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Pressemitteilung der BKK VerbundPlus, 12.12.2019

BKK VerbundPlus wächst weiter: Mit stabilem Beitragssatz und Rekordhaushalt ins neue Jahr


Biberach·Mit einem stabilen Beitragssatz von 15,1 Prozent und einem weiteren Rekordhaushalt geht die BKK VerbundPlus ins Jahr 2020. Das hat der Verwaltungsrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Die Betriebskranken-kasse untermauert damit ihre Stellung als eine der günstigsten und leistungsfähigsten Krankenkassen in Deutschland. Auch die Versichertenzahl erreicht zum Jahreswechsel einen neuen Höchststand.

Mit dem heutigen Verwaltungsratsbeschluss liegt der Zusatzbeitrag der BKK VerbundPlus weiterhin bei 0,5 Prozent. "Dadurch ergibt sich für unsere Mitglieder ein Beitragsvorteil von bis zu 168 Euro im Vergleich zum Bundesdurchschnitt", betont Vorstand Dagmar Stange-Pfalz.

Trotz zuletzt deutlich gestiegener Ausgaben bleibt das Leistungsspektrum auf dem bisher schon hohen Niveau. Erst kürzlich wurde die BKK VerbundPlus in einem Krankenkassen-vergleich vom Handelsblatt mit dem Prädikat "Beste kunden-orientierte Krankenkasse" ausgezeichnet. Bestnoten gibt es regelmäßig in den Kategorien Zusatzleistungen, Gesundheits-förderung und vor allem bei der Zahnmedizinischen Versorgung.

Der ebenfalls in der heutigen Verwaltungsratssitzung verabschiedete Haushaltsplan 2020 macht die rasante Entwicklung der BKK VerbundPlus im abgelaufenen Jahr deutlich: Er sieht Leistungsausgaben in Höhe von 333 Mio. Euro vor (2019: 270 Mio. Euro). Ein Großteil davon wird für Arzneimittel, Krankenhaus- und ärztliche Behandlungen ausgegeben und kommt den aktuell knapp 120.000 Versicherten zugute.

Pressekontakt:

Peter Scheipel
Zeppelinring 13
88400 Biberach
Tel.: 07351 / 1824-261
pscheipel@bkkvp.de


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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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