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Pressemitteilung der DAK-Gesundheit, 24.06.2024

„Für eine gerechte Finanzierung der GKV: Benachteiligung gesetzlich Versicherter beenden!“

Resolution des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit

Hamburg / Dresden, 21. Juni 2024. Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit hat in seiner heutigen Sitzung in Dresden die folgende Resolution mit einer Forderung für eine gerechte Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verabschiedet:

„Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit fordert: Die seit Jahren anhaltende finanzielle Benachteiligung von mehr als 73 Millionen gesetzlich Versicherten muss endlich beendet werden! So sind insbesondere die fortbestehenden Ungerechtigkeiten in der GKV-Finanzierung zu beseitigen:

Die Ungleichbehandlung der Finanzierung der Kosten für die Bürgergeldbeziehenden ist ein sozialpolitischer Skandal, der nicht länger zu akzeptieren ist. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten für diese Personen monatlich jeweils rund 120 Euro aus Steuermitteln. Das ist nachweislich nicht kostendeckend. Wird dagegen ein Privatversicherter zum Bürgergeldempfänger, zahlt der Staat der Versicherung dafür 420 Euro monatlich im Basistarif. Das ist dreieinhalb Mal so viel. Die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen sind hierdurch mit neun Milliarden Euro belastet. Das hat kürzlich eine Studie des IGES Institutes für den GKV-Spitzenverband bestätigt.

Zweites aktuelles Beispiel fehlender Gerechtigkeit für die GKV-Versicherten ist die Finanzierung des geplanten Transformationsfonds im Zuge der Krankenhausreform. Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit hält einen Umbau der Krankenhauslandschaft in Deutschland für sinnvoll und erforderlich. Allerdings dürfen die gesetzlich Versicherten dafür nicht die Zeche zahlen. Die Bundesregierung schlägt angesichts der Schuldenbremse vor, den Umbau der Krankenhäuser zur Hälfte über Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen zu finanzieren. Das ist der falsche Weg, weil die Krankenkassen dann die Beiträge dafür deutlich erhöhen müssten. Das wäre eine Zweckentfremdung von Beitragsgeldern, die nach Einschätzung zahlreicher Experten verfassungswidrig ist.




Auch hier ist es völlig unverständlich, dass ausschließlich gesetzlich Versicherte belastet werden sollen, während die Private Krankenversicherung (PKV) keinerlei Finanzierungsbeitrag leisten soll.

Unser Appell an die Gesundheitspolitikerinnen und -politiker im Deutschen Bundestag: Beenden Sie endlich die Benachteiligung der gesetzlich Versicherten und sorgen Sie für eine gerechte, solidarische und nachhaltige Finanzierung der GKV!

Roman G. Weber, Vorsitzender, und Dr. Johannes Knollmeyer, stellvertretender Vorsitzender, für den Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit.“



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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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