Pressemitteilung der AOK Bayern, 22.12.2023
AOK Bayern: Zusatzbeitrag stabil und weiter unter gesetzlichem Durchschnitt
Nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen gefordert
München, 21. Dezember 2023
Die AOK Bayern geht mit einem stabilen Zusatzbeitrag von 1,58 Prozent ins neue Jahr. Das hat der Verwaltungsrat der AOK Bayern heute in Nürnberg beschlossen. Damit bleibt der Zusatzbeitrag der größten Krankenkasse im Freistaat auch ab Januar 2024 unter dem bundesweit durchschnittlichen Zusatzbeitrag, der vom Gesetzgeber auf 1,7 Prozent erhöht wurde. „Die sorgfältige Finanzplanung ermöglicht der AOK Bayern trotz steigender Leistungsausgaben einen weiterhin stabilen Zusatzbeitrag. Das entlastet unsere Beitragszahlenden und zeigt, dass wir weiter ein verlässlicher Partner für Versicherte und Arbeitgeber bleiben", sagte der Verwaltungsratsvorsitzende der AOK Bayern, Ivor Parvanov. „Dies ist umso wichtiger, da der Gesetzgeber den Beitragszahlenden weiterhin die Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben zumutet." So sollten die Regierungsparteien sich an den Koalitionsvertrag halten und die Versorgung von Bürgergeldbeziehern angemessen finanzieren. Allein dies würde Krankenkassen und Beitragszahlende bundesweit um mehr als zehn Milliarden Euro entlasten.
Der alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Bayern, Frank Firsching, ergänzte: „Der bestehende Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen wird im Jahr 2024 nicht dynamisiert und besteht somit unverändert fort. Deshalb fordern wir von der Regierung, endlich die angekündigten nachhaltigen Lösungen zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung umzusetzen." Dazu zähle auch die Senkung der Mehrwertsteuer bei Arzneimitteln.
Die Verwaltungsratsvorsitzenden betonten, dass die AOK Bayern auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für ihre Versicherten gewährleistet. Dazu gehöre weiterhin eine kompetente und persönliche Beratung, die Versicherte und Arbeitgeber je nach eigenem Wunsch lokal oder digital wahrnehmen können.
München, 21. Dezember 2023
Die AOK Bayern geht mit einem stabilen Zusatzbeitrag von 1,58 Prozent ins neue Jahr. Das hat der Verwaltungsrat der AOK Bayern heute in Nürnberg beschlossen. Damit bleibt der Zusatzbeitrag der größten Krankenkasse im Freistaat auch ab Januar 2024 unter dem bundesweit durchschnittlichen Zusatzbeitrag, der vom Gesetzgeber auf 1,7 Prozent erhöht wurde. „Die sorgfältige Finanzplanung ermöglicht der AOK Bayern trotz steigender Leistungsausgaben einen weiterhin stabilen Zusatzbeitrag. Das entlastet unsere Beitragszahlenden und zeigt, dass wir weiter ein verlässlicher Partner für Versicherte und Arbeitgeber bleiben", sagte der Verwaltungsratsvorsitzende der AOK Bayern, Ivor Parvanov. „Dies ist umso wichtiger, da der Gesetzgeber den Beitragszahlenden weiterhin die Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben zumutet." So sollten die Regierungsparteien sich an den Koalitionsvertrag halten und die Versorgung von Bürgergeldbeziehern angemessen finanzieren. Allein dies würde Krankenkassen und Beitragszahlende bundesweit um mehr als zehn Milliarden Euro entlasten.
Der alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Bayern, Frank Firsching, ergänzte: „Der bestehende Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen wird im Jahr 2024 nicht dynamisiert und besteht somit unverändert fort. Deshalb fordern wir von der Regierung, endlich die angekündigten nachhaltigen Lösungen zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung umzusetzen." Dazu zähle auch die Senkung der Mehrwertsteuer bei Arzneimitteln.
Die Verwaltungsratsvorsitzenden betonten, dass die AOK Bayern auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für ihre Versicherten gewährleistet. Dazu gehöre weiterhin eine kompetente und persönliche Beratung, die Versicherte und Arbeitgeber je nach eigenem Wunsch lokal oder digital wahrnehmen können.
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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.
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