AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Beitragssatz
15,80%
davon sind 1,20% kassenindividueller Zusatzbeitrag
: 15,80%

01067 Dresden
- Leistungsübersicht als PDF
-
Satzung (externe Webseite)
-
Geschäftsbericht (externe Webseite)
Zum Mitgliedsantrag
Achtung: Diese Kasse ist nur in bestimmten Bundesländern geöffnet (Sachsen, Thüringen)!
Über die AOK PLUS
Die regional geöffnete AOK PLUS mit Sitz in Dresden hat sich allen Personen geöffnet, die in Sachsen oder Thüringen leben oder arbeiten. Sie hatte zum Stichtag 01.07.2020 3.406.909 Versicherte bzw. 2.724.756 Mitglieder.
Leistungsdetails der AOK PLUS mit Datenbankstand vom 25.01.2021:
Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der AOK PLUS einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.
-
Beitragssatz
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
-
Beitragssatz der AOK PLUS:
15,80%
davon sind 1,20% kassenindividueller Zusatzbeitrag
-
-
Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern
Die AOK PLUS ist nur in den unten genannten Bundesländern geöffnet. Wer bereits Mitglied ist, kann bei einem Umzug aber natürlich trotzdem bei dieser Kasse versichert bleiben.
Bundesland Geschäftsstellen Sachsen 94 Geschäftsstellen Thüringen 46 Geschäftsstellen Wo suchen Sie? Geben Sie die PLZ ein:
Wir nutzen Google Maps zum Anzeigen der Geschäftsstellen. Durch Anklicken des folgenden Links erklären Sie sich mit der Einbindung von Google Maps und der damit einhergehenden Datenübertragung an Google einverstanden.
-
Kassengröße
-
Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.07.2020:
Die AOK PLUS hatte an diesem Stichtag 3.406.909 Versicherte.
Zum Vergleich: Von den Kassen, die bei uns Angaben gemacht haben, hatte die kleinste 16.114 Versicherte, und die größte hatte 10.671.917 Versicherte.
-
-
Ausgewählte Serviceleistungen der AOK PLUS
Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.
-
24 h / 7 Tage-Servicetelefon:
Ja, das Service-Telefon ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche besetzt
-
Arzt-Suchportal:
ja
-
Digitale Gesundheits-/Patientenakte:
ja
-
Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:
ja, die Beratung erfolgt beim Versicherten persönlich vor Ort.
-
Krankenhaus-Suchportal:
ja
-
Medizinische Infohotline für Versicherte:
Ja, es wird eine medizinische Infohotline angeboten, die 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar ist.
-
Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:
ja
-
Online-Filiale:
ja
-
Reha-Beratung:
ja
-
Vermittlung von Arztterminen:
ja
-
Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet.
-
Vorsorgeerinnerungsservice:
ja
-
-
Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar
Leistung Angebot Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch ja Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch ja -
Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder
-
Mit dem AOK PLUS Bonusprogramm können Versicherte bis zu 325 Euro Bonus für Sport und Bewegung, Vorsorge und soziales Engagement erhalten. Als erste Krankenkassen in Sachsen und Thüringen sogar mit einem digitalen Bonusprogramm – Fitnessaktivitäten können damit direkt über die AOK Bonus-App eingereicht und abgerechnet werden. Damit ist es unseren Versicherten möglich, eigene auch schon geringe sportliche Aktivitäten, wie 30 min. Training (z. B. Eislaufen, Tanzen, Walken) oder 10000 Schritte/Tag honoriert zu bekommen (Nachweis über Smartphone oder Fitnesstracker). Bei einmaliger Aktivität pro Woche ist schon ein Jahresboni von ca. 50 Euro erreichbar - ist man fleißiger sind bis 180€ für die sportliche Aktivität drin.
