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Erweiterte Hautkrebsfrüherkennung

In Deutschland haben alle gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung. Ab dem Alter von 35 Jahren werden die Kosten für das Früherkennungsprogramm im Zweijahresturnus von den Krankenkassen übernommen.

 

Zur Untersuchung durch qualifizierte Ärzte gehört ein Vorgespräch, eine Ganzkörperuntersuchung und eine anschließende Beratung. Wurde früher nur die Untersuchung des Patienten mit dem bloßen Auge von Kopf bis Fuß erstattet, wird seit April 2020 auch die Untersuchung mit einem Auflichtmikroskop von den Krankenkassen übernommen. Hautveränderungen können mit Hilfe des Auflichtmikroskops um das Zehnfache vergrößert werden, was eine genauere Diagnose ermöglicht.

 

Darüber hinaus bieten einige Krankenkassen die Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung öfter als alle 2 Jahre an oder erstatten die Kosten auch jüngeren Versicherten, die noch nicht 35 Jahre alt sind.

 

Detaillierte Informationen zum Leistungsangebot erhalten die Versicherten bei ihrer jeweiligen Krankenkasse.

 

Weiter Informationen finden Sie unter: Hautkrebs (Wikipedia, Die freie Enzyklopädie)

 

69 Kassen haben Angaben zu dieser Leistung gemacht.

Im Folgenden listen wir Ihnen auf, welche dieser Kassen Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Alter von 35 Jahren anbieten.

 

Nach Kassen-Namen suchen:
  • AOK Baden-Württemberg Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    keine Angabe
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • AOK Bayern Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • AOK Bremen/Bremerhaven Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, einmalig unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • AOK Hessen Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • AOK Niedersachsen Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    nein
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • AOK Nordost Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, aber nur regional, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    nein
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    keine Angabe
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • AOK NordWest Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • AOK PLUS Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
    Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
    möglich
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
    Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
    möglich

  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet

  • AOK Rheinland/Hamburg Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • AOK Sachsen-Anhalt Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet

  • Audi BKK Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • BAHN-BKK Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • BARMER Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
    Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
    möglich
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
    Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
    möglich

  • BERGISCHE KRANKENKASSE Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
    Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
    möglich

  • Bertelsmann BKK Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Keine Angabe 1)

  • BIG direkt gesund Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, aber nur regional, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, aber nur regional
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • BKK Akzo Nobel Bayern Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Keine Angabe 1)

  • BKK Diakonie Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Keine Angabe 1)

  • BKK EUREGIO Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • BKK exklusiv Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • BKK Faber-Castell & Partner Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet

  • BKK firmus Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet

  • BKK Freudenberg Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet

  • BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet, alle 24 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • BKK Herkules Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet

  • BKK Linde Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    keine Angabe
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • bkk melitta hmr Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    keine Angabe
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet

  • BKK MTU Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Keine Angabe 1)

  • BKK PFAFF Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • BKK Pfalz Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • BKK ProVita Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    nein
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet

  • BKK Public Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • BKK SBH Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    keine Angabe
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • BKK Scheufelen Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    keine Angabe
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet, alle 24 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • BKK Technoform Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
    Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
    möglich

  • BKK VDN Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • BKK VerbundPlus Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • BKK Werra-Meissner Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
    Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
    möglich
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    keine Angabe
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    keine Angabe
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
    Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
    möglich

  • BKK Wirtschaft & Finanzen Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet, alle 24 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • BKK ZF & Partner Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • BKK24 Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • BKK_DürkoppAdler Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    keine Angabe
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet

  • Bosch BKK Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, aber nur regional, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • Continentale Betriebskrankenkasse Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • DAK-Gesundheit Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
    Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
    möglich
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
    Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
    möglich

  • Debeka BKK Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Keine Angabe 1)

  • energie-BKK Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet

  • Heimat Krankenkasse Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • HEK - Hanseatische Krankenkasse Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet

  • hkk Krankenkasse Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • IKK - Die Innovationskasse Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • IKK Brandenburg und Berlin Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    keine Angabe
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • IKK classic Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    nein
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • IKK gesund plus Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    keine Angabe
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet

  • IKK Südwest Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional

  • KKH Kaufmännische Krankenkasse Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
    Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
    möglich
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
    Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
    möglich
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
    Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
    möglich

  • KNAPPSCHAFT Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • Mercedes-Benz BKK Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Keine Angabe 1)

  • mhplus Betriebskrankenkasse Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • mkk - meine krankenkasse Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional

  • Mobil Krankenkasse Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • Novitas BKK Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • Pronova BKK Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, einmalig unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • R+V Betriebskrankenkasse Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • Salus BKK Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    keine Angabe
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • SBK Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • SECURVITA Krankenkasse Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet

  • SKD BKK Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • TK - Techniker Krankenkasse Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • TUI BKK Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    , im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • VIACTIV Krankenkasse Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    nein
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet

  • vivida bkk Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    keine Angabe
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

  • WMF Betriebskrankenkasse Klicken Sie auf den Kassen-Namen, um alle Leistungsdetails dieser Kasse zu sehen

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
    keine Angabe
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    nein

 
1) Die Angaben zu den Leistungen gelten ausschließlich nur dann als gemacht, wenn die jeweilige Krankenkasse uns diese auf unserem Fragebogen gibt und sie durch eine entsprechende Stelle der Kasse ausdrücklich als korrekt bestätigt sind. Weiterhin sind die Angaben in regelmäßigen zeitlichen Abständen zu bestätigen. Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, wird der Hinweistext "keine Angabe" ausgegeben.
Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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