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Pressemitteilung der IKK - Die Innovationskasse, 25.03.2020

Corona-Krise im Handwerk in MV IKK Nord hilft Selbstständigen – vorübergehende Stundung von Kassenbeiträgen möglich Anträge können per E-Mail gestellt werden

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen beklagen durch die Corona-Krise bereits jetzt schon erhebliche finanzielle Einbußen. Viele müssen für ihre Mitarbeiterinn und Mitarbeiter zum Teil Kurzarbeit beantragen oder sie in den Zwangsurlaub schicken.

Die IKK Nord bietet ab sofort ihren Arbeitgebern, Selbstständigen und Kleinunternehmen an, die Sozialversicherungsbeiträge unbürokratisch zu stunden.

„Die gegenwärtige Krise bringt nicht nur existenzielle Ängste um Gesundheit und Leben, sie schlägt mit ungebremster Wucht ebenso auf die Wirtschaft durch. Auch viele Handwerksfirmen im Norden sind vom ungeahnten Ausmaß dieser Krise direkt betroffen. Wir übernehmen füreinander Verantwortung und wollen pragmatisch helfen“, sagt Kassenvorstand Ralf Hermes.

Jens Cordes, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften in MV zeigt sich erleichtert: „Es sind konkrete Entlastungen, die uns im Handwerk helfen können, denn die Auftragslage ist in vielen Branchen abrupt weggebrochen. Ich denke dabei beispielsweise an das Friseurhandwerk. Auch die Lage auf dem Bau verschlechtert sich dramatisch.“

Die IKK Nord spricht insbesondere diejenigen an, die schon jetzt absehen können, dass sie durch die Corona-Krise in eine wirtschaftliche Notsituation geraten und die Sozialversicherungsbeiträge für den Monat März 2020 nicht fristgerecht zahlen können. Konkret: Die Arbeitgeber haben die Möglichkeit, sich mit einer kurzen E-Mail an:
ag-service@ikk-nord.de zu wenden und hier die Stundung zu beantragen. Dazu muss nur kurz die wirtschaftliche Situation des Unternehmens geschildert werden – und welche Möglichkeiten der Betroffene für die Ratenzahlung sieht. Unter 04331/345-748; 04331/345-794 oder 0395/4509-411 beraten die IKK Nord Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch.

Darüber hinaus können Unternehmerinnen und Unternehmer eine Beitragsminderung der eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ganz unkompliziert beantragen.
Dazu ist eine formlose Selbstauskunft der Betroffenen, dass die aktuellen Einkünfte um mehr als 25 Prozent gesunken sind, grundsätzlich ausreichend. In der aktuellen Situation wird die IKK Nord auf Nachweise verzichten.

Selbstständige, deren Einnahmen aktuell um mehr als 25 Prozent zurückgegangen sind, können per Mail an versichertenservice@ikk-nord.de einen formlosen Antrag auf Beitragsminderung senden. Oder sich telefonisch unter 0381/367 – 3119 beraten lassen.







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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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