-
-
Bonus-/Vorteilsprogramme
Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn bestimmte Maßnahmen wahrgenommen werden.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen befinden sich die Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen seit Januar 2021 in einem massiven Umbruch. Da momentan noch nicht alle daraus resultierenden Änderungen absehbar sind, beachten Sie bitte, dass die Angaben zum Bonusprogramm nur eingeschränkt vergleichbar sind.Maximaler Barbetrag bei der AOK PLUS:
250,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 7 Maßnahmen zu absolvieren.
Die AOK PLUS hat zusätzlich ein Dokument mit ausführlichen Informationen zum Bonusprogramm hinterlegt. Dieses finden Sie hier.Mit welchen der folgenden Maßnahmen können bei der AOK PLUS Bonuspunkte gesammelt werden?
Leistung Angebot Bonus für Einhaltung von Normalgewicht (Normbereich gem. anerkannter Verfahren) nein Bonus für Leistungsabzeichen für Sport ja Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio ja Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein ja Bonus für Nachweis Nichtraucherstatus / Raucherentwöhnung ja Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport nein Bonus für Teilnahme an Präventionskursen (Kurse zur individuellen Gesundheitsförderung, z.B. Yoga etc.) ja Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Generika ja Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel ja -
Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.
Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der AOK PLUS der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:
Ja; Bezuschussung für alle Versicherten in Höhe von max. 40,00 EUR, im gesamten Versorgungsgebiet, max. 1-mal pro Kalenderjahr, bei allen Zahnärzten Bezuschussung für einen bestimmten Personenkreis (Jugendliche, während einer genehmigten Kieferorthopädischen-Behandlung mit Multiband/ Multibrackets), im gesamten Versorgungsgebiet, max. 2-mal pro Kalenderjahr, nur bei bestimmten Zahnärzten
-
Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Behandlungen:
Für alle Versicherten: ja;
Für einen bestimmten Personenkreis: ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. -
Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:
nein
-
Vergünstigter Zahnersatz:
nein
-
Zahnersatz "zum Nulltarif":
nein
-
Zahnmedizinische Beratung:
ja
-
-
Ambulante Naturheilverfahren
Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der AOK PLUS der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:
nein
-
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:
Ja, max. 100,00 % bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (12-18-jährige)
-
Übernahme von Ayurveda:
nein
-
Übernahme von Chelattherapie:
nein
-
Übernahme von Eigenbluttherapie:
nein
-
Übernahme von Feldenkrais:
nein
-
Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:
Ja, max. 100,00 % bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
-
Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:
Ja, max. 100,00 % bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (12-18-jährige)
-
Übernahme von Irisdiagnostik:
nein
-
Übernahme von Lichttherapie:
nein
-
Übernahme von Osteopathie:
Ja, max. 90,00 % und max. 180,00 EUR pro Jahr bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
-
Übernahme von Phytotherapie:
Ja, max. 100,00 % bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (12-18-jährige)
-
Übernahme von Reflexzonenmassage:
nein
-
Übernahme von Shiatsu:
nein
-
Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):
nein
-
-
Schutz bei Auslandsreisen
Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die AOK PLUS für Auslandsreisen anbietet.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der AOK PLUS der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:
Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs zu 100,00%. Übernahme der Impfleistung zu 100,00%.
-
Auslandsnotfallservice:
ja
-
-
Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus
In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der AOK PLUS der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Vorsorge: Brustkrebsfrüherkennung:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
-
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren:
nein
-
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:
nein
-
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Immunologischer Stuhltest unter 50 Jahren:
nein
-
Vorsorge: Erweiterte Jugenduntersuchungen:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
-
Vorsorge: Hautkrebsfrüherkennung:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, öfter als nur ein Mal
-
Vorsorge: Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
-
Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
-
Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:
nein
-
Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über die oben genannten hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
-
Hilfsmittel: Kostenübernahme für Sehhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
nein
-
Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet -
Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
-
Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet -
Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:
Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ohne Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet -
Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:
nein
-
Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
-
Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
-
Weitere Leistungen: Kostenübernahme für erweiterte Online-Video-Sprechstunden:
nein
-
Weitere Leistungen: Patientenschulungen:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
-
Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
-
-
Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile
Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.
