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Pressemitteilung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, 18.08.2023

AOK unterstützt auch 2023 mit mehr als 2,5 Millionen Euro ambulante Hospizdienste

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland wieder größter Unterstützer der ambulanten Hospizversorgung

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse ist als Einzelkasse mit über 2,5 Millionen Euro auch 2023 wieder der größte Unterstützer der ambulanten Sterbebegleitung in Rheinland-Pfalz.

In Rheinland-Pfalz sind insgesamt 44 ambulante Hospizdienste in der häuslichen Sterbebegleitung tätig und haben 2022 mehr als 5.000 Patientinnen und Patienten engmaschig begleitet. Die ambulante Hospizversorgung mit vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bietet sterbenden Menschen eine umfassende, respektvolle sowie vor allem individuelle medizinische und pflegerische Betreuung. Im Mittelpunkt steht nicht die Heilung einer Krankheit, sondern die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Beschwerden, wie auch die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten sowie der Angehörigen.

„Die Hospizdienste leisten einen wichtigen Dienst in der Begleitung der Sterbenden sowie ihrer Angehörigen und Freunde auf dem letzten Wegabschnitt des Lebens. Die umfassende Versorgung und Betreuung auf den unterschiedlichen Ebenen des Menschseins ermöglichen dabei ein Leben bis zuletzt. Leben bis zuletzt – das ist der Leitgedanke von Hospiz, der in drei Worten beschreibt, worauf es in der letzten Lebensphase ankommt: Die Würde und das Selbstbestimmungsrecht des sterbenden Menschen zu achten sowie Leben zu schützen, ohne es um jeden Preis künstlich zu verlängern“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.


Die Pressemitteilung "AOK unterstützt auch 2023 mit mehr als 2,5 Millionen Euro ambulante Hospizdienste" als PDF-Datei herunterladen


 

 

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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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