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Pressemitteilung der IKK - Die Innovationskasse, 13.11.2020

Ärztliche Zweitmeinung mit BetterDoc

Neue Satzungsleistung bietet Versicherten mit orthopädischen Beschwerden einen verbesserten Service durch unabhängigen Partner

Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich das Recht, weitere Ärzte um eine zweite Meinung zu bitten. Versicherte der IKK Nord mit orthopädischen Beschwerden können in Zusammenarbeit mit BetterDoc ab sofort professionelle Unterstützung einfordern: Das Team hochqualifizierter Spezialisten hilft bei der Suche nach geeigneten Ärzten oder einer passenden Klinik für eine unabhängige Zweitmeinung und übernimmt auf Wunsch auch die Terminvereinbarung.

„Vor einem größeren Eingriff zögern die meisten Menschen. Sie würden sich gern eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Hier hilft die IKK Nord ihren Versicherten, die sich beispielsweise fragen, ob eine geplante Operation wirklich nötig ist, weiter. Sie können auf unseren Kooperationspartner BetterDoc zurückgreifen. Er unterstützt bei der Suche nach Antworten und geeigneten Ärzten oder einer passenden Klinik“, sagt Ralf Hermes, Vorstand der IKK Nord. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

BetterDoc kann bei Anfragen vor geplanten Operationen an Rücken, Hüfte, Knie, Schulter und Fuß helfen. Der Dienstleister springt auch ein, wenn Versicherte mit dem Ergebnis der bisherigen konservativen Behandlung unzufrieden sind, es Komplikationen nach einem orthopädischen Eingriff gibt oder eine mögliche Fehldiagnosestellung im Raum steht.

Der Kontakt erfolgt über einen persönlichen Code unter: www.betterdoc.org/ikk-nord oder über die gebührenfreie Hotline: 0800 444 6 999.





Die Pressemitteilung "Ärztliche Zweitmeinung mit BetterDoc" als PDF-Datei herunterladen


 

 

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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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