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Pressemitteilung der IKK - Die Innovationskasse, 01.02.2021

Zugang zu Kinderkrankengeld wird leichter – Ausweitung wegen der Corona-Pandemie in 2021

Zugang zu Kinderkrankengeld wird leichter – Ausweitung wegen der Corona-Pandemie in 2021

Bedingt durch die Corona-Pandemie wird das Kinderkrankengeld in diesem Jahr für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil/Kind gewährt.

Wenn Versicherte der IKK Nord ihr Kind aufgrund der Pandemie zu Hause betreuen müssen, reicht ein einfacher Antrag zur Auszahlung von Kinderkrankengeld aus: https://www.ikk-nord.de/leistungen-a-bis-z/klassische-leistungen/kinderkrankengeld

Der Nachweis der Kita oder Schule zur pandemiebedingten Schließung ist nicht erforderlich - der Gesetzgeber sieht dieses derzeit nicht zwingend vor.

Der Antrag enthält nur die gesetzlichen erforderlichen Angaben. So muss unter anderem der Grund für die Auszahlung des Kinderkrankengeldes hervorgehen, beispielsweise die pandemiebedingte Schließung der Kita oder Schule. Nötig sind auch der Betreuungszeitraum, die Bankverbindung und die Unterschrift. „Wir wollen zügig auszahlen können, um Eltern in diesen Zeiten zu entlasten“, so Ralf Hermes, Vorstand der IKK Nord.


Die Pressemitteilung "Zugang zu Kinderkrankengeld wird leichter – Ausweitung wegen der Corona-Pandemie in 2021" als PDF-Datei herunterladen


 

 

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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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