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Pressemitteilung der AOK Bayern, 16.02.2023

AOK Bayern: Auch 2022 mehr Anträge für Kinderkrankengeld

München, 16. Februar 2023

Die AOK Bayern verzeichnet auch 2022 einen Anstieg beim Kinderkrankengeld. Insgesamt registrierte Bayerns größte Krankenkasse im vergangenen Jahr 184.457 Fälle (2021: 181.249 Fälle). Während die Zahl der Fälle leicht zulegte, gab es einen Rückgang bei den Kinderkrankengeld-Tagen. So sank die Gesamtzahl auf 488.555 Tage (2021: 531.268 Tage).

„Gerade berufstätige Mütter und Väter hat die Pandemie stark belastet. Mit dem Kinderkrankengeld haben wir dazu beigetragen, Eltern und Alleinerziehende, die sich um ihr Kind zuhause kümmern, in dieser schwierigen Situation zu unterstützen“, sagt Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern.

Corona-Sonderregelungen gelten vorerst weiter

Während der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung den Anspruch auf Kinderkrankengeld deutlich erweitert. So können Eltern für die Betreuung ihrer Kinder auch zuhause bleiben, wenn Schulen oder Kitas pandemiebedingt geschlossen sind oder das Kind in Quarantäne muss. Zwar endet das sogenannte Corona-Kinderkrankengeld am 7. April 2023. Aber bis Jahresende profitieren Eltern und Alleinerziehende dagegen noch vom zeitlich erweiterten Anspruch.

Solange kann jeder Elternteil für jedes gesetzlich versicherte Kind bis zum 12. Geburtstag bis zu 30 Arbeitstage pro Jahr Kinderkrankengeld beziehen. Bei Alleinerziehenden sind es insgesamt 60 Tage. Bei mehr als zwei Kindern erhöht sich der Anspruch auf höchstens 130 Tage pro Elternpaar oder Alleinerziehendem. Die AOK Bayern übernimmt bis zu 100 Prozent des ausgefallenen Netto-Arbeitslohns. Um Kinderkrankengeld zu erhalten, ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig, dass das Kind Betreuung braucht.


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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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