Scroll to top

WMF Betriebskrankenkasse

Beitragssatz 16,20%
davon sind 1,60% kassenindividueller Zusatzbeitrag
: 16,20%

 
Fabrikstraße 48
73312 Geislingen an der Steige

Tel.: 07331 9334-500
Jetzt für Sie erreichbar!
Servicezeiten:
Montag 07:30-17:00 Uhr
Dienstag 07:30-17:00 Uhr
Mittwoch 07:30-17:00 Uhr
Donnerstag 07:30-17:00 Uhr
Freitag 07:30-17:00 Uhr
Samstag --
Sonntag --
Fax: 07331 9334-509
E-Mail: Zum Kontaktformular

Über die WMF Betriebskrankenkasse

Die bundesweit geöffnete WMF Betriebskrankenkasse mit Sitz in Geislingen an der Steige hat sich allen Personen geöffnet, die in irgendeinem der 16 deutschen Bundesländer leben oder arbeiten.

 

Leistungsdetails der WMF Betriebskrankenkasse mit Datenbankstand vom 19.03.2024:

Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der WMF Betriebskrankenkasse einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.

  • Beitragssatz

    Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.

    • Beitragssatz der WMF Betriebskrankenkasse:

      16,20%
      davon sind 1,60% kassenindividueller Zusatzbeitrag

    Überzeugt? Zum Mitgliedsantrag
  • Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern

    Mehr anzeigen

    Die WMF Betriebskrankenkasse ist bundesweit geöffnet.

    Bundesland Geschäftsstellen
    Baden-Württemberg 1 Geschäftsstellen
    Bayern keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Berlin keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Brandenburg keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Bremen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Hamburg keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Hessen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Mecklenburg-Vorp. keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Niedersachsen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Nordrhein-Westfalen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Rheinland-Pfalz keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Saarland keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Sachsen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Sachsen-Anhalt keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Schleswig-Holstein keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Thüringen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Überzeugt? Zum Mitgliedsantrag
  • Kassengröße

    • Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.01.2024:

      keine Angabe

    Überzeugt? Zum Mitgliedsantrag
  • Anzeige

    Eigendarstellung der WMF Betriebskrankenkasse:

    Diese Krankenkasse hat bislang keine Eigendarstellung veröffentlicht.

     

  • Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar

    Mehr anzeigen
    Leistung Angebot
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in ukrainisch nein
    Überzeugt? Zum Mitgliedsantrag
  • Ausgewählte Serviceleistungen der WMF Betriebskrankenkasse

    Mehr anzeigen

    Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.

    • 24 h / 7 Tage-Servicetelefon:

      Nein, die Service-Telefonzeiten sind:
      Montags: 07:30-17:00 Uhr
      Dienstags: 07:30-17:00 Uhr
      Mittwochs: 07:30-17:00 Uhr
      Donnerstags: 07:30-17:00 Uhr
      Freitags: 07:30-17:00 Uhr
      Samstags: nicht verfügbar
      Sonntags: nicht verfügbar

    • Arzt-Suchportal:

      keine Angabe

    • Digitale Gesundheitsakte (über gesetzliche ePA hinaus):

      nein

    • Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:

      ja, die Beratung erfolgt aber nicht beim Versicherten persönlich vor Ort.

    • Kostenübernahme für erweiterte Video-Sprechstunden mit Ärzten:

      keine Angabe

    • Krankenhaus-Suchportal:

      keine Angabe

    • Medizinische Infohotline für Versicherte:

      Ja, es wird eine medizinische Infohotline angeboten, die 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar ist.

    • Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:

      ja

    • Online-Filiale:

      ja

    • Reha-Beratung:

      ja

    • Vermittlung von Arztterminen:

      ja

    • Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:

      nein

    • Vorsorgeerinnerungsservice:

      ja

     
    Überzeugt? Zum Mitgliedsantrag
  • Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.

