Pressemitteilung der DAK-Gesundheit, 04.10.2019
Sozialwahlen 2023: Online-Votum darf nicht scheitern
Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit fordert für Wahl der Sozialparlamente notwendige Schritte zur Modernisierung
Hamburg, 4. Oktober 2019. Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit setzt sich nachdrücklich für eine Online-Stimmabgabe bei den nächsten Sozialwahlen 2023 ein. Das neue Votum könnte vor allem für junge Wähler eine attraktive Alternative zur bisherigen Briefwahl sein. Die Berliner Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag die Modernisierung der Sozialwahlen vereinbart, doch die erforderlichen Rahmenbedingungen bisher noch nicht geschaffen. Das Sozialparlament der DAK-Gesundheit appelliert an die verantwortlichen Bundespolitiker und Ministerien, jetzt zügig die Weichen für eine Reform zu stellen.
Die Sozialwahlen findet alle sechs Jahre statt. Gewählt werden die Selbstverwaltungsorgane bei den Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung. Bei der DAK-Gesundheit ist es der Verwaltungsrat. „Es wäre ein großer Schritt zur Modernisierung der Sozialwahlen, wenn unsere Versicherten ihre Stimme nicht nur per Brief, sondern alternativ auch elektronisch abgeben könnten“, sagt Dieter Schröder, Vorsitzender dieses Gremiums. „Es geht um ein klares Signal für eine kluge Digitalisierung.“ In einer vom Verband der Ersatzkassen (vdek) beauftragten repräsentativen Forsa-Umfrage sprachen sich zwei Drittel (64 Prozent) der befragten Versicherten für eine Online-Sozialwahl aus. „Bei den 16- bis 44-Jährigen sind sogar drei Viertel für eine digitale Stimmabgabe. Diesen Wunsch sollte die Bundesregierung nicht länger ignorieren“, so Schröder.
Die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Onlinewahl muss der Gesetzgeber kurzfristig schaffen. Bereits heute ist das Zeitfenster für die Schritte zur Umsetzung eng: Sollten ein erforderliches Vorschaltgesetz nicht bis Januar 2020 und die weiteren gesetzlichen Rahmenbedingungen bis Ende Juni 2020 in Kraft getreten sein, ist die Chance für eine Online-Stimmabgabe 2023 verstrichen. „Wir stehen enorm unter Zeitdruck“, sagt Horst Zöller, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der DAK-Gesundheit. „Von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben wir die Zusage, dass er das politische Ziel von Onlinewahlen weiterverfolgen will. Jetzt hoffen wir, dass er seinen zuständigen Kollegen, Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, für das Vorhaben gewinnen kann.“
„Wenn wir jetzt die Chance auf eine Online-Stimmabgabe vertun, kommt die nächste Gelegenheit erst wieder in zehn Jahren zur Sozialwahl 2029“, betont Dieter Schröder. Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit ist überzeugt, dass eine elektronische Stimmabgabe als Angebot für die Wahlberechtigten rechtssicher gestaltet werden kann. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherung Bund hat entsprechende Rechtsgestaltungsvorschläge erarbeitet und bereits im April 2019 an die Fachpolitiker des Bundestags und die zuständigen Bundesministerien verteilt. Weitere Informationen zur Sozialwahl unter: https://www.soziale-selbstverwaltung.de
Hamburg, 4. Oktober 2019. Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit setzt sich nachdrücklich für eine Online-Stimmabgabe bei den nächsten Sozialwahlen 2023 ein. Das neue Votum könnte vor allem für junge Wähler eine attraktive Alternative zur bisherigen Briefwahl sein. Die Berliner Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag die Modernisierung der Sozialwahlen vereinbart, doch die erforderlichen Rahmenbedingungen bisher noch nicht geschaffen. Das Sozialparlament der DAK-Gesundheit appelliert an die verantwortlichen Bundespolitiker und Ministerien, jetzt zügig die Weichen für eine Reform zu stellen.
Die Sozialwahlen findet alle sechs Jahre statt. Gewählt werden die Selbstverwaltungsorgane bei den Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung. Bei der DAK-Gesundheit ist es der Verwaltungsrat. „Es wäre ein großer Schritt zur Modernisierung der Sozialwahlen, wenn unsere Versicherten ihre Stimme nicht nur per Brief, sondern alternativ auch elektronisch abgeben könnten“, sagt Dieter Schröder, Vorsitzender dieses Gremiums. „Es geht um ein klares Signal für eine kluge Digitalisierung.“ In einer vom Verband der Ersatzkassen (vdek) beauftragten repräsentativen Forsa-Umfrage sprachen sich zwei Drittel (64 Prozent) der befragten Versicherten für eine Online-Sozialwahl aus. „Bei den 16- bis 44-Jährigen sind sogar drei Viertel für eine digitale Stimmabgabe. Diesen Wunsch sollte die Bundesregierung nicht länger ignorieren“, so Schröder.
Die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Onlinewahl muss der Gesetzgeber kurzfristig schaffen. Bereits heute ist das Zeitfenster für die Schritte zur Umsetzung eng: Sollten ein erforderliches Vorschaltgesetz nicht bis Januar 2020 und die weiteren gesetzlichen Rahmenbedingungen bis Ende Juni 2020 in Kraft getreten sein, ist die Chance für eine Online-Stimmabgabe 2023 verstrichen. „Wir stehen enorm unter Zeitdruck“, sagt Horst Zöller, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der DAK-Gesundheit. „Von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben wir die Zusage, dass er das politische Ziel von Onlinewahlen weiterverfolgen will. Jetzt hoffen wir, dass er seinen zuständigen Kollegen, Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, für das Vorhaben gewinnen kann.“
„Wenn wir jetzt die Chance auf eine Online-Stimmabgabe vertun, kommt die nächste Gelegenheit erst wieder in zehn Jahren zur Sozialwahl 2029“, betont Dieter Schröder. Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit ist überzeugt, dass eine elektronische Stimmabgabe als Angebot für die Wahlberechtigten rechtssicher gestaltet werden kann. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherung Bund hat entsprechende Rechtsgestaltungsvorschläge erarbeitet und bereits im April 2019 an die Fachpolitiker des Bundestags und die zuständigen Bundesministerien verteilt. Weitere Informationen zur Sozialwahl unter: https://www.soziale-selbstverwaltung.de
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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.
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