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Pressemitteilung der DAK-Gesundheit, 12.12.2019

DAK-Gesundheit hält Beitragssatz für 2020 stabil

Verwaltungsrat beschließt 23-Milliarden-Haushalt

Hamburg, 12. Dezember 2019. Die DAK-Gesundheit hält ihren Beitragssatz 2020 stabil. Der Verwaltungsrat der Kasse hat am Donnerstag in Hamburg den Haushalt für das kommende Jahr beschlossen. Er sieht Ausgaben von über 23,4 Milliarden Euro vor.

„Wir gehen im kommenden Jahr für alle Leistungsbereiche von starken Steigerungen der Ausgaben aus“, erklärt Dieter Schröder, Vorsitzender des Verwaltungsrats. Grund dafür sind mehrere kostenintensive Reformen, wie das Terminservicegesetz oder das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. „Die Gesetzliche Krankenversicherung wird insgesamt mit rund 4,5 Milliarden Euro zusätzlichen Kosten pro Jahr belastet“, so Schröder.

Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz muss wie geplant kommen
Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit mahnt eine schnelle Reform des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen an. „Die im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz geplante Neuregelung des Risikostruktur-ausgleichs muss jetzt ohne weitere Änderung verabschiedet werden“, so Schröder. „In Zeiten steigender Ausgaben ist es für einen gerechten Wettbewerb entscheidend, dass Beitragsgelder dorthin fließen, wo sie für die Versorgung benötigt werden.“ Der Haushalt der DAK-Gesundheit hat im nächsten Jahr im Bereich der Krankenversicherung ein Volumen von mehr als 23,4 Milliarden Euro. Bei der DAK-Pflegekasse sieht der Haushaltsplan Leistungsausgaben von insgesamt 4,7 Milliarden Euro vor.

„In den vergangenen Jahren hat sich die DAK-Gesundheit organisatorisch neu aufgestellt,“ sagt Horst Zöller, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates. „Deshalb sind wir für die anstehenden Herausforderungen gut gerüstet und können den Beitragssatz das vierte Jahr in Folge stabil halten“, so Zöller. „Auch die Beiträge für Ausgleichsaufwendungen für Arbeitgeber bleiben stabil.“

Die DAK-Gesundheit versichert bundesweit 5,7 Millionen Menschen. Mehr Informationen zu ihrer Selbstverwaltung gibt es unter: https://www.dak.de/verwaltungsrat


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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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