Pressemitteilung der AOK Bremen/Bremerhaven, 30.06.2023
Beitragssatzsenkung zum 01.10.2023
AOK senkt den Beitragssatz
Zusatzbeitrag von 1,38 Prozent ab 1. Oktober 2023 –
Verwaltungsrat verabschiedet Vorsitzenden Wolfgang Söller
27. Juni 2023
Bremen. Die AOK Bremen/Bremerhaven senkt in diesem Jahr, am 1. Oktober
2023, den Zusatzbeitragssatz auf 1,38 Prozent. Bisher liegt er bei 1,6 Prozent.
Das hat der Verwaltungsrat der Gesundheitskasse gestern beschlossen. Damit
entlastet die größte Krankenkasse im Bundesland Bremen ihre Mitglieder und
die hiesigen Arbeitgeber. „Unsere Ausgaben zum Beispiel für Krankenhausleistungen sind 2022 um gut zwei Prozent gesunken – und dieser Trend wird sich
aller Voraussicht nach fortsetzen“, begründete Vorstandschef Olaf Woggan,
„und auch unsere Verwaltungskosten konnten wir in den letzten Jahren günstig gestalten“. Diese Ausgabenentwicklung müsse sich auch im Beitragssatz
widerspiegeln. „Wir nutzen diese gute Situation ausdrücklich nicht, um Vermögen anzusammeln, sondern um das Geld an unsere Mitglieder und Arbeitgeber
zu geben, die aktuell genug belastet sind“, betonte Woggan.
Zusatzbeitrag von 1,38 Prozent ab 1. Oktober 2023 –
Verwaltungsrat verabschiedet Vorsitzenden Wolfgang Söller
27. Juni 2023
Bremen. Die AOK Bremen/Bremerhaven senkt in diesem Jahr, am 1. Oktober
2023, den Zusatzbeitragssatz auf 1,38 Prozent. Bisher liegt er bei 1,6 Prozent.
Das hat der Verwaltungsrat der Gesundheitskasse gestern beschlossen. Damit
entlastet die größte Krankenkasse im Bundesland Bremen ihre Mitglieder und
die hiesigen Arbeitgeber. „Unsere Ausgaben zum Beispiel für Krankenhausleistungen sind 2022 um gut zwei Prozent gesunken – und dieser Trend wird sich
aller Voraussicht nach fortsetzen“, begründete Vorstandschef Olaf Woggan,
„und auch unsere Verwaltungskosten konnten wir in den letzten Jahren günstig gestalten“. Diese Ausgabenentwicklung müsse sich auch im Beitragssatz
widerspiegeln. „Wir nutzen diese gute Situation ausdrücklich nicht, um Vermögen anzusammeln, sondern um das Geld an unsere Mitglieder und Arbeitgeber
zu geben, die aktuell genug belastet sind“, betonte Woggan.
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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.
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