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Pressemitteilung der R+V Betriebskrankenkasse, 18.12.2020

R+V BKK: Der Beitragssatz bleibt stabil bei 15,8 Prozent

Der Verwaltungsrat der R+V Betriebskrankenkasse hat am 8. Dezember 2020 beschlossen, den Beitragssatz unverändert bei 15,8 Prozent zu halten. Damit bleibt die R+V BKK mit einem Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent unter dem gesetzlich festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrag, der vom Bundesgesundheitsministerium auf 1,3 Prozent für das Jahr 2021 festgelegt wurde. Trotz der pandemiebedingten Unsicherheiten und der damit verbundenen Kostenrisiken, hat die solide Haushaltslage der R+V BKK dazu geführt, diesen Beschluss fassen zu können.
Vorständin Iris Schmalfuß: „Wir rechnen für das nächste Jahr zwar mit einer Erhöhung der Leistungsausgaben von 8 Prozent je Versicherten, freuen uns aber, dass wir diese Kostensteigerung nicht an unsere Mitglieder weitergeben müssen.“

Haushaltsvolumen bei knapp 500 Millionen Euro

Für die knapp 160.000 Versicherten rechnet die R+V BKK für das Jahr 2021 mit Ausgaben für Krankenhausbehandlungen von 111 Millionen Euro. Die Ausgaben für ärztliche Behandlungen werden voraussichtlich bei 86 Millionen Euro liegen. 77 Millionen Euro entfallen auf Arzneimittel. Insgesamt umfasst das Haushaltsvolumen knapp 500 Millionen Euro.

Hintergrundinfo Beitragssatz

Der Beitragssatz zur Krankenversicherung, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte teilen, ist per Gesetz auf 14,6 Prozent festgelegt. Auf beide entfallen also jeweils 7,3 Prozent. Hinzu kommt der sogenannte Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen je nach ihrem Finanzbedarf selbst bestimmen. Auch diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Der Zusatzbeitrag der R+V BKK beträgt 1,2 Prozent und liegt damit 0,1 Prozentpunkte unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Krankenkassen.

 

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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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