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Pressemitteilung der AOK Bayern, 13.12.2022

AOK Bayern: Zusatzbeitrag bleibt unter gesetzlichem Durchschnitt

München, 13. Dezember 2022


AOK Bayern: Zusatzbeitrag bleibt unter gesetzlichem Durchschnitt
Gesundheitskasse stabiler Partner in der Gesundheitsversorgung

Am 1. Januar 2023 hebt die AOK Bayern ihren Zusatzbeitrag um 0,28 Prozentpunkte auf 1,58 Prozent an. Mit dem neuen Satz bleibt die Gesundheitskasse unter dem im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgesehenen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent.
Das Gesetz sieht eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte vor und eine Vermögensumverteilung aus den Reserven der gut wirtschaftenden Krankenkassen von rund 2,5 Milliarden Euro. „Aufgrund ihrer soliden Finanzplanung ist die Solidargemeinschaft der AOK Bayern bereits zum zweiten Mal besonders von dieser Vermögensabschöpfung betroffen und zu dieser Beitragsanpassung gezwungen. Ohne diesen Griff der Politik in die Rücklagen der AOK Bayern würde unser Zusatzbeitrag geringer ausfallen“, sagt der Verwaltungsratsvorsitzende der AOK Bayern, Frank Firsching. „Wir gehen auch in Zukunft verantwortungsvoll mit den Beitragsgeldern der Versicherten und Arbeitgeber um und leisten weiterhin unseren Beitrag für eine sichere Versorgung der Menschen in allen bayerischen Regionen – besonders in dieser angespannten Lage“, versichert er. Der erneute Griff in die Rücklagen der Kassen beschneide zum wiederholten Mal die Rechte der Gremien der Selbstverwaltung aus Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber. „Diese permanente Missachtung der Rechte der Selbstverwaltung muss ein Ende haben“, fordert Firsching.
Schon seit Bekanntwerden der im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen habe die AOK Bayern angemahnt, dass diese zu kurzfristig gedacht seien und die Lasten unsolidarisch verteilt werden, sagt Ivor Parvanov, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats. „Seinem Namen wird das Finanzstabilisierungsgesetz nicht gerecht, da es keine Weichenstellungen schafft, die die gesetzliche Krankenversicherung langfristig auf ein sicheres Gleis setzt“, so Parvanov weiter. „Die AOK Bayern fordert von der Bundesregierung nachhaltige Reformen, die die Finanzen der GKV stabilisieren.“ Dazu sollten – wie im Koalitionsvertrag versprochen – die vollen Kosten für die Versorgung von Arbeitslosengeld II-Beziehern aus Steuermitteln finanziert werden, und nicht wie bisher nur ein Teil aus staatlichen Zuschüssen gedeckt sein.
„Die AOK Bayern will auch angesichts der aktuellen Herausforderungen mit den Gesundheitspartnern in Bayern die Versorgung für alle Menschen in sämtlichen Regionen des Freistaats voranbringen. Dabei verdienen die vulnerablen Gruppen unsere besondere Aufmerksamkeit und unseren besonderen Schutz“, betont die Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Dr. Irmgard Stippler. „Die Gesundheitskasse bietet ihren Versicherten digital und lokal die Anlaufstellen, die sie individuell je nach Bedarf nutzen können.“ Wie keine andere Krankenkasse sei die AOK Bayern im Freistaat auch flächendeckend vor Ort präsent. Dabei sehe sich die Gesundheitskasse als Kümmerer und Begleiter ihrer Versicherten in der Gesundheitsvorsorge und im Krankheits- oder Pflegefall über den gesamten Behandlungsprozess und als verlässlicher Ansprechpartner für die Gesundheitspartner.
Die AOK Bayern baue ihr Beratungsangebot für Patientinnen und Patienten auch im nächsten Jahr weiter aus, ergänzt Verwaltungsratsvorsitzender Firsching. Damit könnten die Versicherten im Krankheitsfall noch gezielter beraten und begleitet werden. „Das gilt für eine Beratung im Pflegefall, bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, bei der Suche nach einer Anschlussversorgung bei einem Krankenhausaufenthalt oder in einer speziellen Situation wie beispielsweise in der Intensivpflege oder der Wundversorgung“, so Firsching.

 

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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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