-
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:
nein
-
Selbstbehaltstarif:
ja, für einen bestimmten Personenkreis, maximaler jährlicher Vorteil 600,00 EUR bei maximal 120,00 EUR Risiko
-
Tarif zur Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:
nein
-
-
Individuelle Gesundheitsförderung
Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
Die AOK PLUS übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.-
Entspannung:
ja, auch als Online-Angebot
-
Förderung des Nichtrauchens:
ja, auch als Online-Angebot
-
Gesundheitssport:
ja, auch als Online-Angebot
-
Reduzierung des Alkoholkonsums:
ja, auch als Online-Angebot
-
Stressbewältigungsstärkung:
ja, auch als Online-Angebot
-
Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:
ja, auch als Online-Angebot
-
Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:
ja, auch als Online-Angebot
-
Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:
a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100% je Kurs
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100% je Kurs
b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100%, max. 150,00 EUR pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100%, max. 150,00 EUR pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen
-
-
Besondere Versorgung
Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).
Bitte beachten Sie:
Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.Leistung Angebot Atmungssystem: Kehlkopfkrebs Ja Atmungssystem: Lungenkrebs Ja Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen Ja Geschlechtssystem: Gebärmutterhalskrebs Ja Geschlechtssystem: Hodenkrebs Ja Geschlechtssystem: Prostatakrebs Ja Harnsystem: Blasentumore Ja Harnsystem: Erkrankungen des Nierengewebes Ja Haut: Geschwür durch Liegen (Dekubitus) Ja Haut: Geschwüre Ja Haut: Hautkrebs Ja Haut: Neurodermitis Ja Haut: Offenes Bein Ja Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen Ja Herz-Kreislauf-System: Arteriosklerose Ja Herz-Kreislauf-System: Bluthochdruck Ja Hormonsystem: Adipositas Ja Hormonsystem: Schilddrüsenkrebs Ja Nervensystem: ADHS Ja Nervensystem: Alkoholabhängigkeit Ja Nervensystem: Angststörungen Ja Nervensystem: Bulimie Ja Nervensystem: Burn-Out Ja Nervensystem: Depression Ja Nervensystem: Drogenabhängigkeit Ja Nervensystem: Gehirntumore Ja Nervensystem: Magersucht Ja Nervensystem: Migräne Ja Nervensystem: Schizophrenie Ja Nervensystem: Tinnitus Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Alternative Krebstherapie Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Interdisziplinäre Schmerzbehandlung Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Pflegeheimversorgung Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Praxisnetze Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung Ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Zähne Ja Spezifische Versorgungsleistungen: Erkrankungen bei Neugeborenen Ja Spezifische Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung Ja Spezifische Versorgungsleistungen: Gynäkologische Indikationen inkl. Risiko-Schwangerschaft Ja Spezifische Versorgungsleistungen: Reproduktionsmedizin Ja Spezifische Versorgungsleistungen: Spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS) Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthrose Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bänderrisse Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bandscheibenvorfall Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Osteoporose Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen Ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Schultergelenkserkrankungen Ja Verdauungssystem: Bauchspeicheldrüsenkrebs Ja Verdauungssystem: Darmkrebs Ja Verdauungssystem: Diabetes Ja Verdauungssystem: Fettleber Ja Verdauungssystem: Leberkrebs Ja Verdauungssystem: Leberzirrhose Ja Verdauungssystem: Magenkrebs Ja Verdauungssystem: Speiseröhrenkrebs Ja
Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Die AOK PLUS hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 20.01.2021 schriftlich bestätigt.
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.
Anmerkung zum Bereich "Gesundheitsförderung": Eigene Angebote der Krankenkassen sind in der Regel ohne Zuzahlungen; Die Zahl der Kurse ist auf maximal 2 Stück pro Jahr beschränkt.
Leistungen und Mitgliedsantrag der AOK PLUS:
Achtung: Diese Kasse ist nur in bestimmten Bundesländern geöffnet (Sachsen, Thüringen)!