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Pressemitteilung der AOK Bayern, 05.12.2023

Entlastung der Versicherten: AOK Bayern verzichtet auf Genehmigung bei Rehasport und Funktionstraining

Die AOK Bayern setzt auf Entlastung von Versicherten: Ab Januar 2024 verzichtet die größte Krankenkasse im Freistaat auf die Genehmigung von Erst- und Folgeverordnungen im Bereich Rehasport und Funktionstraining. Künftig können Betroffene das Angebot direkt bei anerkannten Leistungserbringern in Anspruch nehmen. „Damit entlasten wir unsere Versicherten und tragen ein Stück weit zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen bei“, sagt Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern. Allein 2022 verzeichnete die AOK Bayern knapp 30.000 Anträge für Rehasport und Funktionstraining.

Unterschied zwischen Rehasport und Funktionstraining
Rehasport und Funktionstraining sind ergänzende Leistungen zur Rehabilitation. Ziel ist es, mit Sport und Bewegung gesundheitliche Beeinträchtigungen zu lindern. Beispiele für Rehasport sind Gymnastik (auch im Wasser) oder Ausdauerübungen in Gruppen. Funktionstraining arbeitet dagegen mit den Mitteln der Krankengymnastik und der Ergotherapie. Es soll Beschwerden in bestimmten Muskeln und Gelenken lindern. Rehasport und Funktionstraining werden vom Arzt verordnet. Die Verordnung geben Versicherte direkt bei der anerkannten Rehasport-/Funktionstrainingsgruppe ab und beginnen mit den Übungen.


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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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