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Widerruf oder Rücknahme der Krankenkassenwahl

 

Sie haben gerade einen Antrag auf Mitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse gestellt und möchten sich nochmal anders entscheiden? Kein Problem!

Erstmal ist wichtig, dass Mitgliedschaften in Gesetzlichen Krankenkassen kein privatrechtlicher Vertrag sind, sondern auf dem Sozialrecht beruhen. Etwas wie z.B. eine 14-tägige Widerrufsfrist gibt es hier nicht.
Die gute Nachricht: Sie haben in den allermeisten Fällen sogar deutlich länger die Möglichkeit, Ihre Entscheidung zu ändern!

 

Widerruf innerhalb der Kündigungsfrist

Sie können Ihre Entscheidung bis zum Ende der Kündigungsfrist ändern. Bei einem normalen Wechsel der Krankenkasse läuft diese bis zum Ende des übernächsten Monats nach Antragstellung.
Das klingt kompliziert, ist aber ganz einfach.

Beispiel: Sie stellen einen Mitgliedsantrag bei einer neuen Krankenkasse am 15. Januar, und diese kündigt Ihrer bisherigen Krankenkasse noch am selben Tag, dann wird der Wechsel zum 1. April wirksam – die Kündigungsfrist läuft also bis zum 31. März. So lange haben Sie Zeit, Ihre Entscheidung für die neue Krankenkasse zu ändern.

Was möchten Sie?

  • In der bisherigen Krankenkasse bleiben
    In diesem Fall müssen Sie Ihre bisherige Krankenkasse darüber informieren, dass Sie doch dort Mitglied bleiben möchten. Im Normalfall erhält diese von der neu gewählten Krankenkasse innerhalb weniger Tage nach Ihrer Antragstellung die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft. Wenn Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse einfach anrufen und mitteilen, dass Sie doch dort versichert bleiben möchten, weist Ihre bisherige Krankenkasse die Kündigung zurück, und es bleibt alles beim Alten.
    Ihre Mitteilung an die bisherige Krankenkasse muss bis zum Ende der Kündigungsfrist (siehe oben) erfolgt sein.
  • Eine ganz andere Krankenkasse wählen
    In diesem Fall müssen Sie bis zum Ende der Kündigungsfrist (siehe oben) einen Antrag bei der nun gewünschten neuen Krankenkasse stellen. Es gilt immer der letzte gestellte Antrag als verbindlich!
    Hinweis: Mehrere Anträge parallel zu stellen ist daher sinnlos – es gilt immer der letzte Antrag, ggfls. auch anhand der exakten Uhrzeit nach Eingang bei der Krankenkasse.

Besonderheit Arbeitgeberwechsel:

Wechseln Sie Ihre Krankenkasse mit einem Arbeitgeberwechsel oder erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung, dann entfällt die Kündigungsfrist. In diesem Fall gilt, dass Sie Ihre Entscheidung für eine Krankenkasse bis maximal 14 Tage nach dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses treffen und bis dahin auch jederzeit wieder ändern können.

 

TIPP: Mit unserer KASSENSUCHE können Sie direkt die Ihnen wichtigen Leistungen auswählen und mit einem Mausklick die Krankenkassen finden, die genau diese Zusatzleistungen anbieten!

Alle Details zur entsprechenden Kasse mit den jeweiligen Zusatzleistungen finden Sie dann im "Informationsblatt zur Krankenkasse" - ganz praktisch als PDF zum Download und Ausdruck. Und garantiert vollständig kostenfrei!

Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

Kassenwechsel in Kürze 2026

  • Nach 12 Monaten jederzeit, bei Beitragserhöhung sofort, (nur im Wahltarif Krankengeld oder Selbstbehalt erstmals nach 36 Monaten).
  • Neuaufnahmeantrag stellen.
  • Arbeitgeber über die neue Krankenkasse informieren (gesetzlich vorgeschrieben).
  • Kündigungsfrist (zwei volle Monate) beachten.
  • Alle nötigen Unterlagen als PDF beim Leistungsvergleich auf dieser Webseite bequem abrufen – fertig!

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