    Mehr anzeigen

    Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der WMF Betriebskrankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:

      Ja; volle Übernahme für alle Versicherten, im gesamten Versorgungsgebiet, max. 1-mal pro Kalenderjahr, nur bei bestimmten Zahnärzten;
      zusätzlich Bezuschussung für alle Versicherten in Höhe von max. 20,00 EUR, im gesamten Versorgungsgebiet, max. 1-mal pro Kalenderjahr, bei allen Zahnärzten

    • Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Leistungen:

      Für alle Versicherten: nein;
      Für einen bestimmten Personenkreis: nein

    • Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:

      ja

    • Vergünstigter Zahnersatz:

      ja

    • Zahnersatz "zum Nulltarif":

      ja

    • Zahnmedizinische Beratung:

      ja

    Überzeugt? Zum Mitgliedsantrag
  • Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus

    Mehr anzeigen

    In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der WMF Betriebskrankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Vorsorge: Erweiterte Hautkrebsfrüherkennung:

      Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
      ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
      Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
      ja, im gesamten Versorgungsgebiet
      Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
      keine Angabe
      Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
      nein

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung – Immunologischer Stuhltest (iFOBT) unter 50 Jahren:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional

    • Vorsorge: Erweiterte Brustkrebsfrüherkennung:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional

    • Vorsorge: Erweiterte Kinder- und Jugenduntersuchungen:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:

      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:

      nein

    • Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über bereits genannten hinaus:

      keine Angabe

    • Hilfsmittel: Erweiterte Kostenübernahme für Sehhilfen:

      nein

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:

      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:

      Mit Kind: nein
      Ohne Kind: nein

    • Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Weitere Leistungen: Patientenschulungen:

      nein

    • Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    Überzeugt? Zum Mitgliedsantrag
  • Ambulante Naturheilverfahren

    Mehr anzeigen

    Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der WMF Betriebskrankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:

      nein

    • Übernahme von Ayurveda:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von Chelattherapie:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von Eigenbluttherapie:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von Feldenkrais:

      nein

    • Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:

      Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % nur regional für alle Versicherten

    • Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von Irisdiagnostik:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von Lichttherapie:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von Osteopathie:

      Ja, max. 80,00 % und max. 120,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (Säuglinge 1. Lebensjahr)

    • Übernahme von Phytotherapie:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von Reflexzonenmassage:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von Shiatsu:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):

      nein

    Überzeugt? Zum Mitgliedsantrag
  • Schutz bei Auslandsreisen

    Mehr anzeigen

    Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die WMF Betriebskrankenkasse für Auslandsreisen anbietet.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der WMF Betriebskrankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:

      Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes und noch weitere. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs und der Impfleistung zu 100,00% aber maximal 400,00 EUR.

    • Auslandsnotfallservice:

      nein

    Überzeugt? Zum Mitgliedsantrag
  • Besondere Versorgung

    Mehr anzeigen

    Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).

    Bitte beachten Sie:
    Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
    Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.

    Leistung Angebot
    Atmungssystem: Lungenkrebs Ja
    Atmungssystem: Schlafapnoe Ja
    Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen Ja
    Harnsystem: Blasentumore Ja
    Haut: Geschwüre Ja (auch digital)
    Haut: Hautkrebs Ja (auch digital)
    Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen Ja
    Herz-Kreislauf-System: Bluthochdruck Ja
    Hormonsystem: Adipositas Ja
    Hormonsystem: Schilddrüsenkrebs Ja
    Immunsystem: Rheuma Ja
    Nervensystem: ADHS Ja
    Nervensystem: Ambulante Operationen für Augenkrankheiten Ja
    Nervensystem: Angststörungen Ja (auch digital)
    Nervensystem: Bulimie Ja
    Nervensystem: Burn-Out Ja
    Nervensystem: Depression Ja (auch digital)
    Nervensystem: Gehirntumore Ja
    Nervensystem: Grauer Star Ja
    Nervensystem: Magersucht Ja
    Nervensystem: Makula-Degeneration Ja (auch digital)
    Nervensystem: Schizophrenie Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Praxisnetze Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung nur digital
    Spezifische Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung Ja (auch digital)
    Spezifische Versorgungsleistungen: Reproduktionsmedizin Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthritis Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bänderrisse Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bandscheibenvorfall Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Osteoporose Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Schultergelenkserkrankungen Ja
    Verdauungssystem: Diabetes Ja
    Überzeugt? Zum Mitgliedsantrag
  • Bonusprogramme und weitere finanzielle Vorteile

    Mehr anzeigen

    Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn einzelne oder eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen wahrgenommen werden.

    a) Einzelbonus
    Hier gibt es bei Wahrnehmung jeder einzelnen Maßnahme bares Geld

