Über die
BKK ProVita
Die bundesweit geöffnete BKK ProVita mit Sitz in Bergkirchen hat sich allen Personen geöffnet, die in irgendeinem der 16 deutschen Bundesländer leben oder arbeiten.
Leistungsdetails der BKK ProVita mit Datenbankstand vom 02.11.2024:
Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der BKK ProVita einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.
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Beitragssatz
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
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Beitragssatz der BKK ProVita:
16,09%
davon sind 1,49% kassenindividueller Zusatzbeitrag
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Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern
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Die BKK ProVita ist bundesweit geöffnet.
Bundesland |
Geschäftsstellen |
Baden-Württemberg
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keine Angabe zu Geschäftsstellen
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Bayern
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8 Geschäftsstellen
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Berlin
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1 Geschäftsstellen
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Brandenburg
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keine Angabe zu Geschäftsstellen
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Bremen
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keine Angabe zu Geschäftsstellen
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Hamburg
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keine Angabe zu Geschäftsstellen
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Hessen
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1 Geschäftsstellen
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Mecklenburg-Vorp.
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keine Angabe zu Geschäftsstellen
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Niedersachsen
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1 Geschäftsstellen
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Nordrhein-Westfalen
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keine Angabe zu Geschäftsstellen
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Rheinland-Pfalz
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keine Angabe zu Geschäftsstellen
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Saarland
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keine Angabe zu Geschäftsstellen
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Sachsen
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keine Angabe zu Geschäftsstellen
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Sachsen-Anhalt
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keine Angabe zu Geschäftsstellen
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Schleswig-Holstein
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keine Angabe zu Geschäftsstellen
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Thüringen
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keine Angabe zu Geschäftsstellen
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Geschäftsstellen der BKK ProVita in Ihrer Nähe
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Kassengröße
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Eigendarstellung der BKK ProVita:
Diese Krankenkasse hat bislang keine Eigendarstellung veröffentlicht.
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Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar
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Leistung |
Angebot |
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch
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nein
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch
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ja
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch
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ja
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch
|
ja
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch
|
nein
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch
|
ja
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch
|
nein
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch
|
nein
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch
|
ja
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in ukrainisch
|
nein
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Ausgewählte Serviceleistungen der BKK ProVita
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Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.
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24 h / 7 Tage-Servicetelefon:
Nein, die Service-Telefonzeiten sind:
Montags: 8:00-17:00 Uhr
Dienstags: 8:00-17:00 Uhr
Mittwochs: 8:00-17:00 Uhr
Donnerstags: 8:00-17:00 Uhr
Freitags: 8:00-13:00 Uhr
Samstags: nicht verfügbar
Sonntags: nicht verfügbar
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Arzt-Suchportal:
ja
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Digitale Gesundheitsakte (über gesetzliche ePA hinaus):
nein
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Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:
ja, die Beratung erfolgt aber nicht beim Versicherten persönlich vor Ort.
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Kostenübernahme für erweiterte Video-Sprechstunden mit Ärzten:
nein
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Krankenhaus-Suchportal:
ja
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Medizinische Infohotline für Versicherte:
Ja, es wird eine medizinische Infohotline angeboten, die durchschnittlich 10 Stunden an 5 Tagen die Woche erreichbar ist.
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Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:
ja
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Online-Filiale:
ja
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Reha-Beratung:
ja
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Vermittlung von Arztterminen:
nein
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Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:
nein
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Vorsorgeerinnerungsservice:
ja
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Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.
