekommen für jede Impfung/Impfreihe und jede Vorsorgeuntersuchung 5 €. Das können maximal bis zu 24 verschiedene Aktivitäten sein.
- Kunden können frei wählen, für welche Aktivitäten sie eine Belohnung erhalten möchten
- Kunden können jederzeit am Bonusprogramm teilnehmen und sich die Aktivitäten bonifizieren lassen.
- Kunden können bei Vorlage einer Rechnung für private Gesundheitsleistungen sich den Bonus steuerfrei auszahlen lassen.
SBK-Babyglück:
Mit unserem exklusiven SBK-Babyglück profitieren Mamas, Papas und die Kleinen von Mehrleistungen im Gesamtwert von bis
zu 200 €. Darin enthalten sind ausgewählte Mehrleistungen im Wert von bis zu 150 € und das Babyglück-Bonusprogramm,
mit zusätzlich 50 € Bonus.
Das Beste am SBK-Babyglück: Die Mehrleistungen sind so gestaltet, dass die werdende Mutter bei Vorsorgeuntersuchungen und Kursen wählen kann, was für sie und Ihr Baby gerade wichtig ist. Daher erhalten werdende Familien von uns ein flexibles Budget in Höhe von 150 € – das Geld können Sie nach Ihren Wünschen für drei ausgewählte Mehrleistungen einsetzen: zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, gemeinsame Geburtsvorbereitung und Hebammen-Rufbereitschaft.
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Bonus-/Vorteilsprogramme
Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn bestimmte Maßnahmen wahrgenommen werden.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen befinden sich die Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen seit Januar 2021 in einem massiven Umbruch. Da momentan noch nicht alle daraus resultierenden Änderungen absehbar sind, beachten Sie bitte, dass die Angaben zum Bonusprogramm nur eingeschränkt vergleichbar sind.a) Einzelbonus
Hier gibt es bei Wahrnehmung jeder einzelnen Maßnahme bares GeldLeistung Höhe Geldprämie Professionelle Zahnreinigung (selbstbezahlt vom Versicherten) 10,00 EUR Schutzimpfungen nach §20i SGB V 5,00 EUR je Impfung,
maximal 100,00 EUR pro JahrTeilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 3 Jahre für Versicherte ab Alter 35 Jahre) gem. §25 Abs. 1 SGB V 5,00 EUR Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Brustkrebs 5,00 EUR Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Darmkrebs 5,00 EUR Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs 5,00 EUR Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Hautkrebs 5,00 EUR Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Prostatakrebs 5,00 EUR Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft (gemäß Mutterpass) 5,00 EUR
für alle Untersuchungen zusammen (vollständiger Mutterpass)Wahrnehmung der Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U1-U6: 5,00 EUR
pro Untersuchung
U7-U9: 5,00 EUR
pro Untersuchung
J1: 5,00 EUR
J2: 5,00 EURZahnvorsorge gem. §22 SGB V 5,00 EUR b) "klassisches" Bonusprogramm
Hier sind i.d.R. mehrere Maßnahmen pro Jahr zu absolvieren, um einen Bonus zu erhalten.Leistung Angebot Bonus für Einhaltung von Normalgewicht (Normbereich gem. anerkannter Verfahren) nein Bonus für Leistungsabzeichen für Sport ja Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio ja Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein ja Bonus für Nachweis Nichtraucherstatus / Raucherentwöhnung ja Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport ja Bonus für Teilnahme an Präventionskursen (Kurse zur individuellen Gesundheitsförderung, z.B. Yoga etc.) ja Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Generika ja Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel nein Maximaler Barbetrag bei der SBK aus einem verhaltensbezogenen Bonusprogramm
205,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 9 Maßnahmen zu absolvieren.
Es wird alternativ eine zweckgebundene Prämie angeboten.
Die SBK hat zusätzlich ein Dokument mit ausführlichen Informationen zum Bonusprogramm hinterlegt. Dieses finden Sie hier. -
Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.
Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der SBK der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:
Ja; volle Übernahme für alle Versicherten, im gesamten Versorgungsgebiet, max. 1-mal pro Kalenderjahr, nur bei bestimmten Zahnärzten
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Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Behandlungen:
Für alle Versicherten: nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich;
Für einen bestimmten Personenkreis: ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung -
Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:
ja
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Vergünstigter Zahnersatz:
ja
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Zahnersatz "zum Nulltarif":
ja
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Zahnmedizinische Beratung:
ja
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Ambulante Naturheilverfahren
Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der SBK der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich -
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:
nein
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Übernahme von Ayurveda:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich -
Übernahme von Chelattherapie:
nein
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Übernahme von Eigenbluttherapie:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich -
Übernahme von Feldenkrais:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich -
Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:
Ja, max. 100,00 % bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
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Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:
nein
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Übernahme von Irisdiagnostik:
nein
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Übernahme von Lichttherapie:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich -
Übernahme von Osteopathie:
Ja, max. 100,00 % und max. 180,00 EUR pro Jahr bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
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Übernahme von Phytotherapie:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich -
Übernahme von Reflexzonenmassage:
nein
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Übernahme von Shiatsu:
nein
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Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich
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Schutz bei Auslandsreisen
Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die SBK für Auslandsreisen anbietet.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der SBK der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:
Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs zu 70,00%. Übernahme der Impfleistung zu 70,00%.
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Auslandsnotfallservice:
ja
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Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus
In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der SBK der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Vorsorge: Brustkrebsfrüherkennung:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
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Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
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Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Immunologischer Stuhltest unter 50 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
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Vorsorge: Erweiterte Jugenduntersuchungen:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Hautkrebsfrüherkennung:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, öfter als nur ein Mal
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Vorsorge: Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:
nein
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Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über die oben genannten hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Hilfsmittel: Kostenübernahme für Sehhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich -
Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet -
Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:
nein
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Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:
Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ohne Kind: nein -
Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Weitere Leistungen: Kostenübernahme für erweiterte Online-Video-Sprechstunden:
nein
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Weitere Leistungen: Patientenschulungen:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
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Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile
Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.
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Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:
nein
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Selbstbehaltstarif:
ja, für alle Mitglieder, maximaler jährlicher Vorteil 350,00 EUR bei maximal 100,00 EUR Risiko
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Tarif zur Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:
nein
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Individuelle Gesundheitsförderung
Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
Die SBK übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.-
Entspannung:
ja, auch als Online-Angebot
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Förderung des Nichtrauchens:
ja, auch als Online-Angebot
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Gesundheitssport:
ja, auch als Online-Angebot
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Reduzierung des Alkoholkonsums:
ja, auch als Online-Angebot
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Stressbewältigungsstärkung:
ja, auch als Online-Angebot
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Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:
ja, auch als Online-Angebot
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Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:
ja, auch als Online-Angebot
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Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:
a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100% je Kurs
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100% je Kurs
b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 75%, max. 80,00 EUR je Kurs
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 75%, max. 80,00 EUR je Kurs
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Besondere Versorgung
Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).
Bitte beachten Sie:
Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.Leistung Angebot Atmungssystem: Lungenkrebs Ja Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen Ja Haut: Geschwür durch Liegen (Dekubitus) Ja Haut: Neurodermitis Ja Haut: Offenes Bein Ja Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen Ja Herz-Kreislauf-System: Arteriosklerose Ja Herz-Kreislauf-System: Varikose Ja Immunsystem: Rheuma Ja Nervensystem: Alkoholabhängigkeit Ja Nervensystem: Ambulante Operationen für Augenkrankheiten Ja Nervensystem: Bulimie Ja Nervensystem: Burn-Out Ja Nervensystem: Depression Ja Nervensystem: Gehirntumore Ja Nervensystem: Grauer Star Ja Nervensystem: Magersucht Ja Nervensystem: Makula-Degeneration Ja Nervensystem: Schizophrenie Ja Nervensystem: Tinnitus Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Ambulante Operationen für HNO-Krankheiten Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Interdisziplinäre Schmerzbehandlung Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Pflegeheimversorgung Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Praxisnetze Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Zähne Ja Spezifische Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung Ja Spezifische Versorgungsleistungen: Gynäkologische Indikationen inkl. Risiko-Schwangerschaft Ja Spezifische Versorgungsleistungen: Spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS) Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthrose Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bänderrisse Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bandscheibenvorfall Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Periarthopathie Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Schultergelenkserkrankungen Ja Verdauungssystem: Ambulante Operationen für Magen- und Darmerkrankungen Ja Verdauungssystem: Darmkrebs Ja
Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Die SBK hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 03.02.2021 schriftlich bestätigt.
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.
Anmerkung zum Bereich "Gesundheitsförderung": Eigene Angebote der Krankenkassen sind in der Regel ohne Zuzahlungen; Die Zahl der Kurse ist auf maximal 2 Stück pro Jahr beschränkt.