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Leistungsverbesserungen durch Pflegereform umstritten - Erste Einbußen in der stationären Pflege beklagt

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Mit der zum Jahresbeginn in Kraft getretenen Pflegereform soll vieles besser werden. Zumindest in der Momentaufnahme sorgt die Einteilung in fünf Pflegegrade, welche die bisherigen drei Pflegestufen ablösen, für eine Verbesserung. „Die Einteilung erfolgt nicht mehr stur nach der unbedingt benötigten Pflegeaufwand, gemessen in Minuten“, erklärt Thomas Adolph vom führenden Krankenkassen-Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de. Die frühere Messgröße habe sich ausschließlich auf die körperlichen Fähigkeiten des Betroffenen bezogen, also darauf ob die alltäglichen Verrichtungen wie Waschen, Zähneputzen oder der Gang zur Toilette noch selbstständig zu erledigen waren. „Seit Januar 2017 wird die Pflegebedürftigkeit daran gemessen, in wieweit die Person ohne Hilfe und Unterstützung anderer sein Leben organisieren kann oder welche geistigen und körperlichen Fähigkeiten er noch besitzt“, erläutert der Experte.

Die neuen Pflegegrade im Detail auf KV Media (Quelle: kv-media.de)

Einbeziehung der Demenz erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten
Kosten der Pflege werden deutlich steigen

Kein älterer Mensch werde durch die Neuregelung schlechter gestellt, betonte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beim Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Anfang 2017. Dazu dient eine beträchtliche Höherstufung: Beim Übergang rangieren Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen statt in der bisherigen Pflegestufe um einen Pflegegrad höher. Wer aber zudem seinen Alltag nicht mehr meistern kann, springt gleich um zwei Stufen höher. Die Pflegekassen informierten im Vorfeld jeden bisherigen Empfänger von Pflegeleistungen über seinen Pflegegrad.

Themenbezogener Internetauftritt des Bundesgesundheitsministeriums

Die Kritiker dagegen warnten schon im Vorfeld vor unüberschaubaren Kosten, da jetzt auch die Altersdemenz stärker berücksichtigt wird. „Das erweitert, wie das BMG selbst einräumt, den Kreis der Leistungsberechtigten um etwa 1,6 Millionen Menschen. So wünschenswert deren Versorgung ist, so problematisch ist das von der Kostenseite zu betrachten, da die Bezugsdauer anders als bei körperlichen Funktionseinbußen 1:1 der normalen Lebenserwartung entspricht“, rechnet der Kassen-Experte Thomas Adolph vor. „Die zusätzlichen Ausgaben werden die Sätze für die Pflegeversicherung über die jetzt beschlossenen 0,2 Prozent zwangsläufig weiter nach oben treiben.“

 

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