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Pressemitteilung der DAK-Gesundheit, 29.03.2019

DAK-Gesundheit fordert Reform der Pflegeversicherung – Resolution des Verwaltungsrats

Verwaltungsrat beschließt Resolution zur solidarischen
Neuausrichtung

Hamburg, 29. März 2019. Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit
fordert eine solidarische Neuausrichtung der Pflegeversicherung.
Das oberste Gremium der Kasse hat auf seiner Sitzung am 28. März
eine entsprechende Resolution verabschiedet. Die Kernforderung ist
eine Entlastung Pflegebedürftiger und deren Familien, indem der
Eigenanteil für die Pflege künftig begrenzt wird. Alle weiteren Kosten
soll die Pflegeversicherung übernehmen. Bisher ist es umgekehrt –
dies führt zu großen finanziellen Belastungen, die viele Menschen
nicht mehr tragen können. Zur Finanzierung fordert der DAK-Verwaltungsrat
einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln.

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1994 unter anderem mit dem Ziel
eingeführt, die Abhängigkeit Pflegebedürftiger von Sozialhilfe zu
verringern – nicht mehr als 20 Prozent der Pflegeheim-Bewohner sollten
darauf zurückgreifen müssen. Mittlerweile sind es rund 30 Prozent.
Obwohl es 2017 aufgrund der Pflegestärkungsgesetze einen leichten
Rückgang gab, geht der Trend wieder weiter nach oben. „Pflegebedürftige
sind einem doppelten Kostenrisiko ausgesetzt. Sie kennen die Höhe ihrer
künftigen Eigenanteile nicht und es ist unklar, wie lange sie diese zahlen
müssen“, sagt Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit.
„Der sogenannte Sockel-Spitze-Tausch, mit dem der Anteil
der Versicherten gedeckelt wird, würde den Betroffenen mehr finanzielle
Sicherheit geben. Nur so können wir verhindern, dass Pflegebedürftigkeit
für immer mehr Menschen in der Fürsorgefalle endet.“
Finanzierung aus Steuergeldern

Eine Deckelung der Eigenanteile wäre mit einem finanziellen
Mehraufwand für die Pflegeversicherung verbunden. „Wir fordern deshalb
einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss von zehn Prozent der
Leistungsausgaben bis 2025.“, sagt Dieter Schröder, Vorsitzender des
Verwaltungsrats. Der Anteil könne bis dahin schrittweise gesteigert
werden. Horst Zöller, stellvertretender Vorsitzender des DAK-Versichertenparlaments, ergänzt: „Aufgrund der demographischen
Entwicklung und den damit verbundenen gesellschaftlichen
Herausforderungen entsteht eine Ausgabendynamik, die wir abfedern müssen. Deshalb sollte der Steuerzuschuss bis 2045 auf bis zu 25 Prozent
der Ausgaben gesteigert werden.“ Auch die gesetzliche
Rentenversicherung erhalte erhebliche Steuermittel für
gesamtgesellschaftliche Aufgaben.
Informationen zur Arbeit des Verwaltungsrats und seinen Beschlüssen gibt
es im Internet: www.dak.de/verwaltungsrat


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