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Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der BKK ProVita der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
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Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:
Nein
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Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Leistungen:
Für alle Versicherten: nein;
Für einen bestimmten Personenkreis: ja
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Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:
ja
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Vergünstigter Zahnersatz:
nein
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Zahnersatz "zum Nulltarif":
nein
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Zahnmedizinische Beratung:
ja
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Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus
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In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der BKK ProVita der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
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Vorsorge: Erweiterte Hautkrebsfrüherkennung:
Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
nein
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung – Immunologischer Stuhltest (iFOBT) unter 50 Jahren:
nein
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Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren:
nein
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Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:
nein
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Vorsorge: Erweiterte Brustkrebsfrüherkennung:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Erweiterte Kinder- und Jugenduntersuchungen:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Schutzimpfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:
nein
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Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über bereits genannten hinaus:
nein
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Hilfsmittel: Erweiterte Kostenübernahme für Sehhilfen:
nein
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Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
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Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
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Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:
Mit Kind: nein
Ohne Kind: nein
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Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:
nein
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Weitere Leistungen: Patientenschulungen:
nein
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Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:
nein
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Ambulante Naturheilverfahren
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Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der BKK ProVita der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
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Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:
nein
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Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:
Ja, max. 100,00 % und max. 160,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (Alle Versicherten ab Vollendung des 21. Lebensjahres.) im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
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Übernahme von Ayurveda:
nein
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Übernahme von Chelattherapie:
nein
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Übernahme von Eigenbluttherapie:
nein
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Übernahme von Feldenkrais:
nein
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Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:
Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
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Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:
Ja, max. 100,00 % und max. 160,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (Alle Versicherten ab Vollendung des 21. Lebensjahres.) im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
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Übernahme von Irisdiagnostik:
nein
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Übernahme von Lichttherapie:
nein
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Übernahme von Osteopathie:
Ja, max. 100,00 % und max. 150,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (Alle Versicherten ab Vollendung des 21. Lebensjahres.) im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
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Übernahme von Phytotherapie:
Ja, max. 100,00 % und max. 160,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (Alle Versicherten ab Vollendung des 21. Lebensjahres.) im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
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Übernahme von Reflexzonenmassage:
nein
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Übernahme von Shiatsu:
nein
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Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):
nein
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Schutz bei Auslandsreisen
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Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die BKK ProVita für Auslandsreisen anbietet.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der BKK ProVita der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
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Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:
Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs und der Impfleistung zu 100,00% aber maximal 250,00 EUR. Übernahme im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden..
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Auslandsnotfallservice:
nein
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Besondere Versorgung
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Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).
Bitte beachten Sie:
Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.
Leistung |
Angebot |
Geschlechtssystem: Brust- und Eierstockkrebs
|
Ja
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Geschlechtssystem: Prostatakrebs
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Ja
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Haut: Hautkrebs
|
Ja
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Herz-Kreislauf-System: Varikose
|
Ja
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Immunsystem: Rheuma
|
Ja
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Nervensystem: Bulimie
|
Ja
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Nervensystem: Gehirntumore
|
Ja
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Nervensystem: Grauer Star
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Ja
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Nervensystem: Magersucht
|
Ja
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Nervensystem: Makula-Degeneration
|
Ja
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Nervensystem: Migräne
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nur digital
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Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Ambulante Operationen für HNO-Krankheiten
|
Ja
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Spezifische Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung
|
Ja
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Spezifische Versorgungsleistungen: Reproduktionsmedizin
|
Ja
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Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen
|
Ja
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Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen
|
Ja
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Bonusprogramme und weitere finanzielle Vorteile
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Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn einzelne oder eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen wahrgenommen werden.
