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IGeL-Leistungen - Nutzen weiterhin umstritten

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Aus Kassensicht hat der Igel keine zoologische Bedeutung. „Man bezeichnet damit die rund 15 Millionen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die Arztpraxen erbringen und die die Patienten allein bezahlen“, erklärt Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de. Ob sich Ausgaben von jährlich einer Milliarde Euro allerdings in mehr Gesundheit niederschlagen, wird von Verbraucherschützern, nicht davon profitierenden Medizinern und Kassenvertretern bezweifelt. „Es handelt sich um Leistungen, deren Nutzen bisher nicht eindeutig belegt ist“, erläutert der Kassenexperte. „Daher muss auch die gesetzliche Krankenversicherung diese Kosten nicht bezahlen.“ Viele Patienten fürchten aber trotzdem, etwas zu verpassen – und greifen – häufig vom Praxispersonal dazu ermuntert – mehr oder weniger bereitwillig ins eigene Portemonnaie.

Von unnütz bis schädlich
Medizinischer Dienst prangert an

Trotz des Internets können viele Patienten das Für und Wider der IGeL-Leistungen nicht richtig einschätzen. „Eine Hilfestellung ist der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes“, benennt Thomas Adolph als kritische Instanz. „Täglich informieren sich bis zu 2.000 Besuche auf dem Internetportal www.igel-monitor.de.“ Diese bis zum Inkrafttreten des NN-Gesetzes (interner Link) zum Spitzenverband der Krankenkassen gehörende Einrichtung bemängelt ebenso wie die Überversorgungs-Studie der Bertelsmann-Stiftung drei Eigenschaften: fehlende Nutzenevidenz, mangelnde Transparenz und offensive Vermarktung durch Ärzte und deren Praxispersonal. Letzteres sei speziell bei Augenärzten gang und gäbe. So berichtet der Igel-Monitor, dass jede vierte Praxis die 90 bis 150 Euro teure Optische Kohärenztomographie (OCT) anbietet. Sie soll der Früherkennung eines Glaukoms (grüner Star) dienen, ist aber in der Fachwelt umstritten.

Augenärzte im Visier
Aggressives Marketing weit verbreitet

Mit 40 Prozent hat fast jeder zweite Ratsuchende des Monitors mit den augenärztlichen IGeL seine Not. Die Erfahrungen belegen zum Teil aggressives Praxismarketing. So berichten viele Versicherte, dass sie bereits von den Praxiskräften zum Kauf von IGeL aufgefordert würden oder dass davon der Arzttermin abhängig gemacht werde. „Augenarztpraxen halten sich häufig nicht an die anerkannten Regeln für den Verkauf von IGeL“, bestätigt der MDS-Geschäftsführer Dr. Peter Pick. Stattdessen werde „ausgesprochen unseriöses Marketing betrieben und selbst anfällige Patientengruppen wie ältere Menschen, Patienten mit wenig Geld und Versicherte in ländlichen Regionen mit wenig Praxisangebot fühlen sich unter Druck gesetzt.“ Die Rechtslage ist eindeutig anders. Thomas Adolph: Patientenrechtegesetz, Bundesmantelvertrag der Ärzte und Empfehlungen der Ärzteschaft verbieten es eindeutig, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung als IGeL anzubieten, Druck auf Patienten auszuüben oder die Durchführung einer Kassenleistung – also auch eine Terminvereinbarung - mit einer IGeL-Leistung für Selbstzahler zu koppeln.

Irreleitender Ultraschall
Bisher nur zehn Prozent Trefferquote

Auch bei Frauenärzten wird die Angst vor einer Erkrankung in bare Münze umgesetzt. So ist die Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung die zweithäufigste IGel-Leistung. Einer Studie der Bertelsmann-Stiftung zufolge wird sie über zwei Millionen Mal jährlich erbracht. Bei Frauen ohne Risiko berge die Untersuchung aber „eine erhebliche Gefahr für falsch-positive Befunde, die psychisch und physisch belasten können.“ Sie sei Ursache für zahlreiche unnötige und risikoreiche Eingriffe. Doch bislang liege nur bei einer von zehn operierten Frauen tatsächlich Eierstockkrebs vor.

Dramatische Erfolgsbilanz
Insgesamt jämmerliche Ergebnisse

Kassen haben kein Kostenrisiko, sie haben ein Qualitätsproblem. „Der IGeL-Monitor ist Patientenfürsorge“, sagt der Experte Adolph. Aktuell sind dort 51 Bewertungen und 4 Beschreibungen zu finden. Und das Urteil des Wissenschaftlerteam ist erschreckend negativ. Es bewertet 4 IGeL „negativ“ – das heißt der Schaden ist deutlich größer als der Nutzen. Das gilt zum Beispiel für den Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung. 22 IGeL werden als „tendenziell negativ“ eingestuft. Der zu erwartende Schaden ist also größer als der Nutzen – dazu gehört die jüngste Bewertung zur OCT. 20 IGeL schnitten mit „unklar“ ab, weil es keine aussagekräftigen Studien gibt oder sich Schaden und Nutzen die Waage halten. Das trifft zum Beispiel auf den M2-PK-Test zur Darmkrebsfrüherkennung zu. Nur zwei Angebote sind für das IGeL-Monitor-Team „tendenziell positiv“, weil der Nutzen das Schadenspotenzial übertreffen könnte – dazu gehört die Akupunktur zur Migräneprophylaxe. Keine IGeL wird reinweg „positiv“ bewertet.

Studie Überversorgung der Bertelsmann Stiftung vom November 2019 (Quelle: www.bertelsmann-stiftung.de)

Pressemitteilung des IGeL-Monitor vom 30. August 2019 (Quelle: www.igel-monitor.de)

 

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