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Pressemitteilung der R+V Betriebskrankenkasse, 17.12.2023

Stabilität und Verlässlichkeit: Beitragssatz der R+V BKK unverändert bei 16,0 Prozent

Die R+V BKK geht mit stabilem Beitragssatz in das Jahr 2024. Der Verwaltungsrat folgte in seiner Sitzung vom 14. Dezember der Empfehlung der Vorstände Jochen Gertz und Thomas Schaaf. Mit diesem Bekenntnis setzt die R+V BKK ihren Kurs fort, sich für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Versicherten einzusetzen und gleichzeitig solide zu wirtschaften.

Der Beschluss des Verwaltungsrats erfolgte im positiven Sinne gegen den Trend. Noch im Oktober 2023 prognostizierte der Schätzerkreis, dem Fachleute des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) sowie des GKV-Spitzenverbandes angehören, dass Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 1,7 % (16,3%) steigen werden.
„Die Beitragssatz-Stabilität ist ein Beweis für unser kontinuierliches Streben, die Gesundheitsversorgung für unsere Mitglieder zu günstigen Konditionen anzubieten. Gleichzeitig punkten wir weiterhin mit hochwertigen Leistungen und Services. Dass wir diesem Prinzip auch in Zeiten hoher Preissteigerungen treu bleiben können, freut uns besonders", so Jochen Gertz und Thomas Schaaf nach der Sitzung.

Hintergrund: Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Der Schätzerkreis hat für die gesetzliche Krankenversicherung eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte für das Jahr 2024 prognostiziert. Diese Schätzung dient allerdings nur als Orientierung. Krankenkassen sind daran nicht gebunden. Alle Krankenkassen legen ihren Beitragssatz individuell fest und müssen ihn im Anschluss von der Aufsichtsbehörde (BAS) genehmigen lassen. Daraus resultieren dann unterschiedliche Beitragssätze bei Krankenkassen. Je nach Einnahme- und Ausgabensituation und ganz individuell.

14,6% sind dabei bei allen Krankenkassen festgelegt (Einheitsbeitragssatz). Hinzu kommt der jeweilige Zusatzbeitrag. Bei der R+V BKK liegt dieser bei 1,4%, was einem Beitragssatz von 16,0% entspricht.

 

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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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