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Pressemitteilung der KNAPPSCHAFT, 03.12.2019

KNAPPSCHAFT hält Beitragssatz stabil

Während andere Krankenkassen eine Beitragssatzerhöhung angekündigt haben, wird die KNAPPSCHAFT ihren Zusatzbeitragssatz weiter stabil halten. Er bleibt nach der letzten Senkung im Jahr 2018 auch in 2020 unverändert bei 1,1 Prozent. Möglich ist dies durch eine vorausschauende und nachhaltige Finanzpolitik.

Das KBS-Parlament hat den Haushaltsplan des Jahres 2020 verabschiedet. Das Gesamtvolumen des KBS-Haushalts beträgt im nächsten Jahr rund 53,0 Milliarden Euro. Das sind 1,9 Milliarden Euro oder 3,8 Prozent mehr als im letzten Jahr. Der Anteil für die Kranken- und Pflegeversicherung umfasst rund 10,2 Milliarden Euro, der Anteil der Rentenversicherung circa 26,8 Milliarden Euro. Die Minijob-Zentrale wird im kommenden Jahr Beiträge in einem Umfang von rund 8,2 Milliarden Euro verwalten. Weitere Beträge entfallen beispielsweise mit rund 500 Millionen Euro auf die Renten-Zusatzversicherung und mit etwa 16,5 Millionen Euro auf die Seemannskasse.

Berichtet wurde auch über das Gesundheitsnetz Prosper/proGesund der KNAPPSCHAFT, das es jetzt seit 20 Jahren gibt. Mehr als 2.220 Haus- und Fachärzte, 20 Krankenhäuser und 2 angeschlossene Rehakliniken behandeln die Versicherten nach qualifizierten Leitlinien. Hierdurch wird die Qualität der Versorgung verbessert, gleichzeitig werden Doppeluntersuchungen vermieden und so Kosten gespart. Die KNAPPSCHAFT beteiligt ihre Versicherten an den Einsparungen. Pro Kalenderjahr erhält der prosper/proGesund-Versicherte für die vertragsgemäße Teilnahme eine Prämie. Die KNAPPSCHAFT hat die fälligen Schecks und Geldüberweisungen in den vergangenen Wochen an rund 90.000 Teilnehmer auf den Weg bringen können.

Die Vertreterversammlung wurde über die Übertragung der Administration und Prüfung von Förderprojekten des Europäischen Sozialfonds auf die KBS informiert. Zurzeit werden 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Thematik eingearbeitet. In einem Jahr sollen sie und rund 100 weitere Beschäftigte von Cottbus aus einen Großteil der Strukturförderung der Europäischen Union in Deutschland organisieren. Denn in der nächsten Förderperiode 2021 – 2027 übernimmt die KBS die Vorbereitung von Förderprogrammen, Prüfung von Anträgen, die Entscheidung über Zuwendungen und überwacht die Ausgaben.

 

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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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