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Pressemitteilung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, 12.09.2023

Über 835.000 Euro AOK-Unterstützung für ambulante Hospizdienste auch 2023

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland wieder größte Stütze der ambulanten Hospizversorgung

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist als Einzelkasse mit über 835.000 Euro auch 2023 wieder der größte Unterstützer der ambulanten Sterbebegleitung im Saarland. 

Im Saarland sind insgesamt neun ambulante Hospizdienste in der häuslichen Sterbebegleitung tätig und haben 2022 rund 2.000 Patientinnen und Patienten engmaschig begleitet. Die ambulante Hospizversorgung mit vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bietet sterbenden Menschen eine umfassende, respektvolle sowie vor allem individuelle medizinische und pflegerische Betreuung. Im Mittelpunkt steht nicht die Heilung einer Krankheit, sondern die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Beschwerden, wie auch die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten sowie der Angehörigen.

„Die saarländischen Hospizdienste leisten einen wichtigen Dienst in der Begleitung der Sterbenden sowie ihrer Angehörigen und Freunde auf dem letzten Wegabschnitt des Lebens. Die umfassende Versorgung und Betreuung auf den unterschiedlichen Ebenen des Menschseins ermöglichen dabei ein Leben bis zuletzt. Leben bis zuletzt – das ist der Leitgedanke von Hospiz, der in drei Worten beschreibt, worauf es in der letzten Lebensphase ankommt: Die Würde und das Selbstbestimmungsrecht des sterbenden Menschen zu achten sowie Leben zu schützen, ohne es um jeden Preis künstlich zu verlängern“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.


Die Pressemitteilung "Über 835.000 Euro AOK-Unterstützung für ambulante Hospizdienste auch 2023" als PDF-Datei herunterladen


 

 

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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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