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Pressemitteilung der DAK-Gesundheit, 09.02.2021

FFP2-Masken: DAK-Gesundheit schickt Infoschreiben an ALG-II-Bezieher

Krankenkasse unterstützt Regierungsaktion zur kostenfreien Abholung von zehn Schutzmasken in Apotheken

Hamburg, 8. Februar 2021. Die DAK-Gesundheit wird in dieser Woche Informationsschreiben an Versicherte mit Bezug von Arbeitslosengeld II verschicken. Mit diesem Brief können ALG-II-Bezieher vom 16. Februar bis zum 6. März zehn FFP2-Masken kostenfrei in Apotheken abholen. Mit dem Versand setzt die Krankenkasse die aktuelle Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) des Bundesministeriums für Gesundheit vom 6. Februar kurzfristig um.

In Zeiten, in denen FFP2-Masken und medizinische Masken im öffentlichen Nahverkehr und Supermarkt verpflichtend sind, sollen ALG-II-Bezieher mit der kostenfreien Ausstattung von zehn FFP2-Masken unterstützt werden, um sie vor einer Ansteckung mit Covid-19 zu schützen. Das Schreiben erhalten alle Versicherte, die bis zum Stichtag am 31. Januar 2021 Arbeitslosengeld II bezogen haben oder mit einer solchen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Versicherte ALG-II-Empfänger, die bereits im Rahmen der ersten FFP2-Schutzmasken-Aussendungen als über 60-Jährige beziehungsweise als Mitglied einer Risikogruppe Voucher für Masken erhalten haben, bekommen kein weiteres Schreiben. Eine Ausnahme bilden Personen, die mit versicherten ALG-II-Beziehern in einer Bedarfsgemeinschaft leben und anspruchsberechtigt sind.

Das Informationsschreiben der Bundesregierung dient als Nachweis des Anspruchs auf zehn Schutzmasken. Die FFP2-Masken können nach Vorlage des Informationsschreibens und des Personalausweises oder eines anderen Lichtbildausweises bis zum Ablauf des 6. März 2021 in Apotheken abgeholt werden.

Die FFP2-Masken, die in diesem Zusammenhang von Apotheken ausgegeben werden, sind keine Leistung der Krankenkassen. Die DAK-Gesundheit unterstützt die Bundesregierung entsprechend der Regelungen in der Schutzmasken-Verordnung durch die Datenermittlung, den Druck und den Versand des Informationsschreibens.
Weitere Informationen finden Sie in der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/schutzmv.html


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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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