    Leistung Höhe Geldprämie
    Professionelle Zahnreinigung (selbstbezahlt vom Versicherten) 20,00 EUR
    Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Erwachsene 5,00 EUR je Impfung,
    maximal 5,00 EUR pro Jahr
    Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Kinder 5,00 EUR je Impfung,
    maximal 5,00 EUR pro Jahr
    Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 3 Jahre für Versicherte ab Alter 35 Jahre) gem. §25 Abs. 1 SGB V 5,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Brustkrebs 5,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Darmkrebs 5,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs 5,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Hautkrebs 5,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Prostatakrebs 5,00 EUR
    Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft (gemäß Mutterpass) 5,00 EUR
    pro Untersuchung
    Wahrnehmung der Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U1-U6: 30,00 EUR

    U7: 5,00 EUR

    U8: 5,00 EUR

    U9: 5,00 EUR

    U10: 5,00 EUR

    U11: 5,00 EUR

    J1: 5,00 EUR

    J2: 5,00 EUR
    Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Erwachsene 5,00 EUR
    Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Kinder 5,00 EUR

    b) "klassisches" Bonusprogramm
    Hier sind i.d.R. mehrere Maßnahmen pro Jahr zu absolvieren, um einen Bonus zu erhalten.

    Leistung Angebot
    Bonus für Leistungsabzeichen Sport nein
    Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio ja
    Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein ja
    Bonus für Nichtraucher oder Raucherentwöhnung nein
    Bonus für Normalgewicht ja
    Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport ja
    Bonus für Teilnahme an Präventionskursen wie z.B. Yoga, Tai Chi, Qigong, Prog. Muskelentspannung etc. ja
    Reduktion der eigenen Mehrkosten bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel keine Angabe
    Reduktion von Zu- und Aufzahlungen bei Nutzung bestimmter Arzneimittel (z.B. Generika) keine Angabe

    Maximaler Barbetrag bei der WMF Betriebskrankenkasse aus einem verhaltensbezogenen Bonusprogramm

    70,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
    Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 5 Maßnahmen zu absolvieren.

    Die WMF Betriebskrankenkasse hat zusätzlich ein Dokument mit ausführlichen Informationen zum Bonusprogramm hinterlegt. Dieses finden Sie hier.

    Überzeugt? Zum Mitgliedsantrag
  • Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder

  • Individuelle Gesundheitsförderung (Prävention)

    Mehr anzeigen

    Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
    Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
    Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
    Die WMF Betriebskrankenkasse übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.

    • Entspannung:

      ja, für Fremdkurse. Keine Angabe bzgl. Eigenkurse

    • Förderung des Nichtrauchens:

      ja, für Fremdkurse. Keine Angabe bzgl. Eigenkurse

    • Gesundheitssport:

      ja, für Fremdkurse. Keine Angabe bzgl. Eigenkurse

    • Reduzierung des Alkoholkonsums:

      ja, für Fremdkurse. Keine Angabe bzgl. Eigenkurse

    • Stressbewältigungsstärkung:

      ja, für Fremdkurse. Keine Angabe bzgl. Eigenkurse

    • Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:

      ja, für Fremdkurse. Keine Angabe bzgl. Eigenkurse

    • Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:

      ja, für Fremdkurse. Keine Angabe bzgl. Eigenkurse

    • Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:


      a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
      Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100%, max. 200,00 EUR je Kurs
      Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100%, max. 400,00 EUR pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen

      b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
      Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 80%, max. 400,00 EUR pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen
      Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 80%, max. 200,00 EUR je Kurs

    Überzeugt? Zum Mitgliedsantrag
  • Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile

    Mehr anzeigen

    Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.

    • Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:

      nein

    • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:

      nein

    • Selbstbehaltstarif:

      nein

    Überzeugt? Zum Mitgliedsantrag

Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.

Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!

Die WMF Betriebskrankenkasse hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 13.02.2024 schriftlich bestätigt.

Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.

Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.

Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.

 

Leistungen und Mitgliedsantrag der WMF Betriebskrankenkasse:

 

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie hier eine Online-Anfrage an die WMF Betriebskrankenkasse schicken.

Geben Sie einen Grund für Ihre Anfrage an:












Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

Direkt zur Krankenkassen-Info mit Leistungsdetails

Die günstigsten Krankenkassen
für Sie in