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Pressemitteilung der BKK firmus, 05.12.2018

BKK firmus senkt Zusatzbeitrag im neuen Jahr auf 0,44%

Die Krankenkasse „BKK firmus“ senkt im neuen Jahr den Zusatzbeitrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf 0,44%. Dies hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 29.11.2018 einstimmig beschlossen. Auch Rentner werden 2019 entlastet.

Mit dem sogenannten Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 01.01.2019 wieder paritätisch zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Ar-beitgebern getragen werden – d.h. auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Dies würde für Mitglieder der BKK firmus ohnehin schon eine Entlastung bedeuten. „Wir gehen aber einen Schritt weiter und werden zusätzlich unseren individuellen Zusatzbeitrag der BKK firmus von 0,6% auf 0,44% senken“, so Dr. Torsten Knappe, Vorsitzender des Verwaltungsrates. Statt bisher 0,6% zahlen Beschäftigte und Rentner zukünftig also nur noch 0,22% zusätzlich. Dadurch sparen beispielsweise Arbeitnehmer mit einem Einkommen von monatlich 3.000 Euro ca. 135 Euro im Jahr. Im Vergleich zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, der 2019 bei 0,9% liegt, ist die Ersparnis noch einmal deutlich größer.

Gleichzeitig baut die Bremer/Osnabrücker Krankenkasse ihr Leistungsangebot kontinuierlich aus und erhöht ihre Zuschüsse zur Osteopathie und Professionellen Zahnreinigung. „Damit werden wir dem Wunsch vieler Versicherten gerecht, die großes Interesse an diesen zusätzlichen Leistungen haben“, so der Vorstand Gerhard Wargers.

Die BKK firmus ist entstanden durch den Zusammenschluss mehrerer erfolgreicher Betriebskrankenkassen in Nord-West-Deutschland und ist mittlerweile geöffnet für alle Versicherten bundesweit. Die 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 16 Standorten betreuen rund 90.000 Kunden und über 17.500 Ar-beitgeber.


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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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