a) Einzelbonus
Hier gibt es bei Wahrnehmung jeder einzelnen Maßnahme bares Geld
Leistung |
Höhe Geldprämie |
Professionelle Zahnreinigung (selbstbezahlt vom Versicherten)
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0,00 EUR
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Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Erwachsene
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5,00 EUR je Impfung
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Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Kinder
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5,00 EUR je Impfung
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Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 3 Jahre für Versicherte ab Alter 35 Jahre) gem. §25 Abs. 1 SGB V
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5,00 EUR
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Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Brustkrebs
|
5,00 EUR
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Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Darmkrebs
|
5,00 EUR
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Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
|
5,00 EUR
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Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Hautkrebs
|
5,00 EUR
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Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Prostatakrebs
|
5,00 EUR
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Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft (gemäß Mutterpass)
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5,00 EUR pro Untersuchung
|
Wahrnehmung der Kinder-Vorsorgeuntersuchungen
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U1-U6: 120,00 EUR
U7: 20,00 EUR
U8: 20,00 EUR
U9: 20,00 EUR
U10: 20,00 EUR
U11: 20,00 EUR
J1: 20,00 EUR
J2: 5,00 EUR
|
Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Erwachsene
|
5,00 EUR
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Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Kinder
|
5,00 EUR
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b) "klassisches" Bonusprogramm
Hier sind i.d.R. mehrere Maßnahmen pro Jahr zu absolvieren, um einen Bonus zu erhalten.
Leistung |
Angebot |
Bonus für Leistungsabzeichen Sport
|
ja
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Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio
|
ja
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Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein
|
ja
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Bonus für Nichtraucher oder Raucherentwöhnung
|
ja
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Bonus für Normalgewicht
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nein
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Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport
|
ja
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Bonus für Teilnahme an Präventionskursen wie z.B. Yoga, Tai Chi, Qigong, Prog. Muskelentspannung etc.
|
ja
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Reduktion der eigenen Mehrkosten bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel
|
nein
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Reduktion von Zu- und Aufzahlungen bei Nutzung bestimmter Arzneimittel (z.B. Generika)
|
nein
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Maximaler Barbetrag bei der BKK ProVita aus einem verhaltensbezogenen Bonusprogramm
200,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 5 Maßnahmen zu absolvieren.
Die BKK ProVita hat zusätzlich ein Dokument mit ausführlichen Informationen zum Bonusprogramm hinterlegt, inklusive eines Antragsformulars zur Teilnahme am Bonusprogrmam. Dieses finden Sie hier.
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Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder
Weiterlesen
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Mit unseren Bonusprogrammen profitieren Sie gleich doppelt: von mehr Gesundheit und Fitness – und außerdem von attraktiven Bonuszahlungen für jedes Familienmitglied. Für Kinder bieten wir spezielle Bonusprogramme.
BKK BonusVorsorge: Sie erhalten direkt einen Geldbonus von 5 EUR für jede erbrachte Vorsorge-Maßnahme (z. B. zahnärztliche Vorsorge, ärztliche Gesundheitsuntersuchung usw.). Für jede U- oder J1-Untersuchung bei Kindern sogar 20 EUR.
BKK BonusPlus: Am Ende des Jahres werden Sie je nach der Anzahl der erfüllten Maßnahmen mit einem Geldbonus von maximal 200 EUR belohnt.
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Individuelle Gesundheitsförderung (Prävention)
Mehr anzeigen
Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
Die BKK ProVita übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.
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Entspannung:
ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse
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Förderung des Nichtrauchens:
ja, für Fremdkurse. Keine Eigenkurse.
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Gesundheitssport:
ja, für Fremdkurse. Keine Eigenkurse.
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Reduzierung des Alkoholkonsums:
ja, für Fremdkurse. Keine Eigenkurse.
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Stressbewältigungsstärkung:
ja, für Fremdkurse. Keine Eigenkurse.
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Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:
ja, für Fremdkurse. Keine Eigenkurse.
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Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:
ja, für Fremdkurse. Keine Eigenkurse.
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Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:
a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
100% pro Kurs (komplett kostenfrei für Teilnehmer)
b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 80%, max. 236,00 EUR pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 80%, max. 236,00 EUR pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen
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Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile
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Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.
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Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:
nein
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Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:
nein
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Selbstbehaltstarif:
ja, für einen bestimmten Personenkreis, maximaler jährlicher Vorteil 200,00 EUR bei maximal 100,00 EUR Risiko
Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Die BKK ProVita hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 10.10.2024 schriftlich bestätigt.
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.
Leistungen und Mitgliedsantrag der BKK ProVita:
Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.