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Pressemitteilung der IKK - Die Innovationskasse, 25.05.2020

Corona-Pandemie: IKK Nord bietet weiterhin Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitgeber an

Auf Bundesebene wurde vereinbart, die Erleichterung des vereinfachten Stundungsverfahrens für Arbeitgeber aller Branchen für den Monat Mai 2020 fortzuführen.
Dazu ist ein neuer Antrag erforderlich, in dem Unternehmen angeben, welche Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen sie bereits in Anspruch genommen haben.

Stundungen werden längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juni 2020 gewährt.

Arbeitgeber können sich hierzu telefonisch oder online beraten lassen oder den Antrag direkt online stellen.

Das Team der IKK Nord berät telefonisch unter:
0395 4509 499.
Per E-Mail ist die Kasse unter: ag-service@ikk-nord.de zu erreichen.
Online: www.ikk-nord.de/arbeitgeber-service/beitragsstundung-fuer-firmen

Wenn Unternehmerinnen und Unternehmer aufgrund der Corona-Pandemie ihre eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge derzeit nicht zahlen können, können sie ebenfalls einen Stundungsantrag stellen.

Interessierte können sich per E-Mail an versichertenservice@ikk-nord.de wenden oder sich telefonisch unter der Nummer: 0381 367 3119 beraten lassen.
Online: www.ikk-nord.de/versicherten-service/online-services/herabstufung-und-stundung-selbststaendige




Die Pressemitteilung "Corona-Pandemie: IKK Nord bietet weiterhin Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitgeber an" als PDF-Datei herunterladen


 

 

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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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