Die neuen Pflegegrade im Detail auf KV Media (Quelle: kv-media.de)
Einbeziehung der Demenz erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten
Kosten der Pflege werden deutlich steigen
Kein älterer Mensch werde durch die Neuregelung schlechter gestellt, betonte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beim Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Anfang 2017. Dazu dient eine beträchtliche Höherstufung: Beim Übergang rangieren Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen statt in der bisherigen Pflegestufe um einen Pflegegrad höher. Wer aber zudem seinen Alltag nicht mehr meistern kann, springt gleich um zwei Stufen höher. Die Pflegekassen informierten im Vorfeld jeden bisherigen Empfänger von Pflegeleistungen über seinen Pflegegrad.
Themenbezogener Internetauftritt des Bundesgesundheitsministeriums
Die Kritiker dagegen warnten schon im Vorfeld vor unüberschaubaren Kosten, da jetzt auch die Altersdemenz stärker berücksichtigt wird. „Das erweitert, wie das BMG selbst einräumt, den Kreis der Leistungsberechtigten um etwa 1,6 Millionen Menschen. So wünschenswert deren Versorgung ist, so problematisch ist das von der Kostenseite zu betrachten, da die Bezugsdauer anders als bei körperlichen Funktionseinbußen 1:1 der normalen Lebenserwartung entspricht“, rechnet der Kassen-Experte Thomas Adolph vor. „Die zusätzlichen Ausgaben werden die Sätze für die Pflegeversicherung über die jetzt beschlossenen 0,2 Prozent zwangsläufig weiter nach oben treiben.“