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Pressemitteilung der AOK Bayern, 03.07.2023

AOK Bayern: E-Rezept ab sofort über Gesundheitskarte möglich

Bei der AOK Bayern können Versicherte jetzt das elektronische Rezept (E-Rezept) direkt über ihre Versichertenkarte einlösen. Dazu müssen sie ihre Gesundheitskarte einfach nur in das Lesegerät in der Apotheke einstecken – eine App, Smartphone oder PIN sind dazu nicht nötig. „Für unsere Versicherten ist die Gesundheitskarte ein einfacher Weg zum E-Rezept und damit ein Fortschritt gegenüber den anderen verfügbaren Verfahren“, so Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern. „Wir hoffen, dass dieser neue Weg zum E-Rezept der Digitalisierung einen guten Schub gibt.“

Das E-Rezept über die Versichertenkarte bietet eine Reihe von Vorteilen. So müssen Versicherte perspektivisch wegen eines Folgerezepts nicht mehr in die ärztliche Praxis gehen. Und auch Ärztinnen und Ärzte profitieren: Sie müssen die Rezepte nicht mehr händisch unterschreiben und sparen damit Zeit und Papier. Damit das neue Verfahren funktioniert, müssen auch Arztpraxen und Apotheken die nötigen technischen Voraussetzungen schaffen. Stippler: „Am Ende kann es nur gemeinsam gehen. Die AOK hat den neuen Prozess erfolgreich in ihre IT integriert. Wir hoffen, dass wir mit den Arztpraxen sowie Apotheken einen qualitativ guten Prozess zum Wohle der Versicherten etablieren.“

Das neue Verfahren ist nach den Vorgaben der gematik umgesetzt worden und erfüllt alle vorgegebenen Datenschutz-Anforderungen. So wird das E-Rezept beispielsweise nicht direkt auf der Karte gespeichert. Stattdessen fordert die Apotheke nach dem Stecken der Karte die Nachweise, die für das Einlösen des Rezepts benötigt werden, bei der Krankenkasse des Versicherten an.

Neben dem neuen Weg per elektronischer Gesundheitskarte kann das E-Rezept weiterhin auch über einen Papierausdruck der Arztpraxis eingelöst werden. Außerdem gibt es das Verfahren über die E-Rezept-App der gematik, die jedoch erst nach einem mehrstufigen Anmeldeprozess genutzt werden kann.

München, 3. Juli 2023



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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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